Wichtig: Urheberrechtsteil der Forenregeln geändert!

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SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
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Beitrag von SPS »

kabelmafia hat geschrieben:Moin SPS,

an was hast du gedacht?
Frei Zugängliche Quellen im Netz, Fachzeitschriften, TAB ...

Natürlich nur Kleinzitat mit 2 oder 3 Sätzen
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

kabelmafia hat geschrieben:... Da "diesteckdose.net" in den meissten Unterforen einen wissenschaftlichen Anspruch für sich geltend machen kann ...
Moin zusammen,

dd1

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

..........
meisterglücklich
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Beiträge: 1662
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Beitrag von meisterglücklich »

Darf ich jetzt einen Link auf das mp3-Hörbuch "Auswahl für das Elektrohandwerk" legen oder nicht?:D

Wenn wir eine Textstelle der Norm gemeinsam interpretieren oder gar widersprüchlicher Auffassung sind, so finde ich es zwingend nötig, den Abschnitt (Satz) dieser Norm wiederzugeben, ein Verweis wie "erster Satz, nach dem dritten Spiegelstrich" wäre wohl übertrieben.
Ohne schlafende Hunde wecken zu wollen, wie weit sind denn die Urheberrechteinhaber bereit, Zugeständnisse zu machen und Zitate legal zuzulassen, ich messe diesem Fachforum durchaus eine "wissenschaftliche Absicht" zu.
Wir sind schließlich keine Tauschbörse für vollständige Normen!
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

wir müssen (sollten) es genauso halten wie einschlägige Fachzeitschriften. Kleinzitate gehen immer. Wo man einen Link setzen kann, sollte dies genutzt werden.
Weitergehende Rechte (längere Zitate oder Abschnittsweise Veröffentlichungen) wird uns wohl vorerst niemand einräumen.

Trotzdem wäre ich interessiert an dem Hörbuch... :cool:
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
C_T

Beitrag von C_T »

Alois hat geschrieben:Hallo Technolodie,

Es kommt gar nicht darauf an, ob etwas Schwachsinn ist oder nicht. Es kommt darauf an, dass diese Formulierung ggf. gegen die Verurteilung wegen der Unterstützung von irgendwas hilft.

Zur Frage, warum man denn links irgendwo hin legt, wenn man sich distanziert.

Es kommt durchaus vor, dass ein Forenmitglied einen Link zu einem Artikel legt. Neben dem Artikel wird vielleicht noch irgend etwas gehostet, was strafbar ist. Das Forenmitglied und die Administratoren/Moderatoren (und wer sonst noch für das Forum verantwortlich ist) können nicht einen Server durchforsten um festzustellen, was dort noch herumgammelt. Noch klarer wird es, wenn man bedenkt, dass strafbare Inhalte nachträglich auf dem Server eingestellt werden könnten.


Gruß

Alois
Also, Distanzierung von der Haftung für Links ja, aber das Urteil des Landgerichts Hamburg, welches wegen eines später geschlossenen Vergleichs niemals rechtskräftig geworden ist als Begründung zu zitieren, ist reiner Wahnsinn.

Jeder weiss nämlich, das das Urteil falsch interpretiert wurde. Es sagt nämlich aus, dass man sich genau wegen eines derartigen Disclaimers auf seiner Seite juristisch angreifbar macht. Also genau das Gegenteil von dem, was man mit diesem Disclaimer beabsichtigt, passiert im Falle einer juristischen Betrachtung der Webseite mit diesem Disclaimer - man wird schlimmer verknackt als wenn man den gar nicht hätte!
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