Änderung elektrischer Anlagen durch Anschlussnehmer/Mieter zukünftig erlaubt!

Hier kommt alles rein, was nicht erst gemeint ist.
DIN-NORMENFUCHS
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Änderung elektrischer Anlagen durch Anschlussnehmer/Mieter zukünftig erlaubt!

Beitrag von DIN-NORMENFUCHS »

Jüngst wurde eine Überarbeitung der Norm DIN VDE EN 0105-100 im Entwurf veröffentlicht, Kenner wissen, dass diese Norm im Normenkomitee sehr hoch angesiedelt ist und dass aus ihr etliche Nachnormen resultieren.

DIN VDE EN 0105-100 beschreibt die Anforderungen für ein sicheres Bedienen von, und Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen. Sie umfasst alle Arbeits-, Bedienungs- und Wartungsverfahren und ist auch für nicht elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr bestehen könnte, bindend.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dort federführend Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, erwog in diesem Zusammenhang auch eine Neufassung des § 13 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), sowie des § 49 EnWG (Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung).

Damit soll es auch elektrotechnischen Laien zukünftig erlaubt werden, in Eigenheimen, Eigentumswohnungen sowie in gepachteten Wohneinheiten selbst und unter eigener Regie an der Elektroinstallation Reparaturen durchzuführen.

"Viele Elektroinstallationen in Wohnräumen sind nur wegen begrenzter finanzieller Mittel der Wohnungsbesitzer in schlechtem Zustand" , so Bundeswirtschaftsminister Gabriel, "Die Wohnungsbesitzer haben schlicht und ergreifend nicht genug Geld, um es bei Stundensätzen um die 80 Euro den Meisterbetrieben der Elektroinnung in den Rachen zu werfen.", so Gabriel weiter. "Die Folge davon ist, dass trotz guter, preiswerter Ersatzteilversorgung durch Bau- und Heimwerkerfachmärkte beschädigte Schalter und Steckdosen nicht selbst ausgetauscht werden, weil sich Wohnungsbesitzer aufgrund der bisherigen Rechtslage nicht in einer Grauzone bewegen möchten."

Auf die Frage, wie man das ganze unkompliziert auf eine gute Grundlage stellen wolle, antwortete der Staatsekretär des BMWi, Herr Dr. Rainer Suntuwski:

"Das bedarf einer genauen Prüfung, die derzeit Gegenstand aller Bemühungen im Arbeitsstab des BMWi sei. Denkbar sei, ähnlich wie in der Telekommunikation üblich, eine kontinuierliche Drosselung der Anschlussleistung im Überlastungsfall. Derzeit arbeite man aber erst mal an einer grundlegenden Änderung des §13 NAV und des § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)."

Beide Paragraphen werden wie folgt geändert:

[quote="Neufassung §13 NAV"]
(1) Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen hinter der Messeinrichtung ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Für die Messeinrichtungen ist das Energieversorgungsunternehmen verantwortlich, wenn diese nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen.

Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist dieser Dritte als Nutzungsberechtigter selbst verantwortlich.

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind durch das Energieversorgungsunternehmen auszuschließen.
Um dies zu gewährleisten, muss das Energieversorgungsunternehmen intelligente Messeinrichtungen einsetzen, die Störungen/Überlastungen selbsttätig erkennen und im Störungs- oder Überlastungsfalle die Spannungszufuhr zur Anlage des Nutzungsberechtigten selbsttätig auf ungefährliche Werte drosseln.

In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend.

Die Arbeiten dürfen durch den Netzbetreiber, durch ein Installationsunternehmen, durch den Anschlussnehmer selbst oder den anmietenden Dritten durchgeführt werden]

Auch das Energiewirtschaftsgesetz wird abgeändert:

[quote=" Neufassung § 49 Energiewirtschaftsgesetz"]

(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet und eine kostensparende Instandhaltung möglich ist. Dabei sind die Regeln der Wirtschaft und der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. eingehalten worden sind.
Die Bundesnetzagentur kann zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, im Verfahren nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieversorgungsnetzen betreffen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze des DIN Deutsches Institut für Normung eV, sowie Belange der Baumärkte und derer Kunden, wie auch Belange des Elektroverbandes DieSteckdose e. V. zu berücksichtigen.
(3) Bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 an die Beschaffenheit der Anlagen erfüllt sind.
In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt sind.
(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur Gewährleistung der technischen Sicherheit sowie der technischen und betrieblichen Flexibilität von Energieanlagen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und, soweit Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes betroffen sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
- Anforderungen an die technische Sicherheit dieser Anlagen, insbesondere an ihre Errichtung und ihren Betrieb, festzulegen]
so der Staatsekretär des BMWi, Herr Dr. Rainer Suntuwski.

Dazu gibt es dann auch völlig neue, auch von Anschlussnehmern leicht verständliche Prüfprotokolle.

Um jegliche, dem neuen Gesetz abträglich erscheinende Diskussionen oder Weiterungen zu vermeiden, ist lediglich an der Haus- bzw. Wohnungstür ein Hinweis anzubringen, dass der Anschlussnehmer die elektrische Anlage errichtet oder instandgesetzt hat. Die Verantwortung geht in diesem Fall auch auf den Besucher des Anschlussnehmers über.

Regressansprüche gegenüber möglichen Schadenersatzanspruchstellern entfallen somit, was in der neuen Niederspannungsrichtlinie bereits entsprechend Einzug gefunden hat. Hierdurch sinken letztendlich die Beiträge zur Gebäude- und Haftpflichtversicherung.

Das BMWi sieht hier auch ein kleines Wirtschaftsförderungsprogramm für die angeschlagene Baumarktbranche, da durch eingesparte Fachkraft-Stundenverrechnungssätze und Versicherungsbeiträge insgesamt nun mehr Geld zum Einkauf preiswerten Installationsmaterials vorhanden ist, so Staatssekretär Dr. Rainer Suntuwski vom Bundeswirschaftsministerium.

Claus Büdecker, ein in der Elektro-Heimwerkerbranche bekannter Fachbuchautor, hat sich bereits mit Anschlussnehmern im Berliner Cafè Repair zusammengesetzt, um ein Allgemeinverständliches Anleitungsbuch zu schreiben, welches dabei hilft, die Möglichkeiten der Gesetzesänderungen zu erkennen und einfache Tests mit bei Discountern serh oft angebotenen, preiswerten Vielfachmessgeräten und Prüflampen erläutert.

Auch für Fachbetriebe ergeben sich bisher nie dagewesene Möglichkeiten, aus den neuen gesetzlichen Regelungen Nutzen zu ziehen. Gut ausgebildete Spezialisten werden nicht mehr mit trivialen Arbeiten wie einen Herd- oder Durchlauferhitzeranschluss, einem Schalterwechsel, einer Steckdosenverlegung oder der Reparatur eines Klingeltasters blockiert, sondern können sich um kompliziertere Dinge, beispielsweise Netzwerkinfrastruktur- oder die immer beliebteren EIB-Kamerainstallationen für das Bundesinnenministerium kümmern.

Grund für diese Abkehr des Gesetzgebers vom Fachkräftewahn ist zum einen der immer eklatanter werdende Fachkräftemangel, sowie die sehr hohen Ausbildungskosten, die nun viel sinnvoller genutzt werden könnten.
Kritiker der Gesetzentwürfe bemängeln immer wieder Unfallgefahren, dazu sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass die Unfallrate vernachlässigbar niedrig sei. "Nahezu 100 % der von Berufsgenossenschaften bearbeiteten Unfälle würden durch ausgebildete Fachkräfte verursacht, die schlicht und einfach ihre eigenen 5 Sicherheitsregeln nicht beachten würden", so der Minister.

Außerdem erarbeitet die EU noch eine neue Richtlinie, die CENELEC dann in das HD 60364-4-41 (VDE 0100-410) einarbeiten muss. Bei Laieninstallationen sind dann RCD Typ B für alle Stromkreise zwingend vorgeschrieben. Oberinnungsmeister Harry Kabell aus Hamburg freut sich schon auf diese Verordnung. Diese RCD dürfen nur durch Fachbetriebe verbaut werden. Und auch nur diese Fachbetriebe dürfen den nun erforderlichen Warnaufkleber an der Eigenheim- oder Wohnungstür anbringen.

Auch die Industrie freut sich schon über diese Verordnung. Neben den Rauchwarnmeldern soll die Novellierung der Musterbauordnung nun auch die Laieninstallation berücksichtigen und den § 319 StGB von hinten aushebeln. Einige Bundesländer wie Bayern und Sachsen standen dem jedoch skeptisch gegenüber und wollten das über einen Volksentscheid verhindern, hatten damit jedoch keinen Erfolg.

Die Gesetzesänderung wurde in der vergangenen Woche im Bundestag mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen und kann damit am 1.4.2015 in Kraft treten.

Auch ein bekannter Hersteller für Messgeräte, die Firma Goßen-Megawatt, wird die Anschlussnehmer mit einem einfach zu bedienenden Messgerät unterstützen, welches den einwandfreien Zustand einer selbstgebauten Wohnraum-Elektroinstallation nach DIN VDE EN 0105-100 mittels farbigen Lampen anzeigt. Ein rotes Licht bedeutet dann, dass die Fachabteilung eines Baumarktes zum Einkauf aufgesucht werden soll. Grün bedeutet „Umbau abgeschlossen, es darf gefeiert werden“.
E_F

Beitrag von E_F »

Danke für den sehr Informativen Beitrag.

Das ist meine Freudigste Meldung die ich die letzen 5 Jahre gelesen habe :cool:

Sehr schön.
der Alphabetische

Beitrag von der Alphabetische »

Auch mal das heutige Datum beachten...
E_F

Beitrag von E_F »

der Alphabetische hat geschrieben:Auch mal das heutige Datum beachten...
Wäre ja zu schön gewesen. Trifft den Harten Kern aber leider sehr gut !
(Kein Geld vorhanden etc.).

Gerade nochmal komplett gelesen statt überflogen ! Haha, ein guter Scherz ;-)
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Der Claus Büdecker muss sich aber dann mit seiner Veeöffentlichung beeilen, damit der Bürger entsprechend schnell reagieren kann.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

und auch der VdS freut sich schon. Die kommen dann auf zukünftig auf die Hausbesitzer zu und arbeiten in ihre Verträge grundsätzlich die Klausel 3602 ein, die bisher nur bei gewerblichen Gebäuden angewendet wurde. Damit wird die Anlage durch einen VdS-Sachverständigen in festgelegten Zeitabständen geprüft. Noch ist nicht klar wie lange die Prüffrist sein wird. Vermutlich wird es eine Obergrenze der Prüfpflicht bei 10 Jahren geben, sofern die Dokumente nach NAV §13 (4) vollständig sind. Sonst kann die Prüffrist auf 2 Jahre reduziert werden.
Ich vermute mal ganz stark, dass durch die obligatorischen Prüfungen die Ersparnis durch Eigenleistung bei der Installation gegen null geht.
Aber das nennt sich nun mal "Liberalisierung des Marktes".
Ich weiss noch nicht was ich davon halten soll - in der Schweiz funktioniert ein ähnliches System ja ganz gut...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

da hat sich aber einer Mühe gegeben... respekt1

Ocho
Horst155
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Registriert: Sonntag 22. Dezember 2013, 20:21

Beitrag von Horst155 »

Hallo zusammen

Also ich verstehe das so das der Netzbetreiber jetzt auch inc Zuleitung und Zählerschrank die Verantwortung und die Kosten trägt .
Bis lang war ja der Übergabepunt HAK . Die Stelle ab der der Anschlussnehmer die Kosten tragen muss .
Die Netzbetreiber werden sich bedanken . Aber was dabei raus kommt die Preise für den Netzanschluss werden höher .
Wir haben im laufe des Monat April eine Veranstaltung unseres Netzbetreibers da wird es wohl angeregte Diskussioonen geben .
Sollte es ein Aprilscherz sein ist der gut gemacht ., aber wie ich finde unpassend weil scherze in einem Forum nichts zu suchen haben . Zumal der Verfasser dann warscheinlich nicht ausgelastet ist mit sinvoller Arbeit .

Nur Zuzutrauen ist das de Politikern .
Habe letztens eine Folge Lesch Kosmus gesehen wo es um Einspeisung von Windkraft ging . Die Netzbetreiber Argumentierten mit Problemen bei dem Stromtransport bedingt durch das Kirchofsche Gesetz . Antwort der Politik das ist kein Problem Gesetze können wir ändern . :D ( Gröhl )

Horst
C_T

Beitrag von C_T »

Hallo Michael,
kabelmafia hat geschrieben:Moin,

und auch der VdS freut sich schon. Die kommen dann auf zukünftig auf die Hausbesitzer zu und arbeiten in ihre Verträge grundsätzlich die Klausel 3602 ein, die bisher nur bei gewerblichen Gebäuden angewendet wurde. Damit wird die Anlage durch einen VdS-Sachverständigen in festgelegten Zeitabständen geprüft. Noch ist nicht klar wie lange die Prüffrist sein wird. Vermutlich wird es eine Obergrenze der Prüfpflicht bei 10 Jahren geben, sofern die Dokumente nach NAV §13 (4) vollständig sind. Sonst kann die Prüffrist auf 2 Jahre reduziert werden.
Ich vermute mal ganz stark, dass durch die obligatorischen Prüfungen die Ersparnis durch Eigenleistung bei der Installation gegen null geht.
Aber das nennt sich nun mal "Liberalisierung des Marktes".
Ich weiss noch nicht was ich davon halten soll - in der Schweiz funktioniert ein ähnliches System ja ganz gut...


nun sehe ich auch den Grund dafür, dass ein bekannter, renommierter Versicherungskonzern händeringend nach Diplomingenieuren und sonstigen Sachverständigen sucht.

Auf der letzten Baustelle bekam ich sogar einen massiven Abwerbeversuch eines "Versicherungsinspektors" mit - da wurde nicht nur mit neutralem Dienstwagen mit Stern, sondern auch Ermäßigungen bei Privatflügen geschachert. Man will sich offenbar ausreichend technische Kompetenz sichern...
C_T

Beitrag von C_T »

Horst155 hat geschrieben:Hallo zusammen

Habe letztens eine Folge Lesch Kosmus gesehen wo es um Einspeisung von Windkraft ging . Die Netzbetreiber Argumentierten mit Problemen bei dem Stromtransport bedingt durch das Kirchofsche Gesetz . Antwort der Politik das ist kein Problem Gesetze können wir ändern . :D ( Gröhl )

Horst


Au fein! Und da mancher auch das Ohmsche Gesetz nicht versteht, ändern wir das auch im Bundestag?

Ich wäre dringend für eine Änderung der physikalischen Gesetze, kann ja nicht sein, dass der, der zu spät bremst, ständig irgendwo draufknallt...

Aber wie Du schon geschrieben hast, zuzutrauen ist das den Politikern.

Off Topic:

Was ist der Unterschied zwischen Frau Dr. Dipl. Phys. Angela Merkel, und anderen Diplomphysikern?

Den anderen Diplomphysikern wurde während ihres Studiums auf der Uni ALLES erzählt...
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