Hinweise zum Feststellen der Spannungsfreiheit
- Klein-Eli
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- didy
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Das Argument hab ich auch schon gehört bzw. auch schon Fotos gesehen.Klein-Eli hat geschrieben:Wer mit Jung Schraubsteckdosen groß geworden ist und diese dann bei klassischer Nullung eingesetzt hat, klemmt die Phase rechts weil links zwischen N + PE eine Aussparung für den PEN war.
Aber war denn da auch definiert, wo oben ist? Sonst ist links ja wieder relativ.
- didy
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Ändert nichts an der ursprünglichen Frage. Man nehme einen Spannungsprüfer nach Norm, wo der Hersteller sowas nicht einschränkt. Die VDE lässt das Feststellen der Spannungsfreiheit durch EuP zu.Olaf S-H hat geschrieben:stimmt. Aber dann kommt da noch der bestimmungsgemäße Gebrauch.
Reicht es dazu, demjenigen zu zeigen: Guck, du prüfst erst an ner Steckdose ob das Ding noch geht, dann dort wo du feststellen willst....
Im Übrigen würde es mich nicht wundern, wenn in deinem zitierten Beispiel derjenige, der die Anleitung geschrieben hat, an den Fall EuP schlicht nicht gedacht hat, sich der Differenzierung nicht bewusst war, es mitgemeint hat o.Ä. Wäre das konkret, würde ich da nochmal explizit nachfragen. Für mich heißt der Satz primär, "für jemanden, der weiß was er tut", was eine EuP durchaus auch sein kann. Hauptintention des Satzes ist sicher, nicht eine Spitze an den Finger und die andre in die Steckdose.
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- Null-Leiter
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Dusspol bei Mittelspannung?
Zunächst mal bin ich ein ganz großer Gegner von solchen Prüfstiften oder Schraubendingsbumsen die da etwas anzeigen.
Muss man aber nicht die Dinger zur Feststellung von Spannungsfreiheit einfach zulassen?
Fachgerechte Prüfung und Funktionstest vorab natürlich vorausgesetzt?
Wie macht Ihr das bei Mittelspannung?
Habt Ihr da einen Duspol ?
Muss man aber nicht die Dinger zur Feststellung von Spannungsfreiheit einfach zulassen?
Fachgerechte Prüfung und Funktionstest vorab natürlich vorausgesetzt?
Wie macht Ihr das bei Mittelspannung?
Habt Ihr da einen Duspol ?
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
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Moin didy,didy hat geschrieben:... Man nehme einen Spannungsprüfer nach Norm, wo der Hersteller sowas nicht einschränkt. ...
sage mir bitte Bescheid, wenn Du ein solches Qualitätsprodukt gefunden hast.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Null-Leiter
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Moin Olaf,
aus der Bedienungsanleitung vom Fluke T90/T110/T130/T150:
"Zur Verwendung durch sachkundige Personen.
Der Benutzer dieses Produkts muss in
folgenden Themen unterwiesen und mit diesen
vertraut sein: Gefahren bei der Messung von
Spannungen, insbesondere im industriellen
Bereich. Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen
und Testen des Geräts vor und nach dem
Gebrauch, um den ordnungsgemäßen
Betriebszustand sicherzustellen."
Würde meiner Ansicht nach nicht gegen eine EUP sprechen?
Gruß
BO_93
aus der Bedienungsanleitung vom Fluke T90/T110/T130/T150:
"Zur Verwendung durch sachkundige Personen.
Der Benutzer dieses Produkts muss in
folgenden Themen unterwiesen und mit diesen
vertraut sein: Gefahren bei der Messung von
Spannungen, insbesondere im industriellen
Bereich. Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen
und Testen des Geräts vor und nach dem
Gebrauch, um den ordnungsgemäßen
Betriebszustand sicherzustellen."
Würde meiner Ansicht nach nicht gegen eine EUP sprechen?
Gruß
BO_93
- Tobi P.
- Beiträge: 1906
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Moin,
Gruß Tobi
nein, einen einpoligen Spannungsprüfer. Der zweipolige Spannungsprüfer wird bei dieser Spannungsebene nicht gefordert. Obschon es Fälle gab (einer ist mir persönlich bekannt da es hier in der näheren Umgebung passierte) bei denen ein solcher fälschlicherweise zur Anwendung kam, man kann sich sicherlich vorstellen dass das weder für Mensch noch für Material sonderlich gut ausging......jf27el hat geschrieben:Wie macht Ihr das bei Mittelspannung? Habt Ihr da einen Duspol ?
Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"