Änderung elektrischer Anlagen durch Anschlussnehmer/Mieter zukünftig erlaubt!

Hier kommt alles rein, was nicht erst gemeint ist.
C_T

Beitrag von C_T »

der Alphabetische hat geschrieben:Wer findet den Widerspruch? :rolleyes:


Du kannst es auch nicht sein lassen? lies mal den grünen Text...
E_F

Beitrag von E_F »

C_T hat geschrieben:Du kannst es auch nicht sein lassen? lies mal den grünen Text...
Hm, ich denke er spielt darauf an "dürfen dürfen" es nur Fachkräfte, machen tut es aber so ziemlich jeder der es kann (oder auch nicht) und somit bleibt alles beim Alten :D
der Alphabetische

Beitrag von der Alphabetische »

"Hilft er bei der Lösung oder gehört er zum Problem?"
Ich helfe bei der Lösung des Problems, dass hier von einigen ständig Rechtsirrtümer verbreitet werden.

Es gibt kein pauschales gesetzliches Verbot, als Nicht-Fachkraft an elektrischen Anlagen zu arbeiten. Insbesondere dann nicht, wenn die Anlage nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist oder es sich um Instandhaltungsarbeiten handelt. Aber auch sonst nicht.

Wenn der Gesetzgeber ein solches generelles Verbot beschließen wollte oder könnte, hätte er dies getan (wie z.B. in Österreich). Hat er aber nicht. Das mag einigen nicht gefallen, ist aber so.

Ich verlasse mich bei solchen Fragen lieber auf die Aussagen von juristischen Fachkräften, statt auf das, was einige juristische Laien hier aus dem Forum (aus welchen Gründen auch immer) gerne hätten. Z.B. auf die Aussagen von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer, dessen Spezialgebiet u.a. Versicherungsrecht ist (http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohngeb ... 20515.html):
Es ist jedoch nicht festgelegt, dass bauliche Maßnahmen von einem Fachbetrieb durchzuführen sind.
Sollte dies im schlimmsten Fall doch passieren, müsste der Versicherer (Ihnen wie oben dargestellt) auch zur Last legen können, dass Sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Dies wäre jedoch nur bei ganz entscheidenden Qualitätsabweichungen Ihrer in Eigenleistung vorgenommenen Arbeiten von den Arbeiten eines Fachbetriebes möglich.
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass - auch wenn ein Schaden auf Ihre Eigenleistungen bei der Kabelneuverlegung zurückzuführen sein sollte – der Versicherer kaum die Möglichkeit haben wird, eine Kürzung der Leistungen vorzunehmen.
die Verpflichtung, selbst ausgeführte Arbeiten wie das Kabelverlegen von einem Fachbetrieb abnehmen zu lassen besteht nicht.

Insbesondere deshalb nicht, weil diese nicht mit außergewöhnlich hohen Gefahren im Hinblick auf Brandsicherheit verbunden sind.
Stets Arbeiten von Fachbetrieben durchführen zu lassen, zu denen der Versicherungsnehmer auch in der Lage ist, kann ein Versicherer dabei regelmäßig nicht fordern, allein schon weil dies eine unzumutbare Kostenbelastung darstellt.
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

den Text vom Fuchs fand ich gut. Sehr schön ausgearbeitet.

Bevor hier nun das Gehacke, es scheint schon wieder los zu gehen, überhand nimmt, mache ich mal zu.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

ich habe die PN-Texte entfernt. Hoffentlich habe ich alle erwischt - ansonsten gerne einen Hinweis per PN.

PN gehört nur dann offen ins Forum, wenn Schreiber und Empfänger damit einverstanden sind. Sonst nicht!

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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dwarslöper
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Registriert: Samstag 24. Dezember 2005, 16:17
Wohnort: Nord-Niedersachsen

Beitrag von dwarslöper »

Moin

Dieser Thread wurde inhaltlich bearbeitet und als geschlossener Beitrag wieder eingestellt.
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dwarslöper
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