Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
also das mit den Fernsehkabeln ist der falsche Ansatz.
Du hast von Kabel Deutschland ein Kabelmodem. Hinter diesem ist "dein" Internetzugang. Wenn du ein zweites Kabelmodem wolltest bräuchtest du wirklich einen zweiten Vertrag.
Wenn du an mehreren Stellen im Haus das Internet nutzen willst, bleibt nur ein Router (normalerweise ist das heute eh Standard) und das hinter dem Kabelmodem selbst verteilen.
Möglich ist dazu prinzipiell das schon genannte: WLAN, Kabel, DLAN.
Zum Thema Kabelverlegen: Sind die bisherigen TV-Kabel vielleicht in Rohr gelegt, sodass man ein Netzwerkkabel dazuziehen könnte? Dann Kabelmodem und Router in den Keller zum Kabel-TV-Verteiler und parallel zu den TV-Kabeln ein Ethernetkabel überall dorthin, wo du Netzwerk brauchst.
das mit dem DLAN habe ich auch schon im Auge gehabt. Hatte aber bis dato die Info, dass es bei mir nicht funktionieren wird, da ich zwei unterschiedliche Stromleitungen habe.
Du hast zwei Zähler und am Zähler hat nach NAV §13 Schluss zu sein.
Internet ist kein Fernseher, jeder Anschluss ist individuell. Es gibt keine Übertragung des selben an alle.
Das Modem meldet sich bei Kabel D an bekommt dann das Recht, Zugriffe zu machen.
Was geht:
Das Modem in den 2. Stock versetzen.
Was nicht geht:
2. Modem anschließen. Selbst wenn KD so blöd ist, die Seriennummer der Modems beim Einloggen nicht zu prüfen, wärst Du 2x mit der selben Nutzerkennung unterwegs und das fällt auf - wenn es überhaupt zu einer Verbindung kommt...
da er sich ja woanders kümmert und sich hier nicht mehr meldet kann ich ja zumachen.
@Markie:
Wenn es wieder aufgemacht werden soll: PN
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794