Richtige Konfession
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- Null-Leiter
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Mac hat geschrieben:Moin,
kann man denn nur eine Konzession bekommen, wenn man in der Innung ist?
Gruß
Mac
Moin Mac
Um Himmels Willen nein. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Die Konzession erhälts du von deinem EVU bei dem du erstmalig eingetragen
bist, und gilt bundesweit. Dort ist i.d.R. auch dein Betrieb.
Die Innung ist ein Interessensverband von Elektrikern die der Meinung sind,
wir müssen in einem Verein sein. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, man kann,
muss aber nicht.
Mir fiel die Aussage nur gerade wieder ein. Weil mal wieder nur einer gesucht
wird der unterschreiben soll.
dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
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- Null-Leiter
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Hallo Mac,
Kurz gesagt musst Du, um eine Konzession zu bekommen, als Handwerksbetreib bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eingetragen sein. (Es bestehen wenige Ausnahmen.)
Die Innung ist eigentlich der Arbeitgeberverband. D.H. ein Handwerksbetreib kann Innungsmitglied werden. Eine der Benefits für die Mitgliedschaft ist nach erfolgreichem Kurs die Berechtigung die E-Check Kleber aufbringen zu dürfen.
Gruß
jf27el
Kurz gesagt musst Du, um eine Konzession zu bekommen, als Handwerksbetreib bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eingetragen sein. (Es bestehen wenige Ausnahmen.)
Die Innung ist eigentlich der Arbeitgeberverband. D.H. ein Handwerksbetreib kann Innungsmitglied werden. Eine der Benefits für die Mitgliedschaft ist nach erfolgreichem Kurs die Berechtigung die E-Check Kleber aufbringen zu dürfen.
Gruß
jf27el
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Moin Mac,Mac hat geschrieben:... Natürlich wünscht sich die Innung, dass möglichst viele (alle?) Handwerker in der Innung sind ...
wenn dem so wäre und wenn man sich dann auf die Grundlagen des ehrbaren Handwerks besinnen würde, ginge es "den Elektrikern" sicherlich besser. Aber da es sich bei den Innungen teilweise um Selbstbeweihrsuchungsintutionen und Debattierclubs handelt ist man davon noch weit entfernt.
Gruß Olaf 1kotz
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Konfession, Konzession, Konfusion
Nicht vergessen, daß ein Handwerksbetrieb nur im Installateurverzeichnis eines EVU "eingetragen" ist, eine "Konzession" gibt es nicht (gab es nie?-die älteren Meister mögen mich aufklären).
Es ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem örtlichen EVU, daß man sich als Installationsbetrieb an die Spielregeln hält.
Deshalb gibt es unterschiedliche Ebenen, ob man nur an den Hausanschlußkasten und alles was danach folgt randarf, oder weiter bis zur Mittelspannungsebene agieren darf.
Wer eine Eintragung bei einem deutschen EVU vorweisen kann, bekommt in der Regel auch einen "Gasteintrag" beim EVU, wo er über den Betriebssitz hinaus arbeiten will/muß/soll.
Man tut aber gut daran, bevor man irgendwelche Plomben aufschneidet, sich über die jeweiligen Abläufe organisatorischer Art zu erkundigen.
Es ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem örtlichen EVU, daß man sich als Installationsbetrieb an die Spielregeln hält.
Deshalb gibt es unterschiedliche Ebenen, ob man nur an den Hausanschlußkasten und alles was danach folgt randarf, oder weiter bis zur Mittelspannungsebene agieren darf.
Wer eine Eintragung bei einem deutschen EVU vorweisen kann, bekommt in der Regel auch einen "Gasteintrag" beim EVU, wo er über den Betriebssitz hinaus arbeiten will/muß/soll.
Man tut aber gut daran, bevor man irgendwelche Plomben aufschneidet, sich über die jeweiligen Abläufe organisatorischer Art zu erkundigen.
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- Null-Leiter
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Hallo meisterglücklich,
recht hast du !
Keine Konzession nur eine Pseudokonzession.
Im Lande der Berufsbeamten haben wir mittlerweile für alle halbstaatlichen Institutionen und solche die sich dafür halten, einen amtlichen Sprachgebrauch angewöhnt. Gelernt, zertifiziert, getestet und gemessen, bestätigt, Efk, befähigte Person .... unendlich viele Begriffe die in der Definition wachsweich bis bewusst falsch eingesetzt werden. Besonders schwer tue ich mich mit CE statt Handwerkskunst.
Ist es ein Zeichen unserer Zeit für jeden Shit ne Fremdbestätigung zu benötigen? Gibts Handwerkskunst überhaupt noch oder gabs das bei Elektrikern nie?
Gruß
jf27el
übrigen KM das muss "ehrbares Handwerk" lauten und nicht "deutsches"
und WTF ist "ehrbar"
recht hast du !
Keine Konzession nur eine Pseudokonzession.
Im Lande der Berufsbeamten haben wir mittlerweile für alle halbstaatlichen Institutionen und solche die sich dafür halten, einen amtlichen Sprachgebrauch angewöhnt. Gelernt, zertifiziert, getestet und gemessen, bestätigt, Efk, befähigte Person .... unendlich viele Begriffe die in der Definition wachsweich bis bewusst falsch eingesetzt werden. Besonders schwer tue ich mich mit CE statt Handwerkskunst.
Ist es ein Zeichen unserer Zeit für jeden Shit ne Fremdbestätigung zu benötigen? Gibts Handwerkskunst überhaupt noch oder gabs das bei Elektrikern nie?
Gruß
jf27el
übrigen KM das muss "ehrbares Handwerk" lauten und nicht "deutsches"
und WTF ist "ehrbar"
- Tobi P.
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jf27el hat geschrieben:Gibts Handwerkskunst überhaupt noch oder gabs das bei Elektrikern nie?
Klar gibts das noch - in Form von Elis die die Leitungen so an die Wände klatschen dass das Gesamtbild eher an ein abstraktes Kunstobjekt als an eine ordentlich ausgeführte Installation erinnert. Oder meintest du etwas anderes
Gruß Tobi
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 11. Januar 2006, 08:51
Hallo,
wie läuft das Ganze denn dann praktisch ab? Ein Elektriker ist in Norddeutschland bei seinem zuständigen Energieversorger im Installateurverzeichnis eingetragen. Wenn dieser Elektriker jetzt in Süddeutschland einen Zähler montiert und diesen beantragen möchte, wie macht er das? Hat er irgendeine Urkunde, die er dann Vorlegen muss? Oder telefonieren die beiden Energieversorger miteinander? Oder ...?
Gruß
Mac
wie läuft das Ganze denn dann praktisch ab? Ein Elektriker ist in Norddeutschland bei seinem zuständigen Energieversorger im Installateurverzeichnis eingetragen. Wenn dieser Elektriker jetzt in Süddeutschland einen Zähler montiert und diesen beantragen möchte, wie macht er das? Hat er irgendeine Urkunde, die er dann Vorlegen muss? Oder telefonieren die beiden Energieversorger miteinander? Oder ...?
Gruß
Mac
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- Null-Leiter
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Mac hat geschrieben:Hallo,
wie läuft das Ganze denn dann praktisch ab? Ein Elektriker ist in Norddeutschland bei seinem zuständigen Energieversorger im Installateurverzeichnis eingetragen. Wenn dieser Elektriker jetzt in Süddeutschland einen Zähler montiert und diesen beantragen möchte, wie macht er das? Hat er irgendeine Urkunde, die er dann Vorlegen muss? Oder telefonieren die beiden Energieversorger miteinander? Oder ...?
Gruß
Mac
Moin Mac.
Du erhälst von deinem Heimat-EVU, bei dem du eingetragen bist, einen Mitglieds-
ausweis. Dieser Ausweis hat eine Nummer. Die ist einmal vergeben. In der Regel
hat eine mündliche Mitteilung bisher gereicht. Wobei ich allerdings nicht weiß,
ob intern telefoniert wurde. Ich hab auch schon erlebt, das das Telefonat,
welches auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt wurde, reichte, ohne weitere
Nachfragen.
Wenn ich in einem anderen Versorgerbereich arbeite, lass ich mir vom Kunden
den Versorger nennen. Danach wird telefoniert und näheres geklärt.
Durch die mittlerweile immer einheitlicher werdenden Anschlussbedingungen
wird einfacher. Meist wurde nur noch ein "fertig" - telefonat geführt, wegen
der verplombung, und fertig war die Laube.
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.