Ernussriegel GutBio mit Zahnarzthinweis

Hier kommt alles rein, was nicht erst gemeint ist.
Olaf S-H
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Re: Ernussriegel GutBio mit Zahnarzthinweis

Beitrag von Olaf S-H »

Jörgi-1911 hat geschrieben: Freitag 6. September 2019, 23:39 ... lecker gefuttert ...
Moin Jörg,

kann ich auch bestätigen. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Wulff
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Re: Ernussriegel GutBio mit Zahnarzthinweis

Beitrag von Wulff »

Dann sei Elt-Onkel die Absolution für den Müsliriegel erteilt.
Petra478
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Re: Ernussriegel GutBio mit Zahnarzthinweis

Beitrag von Petra478 »

Ist ja zum Wegschmeißen. Total cool und komisch:-)
Petra478
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Re: Ernussriegel GutBio mit Zahnarzthinweis

Beitrag von Petra478 »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 7. September 2019, 07:27
Jörgi-1911 hat geschrieben: Freitag 6. September 2019, 23:39 ... lecker gefuttert ...
Moin Jörg,

kann ich auch bestätigen. :D

Gruß Olaf
Ja lecker ist das auf jeden Fall, da kann man nichts anderes zu sagen:-)
Olaf S-H
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Re: Ernussriegel GutBio mit Zahnarzthinweis

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Petra,

warst Du auch schon beim Elt-Onkel in der örtlichen Betriebskantine oder im "Norddeutschen Haus"?

Gruß Olaf
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