der Alphabetische hat geschrieben:Wer findet den Widerspruch?
Du kannst es auch nicht sein lassen? lies mal den grünen Text...
Ich helfe bei der Lösung des Problems, dass hier von einigen ständig Rechtsirrtümer verbreitet werden."Hilft er bei der Lösung oder gehört er zum Problem?"
Es ist jedoch nicht festgelegt, dass bauliche Maßnahmen von einem Fachbetrieb durchzuführen sind.
Sollte dies im schlimmsten Fall doch passieren, müsste der Versicherer (Ihnen wie oben dargestellt) auch zur Last legen können, dass Sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Dies wäre jedoch nur bei ganz entscheidenden Qualitätsabweichungen Ihrer in Eigenleistung vorgenommenen Arbeiten von den Arbeiten eines Fachbetriebes möglich.
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass - auch wenn ein Schaden auf Ihre Eigenleistungen bei der Kabelneuverlegung zurückzuführen sein sollte – der Versicherer kaum die Möglichkeit haben wird, eine Kürzung der Leistungen vorzunehmen.
die Verpflichtung, selbst ausgeführte Arbeiten wie das Kabelverlegen von einem Fachbetrieb abnehmen zu lassen besteht nicht.
Insbesondere deshalb nicht, weil diese nicht mit außergewöhnlich hohen Gefahren im Hinblick auf Brandsicherheit verbunden sind.
Stets Arbeiten von Fachbetrieben durchführen zu lassen, zu denen der Versicherungsnehmer auch in der Lage ist, kann ein Versicherer dabei regelmäßig nicht fordern, allein schon weil dies eine unzumutbare Kostenbelastung darstellt.