Schleifenwiderstand mit/ohne Zusatzpotentialausgleich

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h.roth
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Schleifenwiderstand mit/ohne Zusatzpotentialausgleich

Beitrag von h.roth »

Hallo zusammen,

folgendes Szenario: Für die Prüfung nach der EN60204 bzw. VDE0113 möchte ich den Schleifenwiderstand an einem ortsfesten dezentralen Antrieb bestimmen. Dieser ist über eine ca. 100m lange Leitung 4G2,5 mit meinem Schaltschrank verbunden. Zusätzlich zum 4G2,5 liegt aber noch ein genauso langer 16mm² Potentialausgleich.

Ob ich die Messung nun mit oder ohne Potentialausgleich mache ist ein drastischer Unterschied, da dieser ja quasi parallel zum PE des 4G2,5 liegt.

Leider kann ich in den Normen keinen Hinweis darüber finden, ob nun der Wert mit oder ohne Potentialausgleich gilt.

Meinem Verständnis nach ohne Potentialausgleich:

1) Wenn es anstelle vom Erdschluss zu einem Kurzschluss kommt, muss die Überstromschutzeinrichtung doch auch auslösen (wobei hier 400V anstelle der 230V für einen höheren Kurzschlussstrom sorgen würden).

2) Beim Prüfen gilt immer der ungünstigere Fall
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ich stelle mal ganz ketzerisch die Frage nach dem Schutzziel.
Du willst die elektrische Sicherheit unter der Bedingung des ersten Fehlers nachweisen. Also ist die Anlage in betriebsmäßigem Zustand zusammengeklemmt. Du misst über alle PE/PA/was auch immer parallel zurück. Anders ließe sich vermutlich die Schleifenbedingung auch nicht erfüllen...?

zu 1)
Ja, nur gibt es hier keine Forderung nach einer konkreten Abschaltzeit. Du musst nur nachweisen, dass das Kabel nicht thermisch überlastet wird.

zu 2)
löblicher Ansatz, funktioniert leider nur unter Laborbedingungen.
Mehr als einen Fehler kannst du normativ und nach GMV nicht beherrschen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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