Schutzleiter ist die eigentliche erste Schutzmaßnahme - Potentialausgleich auf =< 50 V
Hallo zusammen,
offensichtlich hat der Anfragende das Thema Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verstanden.
In der VDE 0100 1958 stand einmal:
VDE 0100 / 1958, Friedrich Tabellenbuch 1964, Fachbuchverlag Leipzig
Schutzleiter sind Leiter, die nicht zum Betriebsstromkreis gehörende leitfähige Anlagenteile miteinander verbinden:
bei der Schutzerdung mit dem Schutzerder oder mit dem Wasserrohrnetz
bei der Nullung mit dem Nulleiter
beim Schutzleitungssystem miteinander und mit dem Erder
bei der FU-Schutzschaltung mit dem FU-Schalter
bei der Fehlerstromschutzschaltung mit dem Erder
Das Ziel ist der Potentialausgleich auf =< 50 V.
Heute heißt das etwas anders.
Gemäß DIN VDE 0100 Teil 200 ist der Potentialausgleich folgendermaßen definiert:
»Herstellen elektrischer Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potentialgleichheit zu erzielen.«
Auch wenn einige der Angaben aus 1958 nicht mehr zeitgemäß, Fehlerspannungsschutzschalter oder technisch überholt sind, Wasserrohrnetz.
Ist die Zielstellung die gleiche.
Potential können nicht nur durch direkte galvanische Kopplung entstehen, die wie hier beschrieben durch die Schutztrennung beim Ein-Fehlerprinzip ausgeschlossen werden soll, sondern auch durch statische Aufladung, Induktion oder Kapazitäten.
m.f.G. aus Dresden