Elektro Freelancer / wie kann ich das werden?

Hier kommt alles rein, was nicht erst gemeint ist.
Benutzeravatar
Tobi P.
Beiträge: 1906
Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
Wohnort: 41516 Grevenbroich

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
jf27el hat geschrieben: Was muss ich machen um das zu werden?
am besten dich mit irgendwas speziellem sehr gut auskennen und dann noch Leute haben die Bedarf an besagter Spezialität haben. Dann ein Unternehmen gründen und der Rest läuft von allein.
Wir haben eine kleine Truppe von Freelancern mit denen wir sehr oft zusammenarbeiten, macht immer wieder Spaß mit den Kollegen.


Gruß Tobi - der sich mit was sehr speziellem sehr gut auskennt und über die teilweise sehr speziellen Mittel verfügt besagte Spezialität in der Praxis umzusetzen :D
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
jf27el
Null-Leiter
Beiträge: 4312
Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 09:10
Wohnort: BW

Beitrag von jf27el »

kann bitte jemand diesen Beruf in eine gängige Deutsche Vokabel
übersetzen ?
Freischaffender, Honorarkraft, "mittelalterlich Knecht :D "

Eine Anweisung hab ich auch gefunden.

freelancer-wissen/10-schritten-zum-erfolgreichen-freelancer/

Es ist also immer noch der Zwang sich bei IHK oder HWK anzumelden.
"Freelancer" gibt's ja nur im Bereich Dienstleistung.
Ohne Meldung, meines Wissens nur im Bereich Kunst, soziales und Bildung.
Eine Firma freut sich wohl über eine "Subunternehmer 1 Mann Firma", denn
keine Schreibarbeit bei Sozialabgaben und bei Krankheit auch keine Belastung.
Letzlich beschreibt der Begriff "Freelancer" einen selbständigen Unternemer (jedweder Branche), der zu Stunden- oder Tagessätzen zu buchen bzw. zu beauftragen ist.
Dass der dann sein eigenes Werkzeug dabei hat, ist nicht zuletzt aus gesetzlichen Gründen sowieso unabdingar, sonst kommt man nämlich ganz schnell in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit bzew. der Schwarzarbeit.
Das obliegt alles dem "Freelancer" und hier sehe ich auch den Übergang zum Steuer und Sozialversicherungsbetrug.

Daraus resultiert bei mir die Frage, was ein Freelancer verrechnen muss
um auskömmlich zu wirtschaften.

Die HWK sieht bei Stundenlöhnen von 15-20€ Verechnungssätze von 45-50€ vor mit MWST ergiebt das für mich 55 bis 60 € Verrechnungssatz.
Die Zeitarbeiter werden z.Z. für 25-30€ zzgl. MWST angeboten.
Und wie ist der Schwarzarbeitersatz?

Wie ist der Freelancersatz?
Werden die 19% MWST nur nicht ausgewiesen oder nicht berechnet?

Gruß
jf27el
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
Benutzeravatar
Tobi P.
Beiträge: 1906
Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
Wohnort: 41516 Grevenbroich

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
jf27el hat geschrieben: Wie ist der Freelancersatz?
l
der ist so hoch wie du ihn mit dem Auftraggeber ausgehandelt hast. Schau dir die Kosten an die für dich persönlich anfallen (Auto, Kraftstoff, Werkzeug, Abgaben etc), überleg dir wieviel du an dem jeweiligen Auftrag verdienen willst/musst, pack noch einige Prozente an Verhandlungsspielraum drauf und dann mach deinem Kunden ein Angebot. Es kommt ja auch stark drauf an was genau du anbietest bzw. wie hoch der Grad der Spezialisierung ist. Ein freischaffender SPS-Programmierer wird beispielsweise einen höheren Stundensatz verrechnen als ein freischaffender Servicemonteur der bei Oma Kruse die Glühlampen wechselt.

Bzgl. der steuerlichen Geschichten solltest du dich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen, der kann dir das alles ganz genau auseinanderklamüsern.

Der Schwarzarbeitersatz ist regional unterschiedlich :D Teilweise lohnt sich das aber gar nicht mehr weil die Schwarzarbeiter mittlerweile von osteuropäischen Bautrupps unterboten werden die die Schwarzarbeiterdienstleisungen noch mal ne Spur billiger anbieten - und das ganz legal mit Rechnung und allem drum und dran. Da holt sich der Häuslebauer dann doch lieber die Bolek&Vaclav GmbH als den Job vom Elektriker Klaus machen zu lassen der sich noch ein bisschen was dazuverdienen will.

Als Existenzgründer (und auch später) solltest du davon sowieso tunlichst die Finger lassen, die Behörden haben da ein wachsames Auge drauf.


Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
Benutzeravatar
Lightyear
Beiträge: 3458
Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41

Beitrag von Lightyear »

Sagen wir einmal so - der Begriff Freelancer hat im Deutschen keine eindeutig richtige Entsprechung.

Dort, wo der Begriff herkommt, ist einfach ein Selbstständiger (Einmann-) Unternehmer gemeint, der im Idealfall über ein konkretes Alleinstellungsmerkmal verfügt, welches es ihm ermöglicht, Stunden- oder Tagesweise sein KnowHow oder seine körperliche Areitskraft in Projekte einzubringen. Er schließt damit (im Idealfall) hochspezialisiert Lücken in vorhanden Unternehmen.

Im deutschen Sprachgebrauch wird der Teilbegriff "Free" (bar jeder Grundlage) sehr gerne in den Bereich der freien Berufe (die definitionsgemäß sehr eng gefasst sind) eingeordnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Be ... schland%29

So meinen z.B. viele selbstständige Unternehmer z.B. im Bereich Veranstaltungstechnik, dass sie den "freien Berufen" zugehörig wären - dagegen sind sie zumeist ganz "normale" Dienstleister, die eben ihre körperliche Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Das böse Erwachen kommt dann in aller Regel eines Tages, z.B. bei behördlichen Überprüfungen...


Ein Freelancer muss (wie jeder andere Unternehmer auch) kalkulieren, was er für Stundenverrechnungssätze aufruft.
Hat er ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, kann selbiger naturgemäß höher ausfallen, als wenn er Selbiges nicht hat.
Ob und in welchem Umfang er seinen "Wekzeug"-Park mit in den Studenverrechnungssatz einfließen lässt, muss er eben kalkulieren bzw. auch dem Markt anpassen.

Gehe ich als "Freelancer" zu einem Kollegen auf die Baustelle, dann ist bei mir das "Standard"-Werkzeug inkludiert, d.h. ich habe meinen Werkzeugkoffer dabei, einen Akkuschrauber, einen Bohrhammer, eine Stichsäge und einen (125er) Winkelschleifer.
Kommen Spezialitäten wie Prüfgeräte, Sondermaschinen (Diamant-Kettensäge, Kernbohrgerät, Schlitzfräse, Dosenfräser, Ispektionskameras, Sonderfahrzeuge etc.) zum Einsatz, so werden Selbige separat berechnet.
Ebenso unterscheidet sich der Stundenverrechnungssatz je nach Tätigkeit.
Bei normalen (Rohbau-)Arbeiten ist der Stundensatz konsequenterweise niedriger, als z.B. bei Prüftätigkeiten, die auch entsprechende Qualifikationen erfordern.

Abseits der klasischen Elektro(Installations-)technik kenne ich z.B. auch Freelancer, die Tagesätze von weit über 1.000 Euro zzgl. MwSt. und Reisekosten aufrufen und auch ohne Diskussion bekommen. Dabei bringen die nur "Sich" und eben ihr persönliches KnowHow mit. Zusätzliche "Mitbringsel" werden nach Aufwand abgerechnet. Angebot und Nachfrage par excellence. :cool:

Daher kann die Frage nach der Kalkulation grundsätzlich nur im konkreten Einzelfall betrachtet und (nach Berechnung) beantwortet werden.

Natürlich sieht auch jeder Mensch anders, was für ihn auskömmlich ist.
Ein 20 jähriger Single, der noch im "Hotel Mama" wohnt, wird die Frage sicherlich anders beantworten, als ein mehrfacher Familienvater in den Vierzig- oder Fünfzigern, der neben Essen und Kleidung auch für Raten an KFZ und Haus aufzukommen hat.

Kommen wir zurück zum Ausgangspunkt:
Ein selbstständiger Maschinist für Netzersatzanlagen, der im eigenen KFZ auch noch etwas mehr, als einen 13er Schlüssel mit sich führt, vermutlich Elektrofachkraft sein sollte, darüber hinaus einen großen Erfahrungssschatz in Bezug auf Verbrennungsmotoren jedweder Art und Größe hat, daneben Reisebereitschaft bietet und ein Faible dafür hat, zu unterschiedlichsten Tages- und Nachzeiten bei jederlei Wetter seinen Job erstklassig zu erfüllen, wird sicherlich auch einen Tagessatz im vierstelligen Bereich zzgl. MwSt. und Spesen aufrufen können.
Ebenso vermutlich wird sich jemand finden, der's für die Hälfte (möglicheriwesie nicht ganz so gut) macht...
Benutzeravatar
Tobi P.
Beiträge: 1906
Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
Wohnort: 41516 Grevenbroich

Beitrag von Tobi P. »

Moin Lightyear,
Lightyear hat geschrieben:der im eigenen KFZ auch noch etwas mehr, als einen 13er Schlüssel mit sich führt, vermutlich Elektrofachkraft sein sollte, darüber hinaus einen großen Erfahrungssschatz in Bezug auf Verbrennungsmotoren jedweder Art und Größe hat, daneben Reisebereitschaft bietet und ein Faible dafür hat, zu unterschiedlichsten Tages- und Nachzeiten bei jederlei Wetter seinen Job erstklassig zu erfüllen
das funktioniert auch bei Lohnverhandlungen mit dem Chef ganz gut und wenn man dann noch so nette Gimmicks wie Staplerschein und Kranschein (und Erfahrung mit derartigen Gerätschaften) vorweisen kann tut das sein übriges zu einem erklecklichen Sümmchen mehr in der Lohntüte :cool:


Gruß Tobi, derzeit rundherum zufrieden mit einem Angestelltendasein :)
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
Antworten