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Verfasst: Sonntag 26. März 2017, 23:53
von karo1170
Olaf S-H hat geschrieben:Moin zusammen,

Brandschutz ist immer nur so lange kein Thema, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Eigentlich ist es doch ganz einfach: Zündquellen und Brandlasten minimieren.
Sterile, brandlastfreie Betonflure im Demenzwohnbereich oder in der Kita... ja, da macht man sich Freunde.
Olaf S-H hat geschrieben: Aber hier war auch eine Zeit lang sehr viel Energie in das Thema "wie umgehe ich einen RCD bei neuen Steckdosen" eingesetzt worden. Ebenso verhält es sich beim Brandschutz.
Nicht ganz. Die Anforderungen an den Brandschutz sind in Gesetzesform (LAR/RbALei, LueAR, LBO...) festgeschrieben und widerspiegeln das oeffentliche Interesse bzw. oeffentliche Belange an Brandschutzforderungen. RCD, Brandschutzschalter, Ueberspannungsschutz u.dgl. resultieren aus Normen, basieren also auf den Empfehlungen eines Gremiums und widerspiegeln dessen Vorstellungen und Wuensche.
Diese muessen nichts mit dem oeffentlichen Interesse zu tun haben.
Olaf S-H hat geschrieben: Letztens auf einer Baustelle zufällig mal in den Keller geguckt. E30-Leitungen auf normaler Kabelbahn mit Gewindestangenabhängung an einer anderen normalen Kabelbahn. Viele Wanddurchführungen ohne Schottungen. Aussage des Fachplaners: Normgerechte Verlegung wäre zu teuer gewesen und die DIN 4102 ist nur ein Empfehlung. Auch eine Betrachtungsweise.
Da stellt sich doch erstmal die Frage, ob die Verlegung in FE xx gefordert ist, weil damit Anlagen mit sicherheitstechnischen Funktionen (BMA, Sibe, Aufzug...) versorgt werden. Oder ob man nur den Einsatz von "Leitungen mit verbesserten Verhalten im Brandfall" auf Basis einer Norm oder Richtlinie empfohlen hat. In dem Fall bringt eine herstellerkonforme Abhaengung der Kabelbahnen gem dessen AbP/AbZ fuer die Einhaltung des FE xx ... keinen Zusatznutzen, da die Rauchentwicklung beim brand einer Kabelbahn nur unwesentlich von der eigentlichen Kabelbahn und deren Abhaengungen ausgeht.

Aehnlich verhaelt es sich bei den Wanddurchfuehrungen, keine Anforderung an die Feuerbestaendigkeit der Wand = keine Anforderung an Schottung. Hier hilft kein Blick in den Keller, hier hilft nur ein Blick in BSK und Baugenehmigung.

Verfasst: Montag 27. März 2017, 20:25
von Olaf S-H
Moin Karo,

E30 ist dort für die SiBe gefordert.

Gruß Olaf

Verfasst: Montag 27. März 2017, 22:48
von karo1170
Olaf S-H hat geschrieben:Moin Karo,

E30 ist dort für die SiBe gefordert.

Gruß Olaf
Na, dann sollte sich doch ein AbP oder AbZ mit Uebereinstimmungserklaerung des Errichters der Kabel-/Leitungsanlage auftreiben lassen. Oder auch nicht...

Verfasst: Dienstag 28. März 2017, 22:48
von Olaf S-H
karo1170 hat geschrieben:... Oder auch nicht...
Moin Karo,

so ist es.

Gruß Olaf