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Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 16:50
von SPS
kabelmafia hat geschrieben:Moin SPS,

an was hast du gedacht?
Frei Zugängliche Quellen im Netz, Fachzeitschriften, TAB ...

Natürlich nur Kleinzitat mit 2 oder 3 Sätzen

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 17:03
von Olaf S-H
kabelmafia hat geschrieben:... Da "diesteckdose.net" in den meissten Unterforen einen wissenschaftlichen Anspruch für sich geltend machen kann ...
Moin zusammen,

dd1

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 17:19
von Hoefo
..........

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 18:05
von meisterglücklich
Darf ich jetzt einen Link auf das mp3-Hörbuch "Auswahl für das Elektrohandwerk" legen oder nicht?:D

Wenn wir eine Textstelle der Norm gemeinsam interpretieren oder gar widersprüchlicher Auffassung sind, so finde ich es zwingend nötig, den Abschnitt (Satz) dieser Norm wiederzugeben, ein Verweis wie "erster Satz, nach dem dritten Spiegelstrich" wäre wohl übertrieben.
Ohne schlafende Hunde wecken zu wollen, wie weit sind denn die Urheberrechteinhaber bereit, Zugeständnisse zu machen und Zitate legal zuzulassen, ich messe diesem Fachforum durchaus eine "wissenschaftliche Absicht" zu.
Wir sind schließlich keine Tauschbörse für vollständige Normen!

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 18:46
von kabelmafia
Moin,

wir müssen (sollten) es genauso halten wie einschlägige Fachzeitschriften. Kleinzitate gehen immer. Wo man einen Link setzen kann, sollte dies genutzt werden.
Weitergehende Rechte (längere Zitate oder Abschnittsweise Veröffentlichungen) wird uns wohl vorerst niemand einräumen.

Trotzdem wäre ich interessiert an dem Hörbuch... :cool:

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 23:05
von C_T
Alois hat geschrieben:Hallo Technolodie,

Es kommt gar nicht darauf an, ob etwas Schwachsinn ist oder nicht. Es kommt darauf an, dass diese Formulierung ggf. gegen die Verurteilung wegen der Unterstützung von irgendwas hilft.

Zur Frage, warum man denn links irgendwo hin legt, wenn man sich distanziert.

Es kommt durchaus vor, dass ein Forenmitglied einen Link zu einem Artikel legt. Neben dem Artikel wird vielleicht noch irgend etwas gehostet, was strafbar ist. Das Forenmitglied und die Administratoren/Moderatoren (und wer sonst noch für das Forum verantwortlich ist) können nicht einen Server durchforsten um festzustellen, was dort noch herumgammelt. Noch klarer wird es, wenn man bedenkt, dass strafbare Inhalte nachträglich auf dem Server eingestellt werden könnten.


Gruß

Alois
Also, Distanzierung von der Haftung für Links ja, aber das Urteil des Landgerichts Hamburg, welches wegen eines später geschlossenen Vergleichs niemals rechtskräftig geworden ist als Begründung zu zitieren, ist reiner Wahnsinn.

Jeder weiss nämlich, das das Urteil falsch interpretiert wurde. Es sagt nämlich aus, dass man sich genau wegen eines derartigen Disclaimers auf seiner Seite juristisch angreifbar macht. Also genau das Gegenteil von dem, was man mit diesem Disclaimer beabsichtigt, passiert im Falle einer juristischen Betrachtung der Webseite mit diesem Disclaimer - man wird schlimmer verknackt als wenn man den gar nicht hätte!