Sendezeit auf RTL II jeden Dienstag um 22:10.
In dieser Sendung untersuchen Bausachverständige in Bau befindliche Häuser und decken teils Schwerwiegende Mängel auf.
Für Häuslebauer und auch für Elektriker gleichermaßen interessant, da dort viele E,-Anlagen im Rohbaustatus zu sehen sind.
Mein Tipp: Unbedingt ansehen.
RTL II Bauexperte im Einsatz
- Strippe-HH
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RTL II Bauexperte im Einsatz
Immer das Beste draus machen
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Moin Strippe,
naja. Bei einer solchen Sendung (anderes Produkt) wurde der E-Herd-Anschluss geprüft und für in Ordnung befunden. Das verwendete Prüfgerät hatte zwei Handhaben und eine Verbindungsleitung dazwischen (Duspol). Dann braucht man sich nicht wundern, wenn in kürzester Zeit saniert wird. Andere Normforderungen wurden auch nicht eingehalten (Installationszonen, Schalter am Bett, Telefon in Rohr, kein Schalter in Zone 2 im Bad).
Gruß Olaf
naja. Bei einer solchen Sendung (anderes Produkt) wurde der E-Herd-Anschluss geprüft und für in Ordnung befunden. Das verwendete Prüfgerät hatte zwei Handhaben und eine Verbindungsleitung dazwischen (Duspol). Dann braucht man sich nicht wundern, wenn in kürzester Zeit saniert wird. Andere Normforderungen wurden auch nicht eingehalten (Installationszonen, Schalter am Bett, Telefon in Rohr, kein Schalter in Zone 2 im Bad).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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