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okay, danke! Also im Prinzip relativ formlos.
D. h., es kommt noch jemand vom Energieversorger vorbei und verplombt den Zähler und die Hauptsicherung?
Gruß
Mac
Moin Mac.
Für HH habe ich meine eigene Zange. Die Hamburger geben noch Zangen aus.
In NS, meinem Dunstkreis, ist es so, das dort eingesetzte Obermeister
vorbeikommen, äugeln und nörgeln oder verplomben.
Gruß
dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
es ist scheinbar völlig unterschiedlich bei den VNB´s
Bei meinen Stadtwerken kommen die Mitarbeiter raus und beäugen alles interessiert.
Bei eon kann man entweder den Zähler im Bauhof abholen oder setzen lassen - da kommt ein EFKfft Fachrichtung Zählermonteur.
Bei einigen Stadtwerken in Sachsen-Anhalt kommt ein Sub vorbei und setzt die Zähler. Interesse für die Anlage haben die aber überhaupt nicht.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936 Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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In Berlin ist es so, daß Vattenfall sich fast völlig aus der Zählermontage verabschiedet hat (damit verdient man eben kein Geld, war die Leistung für den Kunden bisher ja kostenfrei), nur noch Sonderanlagen (Wandlerzählung, 96h-Zähler) werden vom EVU oder deren Subunternehmen plombiert.
Wer als Installationsbetrieb eine Sondervereinbarung mit Vattenfall abschließt, der muß sich auf eigene Kosten eine Plombierzange anschaffen und darf dann Anlagenteile, an denen er gearbeitet hat, mit seiner Zange verplomben.
Ebenso ist das mit der Zählermontage: Standardzähler werden vom Installateur aus dem Zählerlager abgeholt oder alte zurückgegeben.
Weil das für den Installateur ja mit erheblichem Aufwand verbunden ist, darf er dafür natürlich dem Kunden eine Rechnung schreiben, jedoch ist vereinbart, daß die Leistung x nicht mehr als y€ den Kunden Kosten darf.
Für mich ist das wirtschaftlich, jedoch gibt es auch Kollegen, die 30km durch die Stadt zum zentralen Zählerlager fahren müssen (welches aber nicht im Zentrum der Stadt ist), da muß man schon sehen, wie man sein Geld verdient.
Eingetragene Installateure, die von der EVU-Vereinbarung keinen Gebrauch machen (wollen), müssen sich bei Zählersetzung an einen Premiumvertragspartner der Vattenfall wenden, der an eine Innungsmitgliedschaft gebunden scheint, Verrechnung der Leistung dann untereinander zwecks Durch- oder Weiterreichung an den Kunden.
Ich finde dieses Verfahren in einer großen Stadt ganz in Ordnung, früher hatten sich die "Kollegen Feingewinde" beim EVU noch aufgespielt, weil man für jede Plombenlösung und Wiederverplombung einen Antrag stellen mußte.
Wobei man sich natürlich wundert, daß das jetzt alles so unbürokratisch geht, aber da haben die Kaufleute im Unternehmen wohl mal scharf nachgerechnet...
Hallo,
bei der rwe ist es noch einfacher.Zählerantrag ausfüllen,abschicken und dann nur noch auf den paketwagen warten mit den zähler drin.
Verplomben macht man auch selber,keiner schaut mehr nach.
Besser geht es gar nicht mehr,keine probleme mehr mit denn stromversorgern.
@mac:
Ein 96h-Zähler mißt neben der elektrischen Arbeit auch noch Lastspitzen (also Maximalleistung) innerhalb von 96 Stunden, der Tarif wird nach entnommener Arbeit und der Lastspitze berechnet.
Auch deshalb gibt es Lastmanagement für kleinere Betriebe, weniger, um eine betriebseigene Trafostation oder Leitungen nicht zu überlasten, sondern um Geld zu sparen (bzw. Strafzahlungen zu entgehen).
jf27el hat geschrieben:... Beachte Punkt 7 und 8! ...
Moin jf27el,
den Teil mit der geprüften Anlage habe ich immer durchgestrichen und vermerkt, dass die Anlage noch geprüft wird.
In HH ist es so üblich, dass Du Deinen Zähler selbst montieren darfst (nach kurzer Schulung) oder eine "Vertragsfirma" des VNB kommt vorbei und schraubt den Zähler an.
Verplombt haben wir immer selbst.
Einmal meinte der Typ im Zählerlager, dass ist das nicht durchstreichen dürfte. Ich erklärte ihm darauf, dass ich die Anlage erst prüfen kann, wenn ich Spannung habe und dass es ja nicht angehen könne, dass man mich nötigen wolle den erforderlichen Strom zu klauen. Diskussion beendet und Zähler ausgehändigt.
Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794