- welche Risiken habe ich?
Ich habe neulich gelesen, dass man in Deutschland bei vielen Wohnungsbaugenossenschaften gute Zinsen für Geldanlagen erhält. Sind die Einlagen da gesichert. Wer hat hier Erfahrung mit dieser Form der Geldanlage?
edit dwarslöper: Link entfernt "Wohnungsbaugenossenschaft" reicht allein zur Klärung der Frage.
Geldanlage bei Wohnungsgenossenschaften
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Falls es nicht wieder einmal zur Plazierung eines Werbelinks gedient hat, wie alle Deine Posts...
Ein Genossenschaftsanteil als Geldanlage ist mit größter Vorsicht zu genießen.
Einige Genossenschaften haben eine sogenannte Nachschußpflicht in ihren Satzungen verankert, daß im Insolvenzfall die Genossen einen Geldbetrag in Höhe ihres Anteils nachleisten müssen. Das macht eine Genossenschaft zwar über ihr Stammkapital hinaus kreditwürdig, aber zum Nachteil der Genossen. Diversen Genossenschaften steht das Wasser bis zum Hals und die Banken halten nur still, weil es ja besagte Nachschußpflicht gibt, falls der Ofen endgültig aus ist.
Dazu kommt noch, daß man die Genossenschaftsanteile nicht sofort in bar zurückbekommt, wenn man kündigt, da ist jedes Standardbankanlageprodukt besser.
Ein Genossenschaftsanteil als Geldanlage ist mit größter Vorsicht zu genießen.
Einige Genossenschaften haben eine sogenannte Nachschußpflicht in ihren Satzungen verankert, daß im Insolvenzfall die Genossen einen Geldbetrag in Höhe ihres Anteils nachleisten müssen. Das macht eine Genossenschaft zwar über ihr Stammkapital hinaus kreditwürdig, aber zum Nachteil der Genossen. Diversen Genossenschaften steht das Wasser bis zum Hals und die Banken halten nur still, weil es ja besagte Nachschußpflicht gibt, falls der Ofen endgültig aus ist.
Dazu kommt noch, daß man die Genossenschaftsanteile nicht sofort in bar zurückbekommt, wenn man kündigt, da ist jedes Standardbankanlageprodukt besser.
- Elt-Onkel
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Von Geldanlage würde ich bei Genossenschaften, die ich kenne, nicht sprechen. Die Anzahl der Anteile, die ein Einzelner erwerben kann, ist sehr gering, weil damit auch ein Stimmrecht in der Hauptversammlung verbunden ist.
Wenn man das Geld zurückhaben will, muss man z.B. 2013 kündigen, damit in der HV 2014 beschlossen werden kann ob das Geld zurückgezahlt wird. Ende 2014 bekommt man dann sein Geld zurück.
Ich glaube eine Geldanlage sieht anders aus, aber das soll ja auch nicht der Zweck einer Genossenschaft sein.
Gruß
Wenn man das Geld zurückhaben will, muss man z.B. 2013 kündigen, damit in der HV 2014 beschlossen werden kann ob das Geld zurückgezahlt wird. Ende 2014 bekommt man dann sein Geld zurück.
Ich glaube eine Geldanlage sieht anders aus, aber das soll ja auch nicht der Zweck einer Genossenschaft sein.
Gruß