Wiederholungsprüfung

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omtdr43
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Wiederholungsprüfung

Beitrag von omtdr43 »

Mir sagte gerade eine "verantwortliche" Person, das bei einer Wiederholungsprüfung in einer Festen Anlage (Gebäude; Installation;) Stichproben ausreichend sein würden.

GEHÖHRT habe ich davon schon, aber ob an dieser Aussage etwas drann ist, kann ich nicht sagen. Und wenn ja, in welchem Umfang sind die Stichproben zu nehmen?

Kann mir dazu jemand eine Belastbare Quelle nennen?

Danke schon mal...
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ja, da gibt es die Textstelle 5.3.101.10.1 Anmerkung der DIN VDE 0105-100:2009-10:
Der Umfang der wiederkehrenden Prüfung ... darf ... nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist.
Ehrlicherweise ist ja bei einer Wiederholungsprüfung fast nie eine Prüftiefe von 100% der Erstprüfung möglich und sinnvoll. Entsprechend muss also im Normtest so eine Klausel enthalten sein.
Eine Prüfung von 10% der Stromkreise um damit der "Pflicht" einer Wiederholungsprüfung nachzukommen ist zwar schon mal ein Ansatz, aber aus den 10% kann man schlecht auf den Gesamtzustand schließen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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langer
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Beitrag von langer »

Es wäre auch angebracht, wenn man die Anlage gut kennt und bei der Stichprobe z.B. die letzte der 10 durchgeschliffenen Steckdosen eines Stromkreises prüft und nicht die erste.
karo1170
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Beitrag von karo1170 »

kabelmafia hat geschrieben: Ehrlicherweise ist ja bei einer Wiederholungsprüfung fast nie eine Prüftiefe von 100% der Erstprüfung möglich und sinnvoll. Entsprechend muss also im Normtest so eine Klausel enthalten sein.
Eine Prüfung von 10% der Stromkreise um damit der "Pflicht" einer Wiederholungsprüfung nachzukommen ist zwar schon mal ein Ansatz, aber aus den 10% kann man schlecht auf den Gesamtzustand schließen.
Ich würde in solch einem Falle ungefähr so argumentieren: Wenn nach Sichtprüfung und Prüfung von x% der Stromkreise keine Auffälligkeiten vorkommen, kann man auf dem Gesamtzustand der Anlage schliessen.
(aus dem Bauch wäre bei mir x= ca. 30, für öffentliche/kommunale Objekte wie Schulen, KiTa..)

Wobei man realistisch betrachten muss, ob der Mehraufwand einer kompletten Anlagenprüfung und der damit verbundene "Mehrgewinn" an Sicherheit in einem realistischen Kosten/Nutzen-Verhältnis stehen würde...
Starkstromer
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Beitrag von Starkstromer »

Wie schon der Begriff sagt, setzt die Wiederholungsprüfung eine Erstprüfung und die Mägelbeseitigung voraus.

Fehler können in der bestehenden Anlage durch unsachgemäße Bedienung ( Sicherungswechsel) ,Alterung (lose Kontaktstellen) oder fehlende Wartung ( Prüftasten RCD) geschehen.

Also kommt es darauf an wie die Anlage im Betrieb betreut wird. Sind eigene Fachkräfte oder immer die gleiche Fachfirma in der Anlage tätig, treten die gleichen Fehler an einigen Stellen auf und können so durch eine geringe Stichprobe erkannt werden.

Ist die Anlage fremdbetreut und wird jede Arbeit erneut ausgeschrieben und immer an eine andere Fachfirma vergeben, muss die Prüftiefe wesentlich größer sein. Es setzt jeder Fachmann andere Schwerpunkte auf die Bedienung, Kontrolle und Wartung einer Anlage, daher können vielfältige Fehler auftreten.

Das war jedenfalls die Erfahrung in meiner langjährigen Prüftätigkeit an sehr vielen unterschiedlichen Anlagen.

Übrigens habe ich sehr wenige unterbrochene Schutzleiter festgestellt, z.B. durch verbogene oder verschmutzte Schutzkontaktbügel, aber sehr viele nicht funktionierende RCD, hauptsächlich in Krankenhäusern.
Isolationsmessungen haben in bestehenden Anlagen ohnehin keinen Sinn, da Verbraucher angeschlossen sind.

Gruß
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin omtdr43,

als Ergänzung zu den Vorrednern:

Die Stichprobenvarianten funktioniert aber nur, wenn ein Bericht über die Erstprüfung und - wenn durchgeführt - auch über die bisherigen Wiederholungsprüfungen.

Es macht keinen Sinn, immer die selben Stichprobenstromkreise zu prüfen, und es soll bei der Wiederholungsprüfung auf Änderungen des Zustandes Bezug genommen werden. Dafür muss der vorherige Zustand allerdings bekannt sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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omtdr43
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Beitrag von omtdr43 »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin omtdr43,

als Ergänzung zu den Vorrednern:

Die Stichprobenvarianten funktioniert aber nur, wenn ein Bericht über die Erstprüfung und - wenn durchgeführt - auch über die bisherigen Wiederholungsprüfungen.

...
Und genau DAS ist mein Problem! Ich bin seit erstellung der Anlage anfang der ´70ger (und seit dem ständig erweitert und umgebaut) so ziemlich der erste, der hier Prüft! Und die Ergebnisse gefallen den Vorgesetzten zum Teil überhaubt nicht...Und desshalb sind die ständig auf der Suche nach Knüppeln, die sie mir zwischen die beine Schmeißen können.
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1

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Starkstromer
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Beitrag von Starkstromer »

Solche Anlagen sind nicht für Stichprobenprüfungen geeignet um den sicheren Zustand der Gesamtanlage zu dokumentieren.

Deine Arbeitsplatzsituation kenne ich nicht, aber willst Du Dich nicht selbst entlassen, dann hat der Chef immer Recht.

Zusätzlich kommt die Pflicht des Fachmannes den Vorgesetzten auf mögliche Mängel oder Mißstände hinzuweisen. Dies erfolgt am Besten schriftlich oder unter belastbaren Zeugen.

Errichtest Du auch Anlagen im Betrieb, dann solltest Du diese nur in Betrieb nehmen, wenn die vorgelagerte Anlage den sicheren Zustand des neuen Teils der Anlage gewährleistet.

Das wichtigste in solch einer Situation ist die Dokumentation wo Du etwas an der Anlage gemacht oder verändert hast.

Wenn Deine Chefs mitmachen, dann sollen sie die Anlage von einem Sachverständigen überprüfen lassen, denn der Fachmann im eigenen Haus gilt ohnehin sehr wenig.

Gruß
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