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Verfasst: Donnerstag 12. Februar 2015, 20:13
von Willi S
Elt-Onkel hat geschrieben:
Handwerklich ist z. B (.... ) Messen der Feuerstätten.

...

Wieso kommt dann hier der Schornie, wenn der Heizungsbauer nach Einstellen und Messen des Ölbrenners gerade aus der Tür ist, und misst (und kassiert) nochmal??

Verfasst: Donnerstag 12. Februar 2015, 20:18
von Elt-Onkel
Hallo,

es ist ein wenig kompliziert.

Die einfache Aufgabe des Kehrens des lotrechten Rauchgaszuges obliegt
einem Schornsteinfegermeister.

Die schwierige Aufgabe des Kehrens der Rohre vom Ofen
bis zum Schornstein darf man als unausgebildete Kraft selbst erledigen.

Für Immisionsschutzmessungen braucht man eine Lizenz.

...

Verfasst: Donnerstag 12. Februar 2015, 20:21
von Elt-Onkel
Hallo,
Willi S hat geschrieben:Wieso kommt dann hier der Schornie, wenn der Heizungsbauer nach Einstellen und Messen des Ölbrenners gerade aus der Tür ist, und misst (und kassiert) nochmal??
Entweder hat man vergessen den Prüfbericht fristgerecht einzureichen,
oder der beauftragte Klempner war einer ohne Lizenz.

...

Verfasst: Donnerstag 12. Februar 2015, 20:37
von Willi S
Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,
Entweder hat man vergessen den Prüfbericht fristgerecht einzureichen,
oder der beauftragte Klempner war einer ohne Lizenz.
...
Vom Heizungsmonteur bekomme ich den Ausdruck des Messgerätes.
Lizenz- :confused:

Ich werde beide beim nächsten mal darauf ansprechen.

Verfasst: Freitag 13. Februar 2015, 00:43
von AC DC Master
ja, heute ist alles Geldschneiderei ! wenn der eine kommt ruft der nächste zum bezhlen. das wir alle abezockt werden steht ja wohl außer frage !!!!!

jeder versucht mit einem trick an das Geld der anderen zu kommen. der Schornsteinfeger erst recht.

Verfasst: Freitag 13. Februar 2015, 01:24
von DarkDragon
Hallo Elt-Onkel,

gibt es eine auch nur irgendwie geartete Möglichkeit den Bezirksschornsteinfeger zu wechseln ?

Wir haben einen sog. offenen Kamin. Er kann mit Türen auch manuell verschlossen werden.
Ein sog. Schwedenofen. Bj ca. 1980.
Es ist ein Kamin, der eher zur Zierde da ist, als zum heizen.
Er wird bei seltenen Gelegenheiten in Betrieb genommen.

Unser Bezirksschornsteinfeger will den Kamin ab Ende 2017 stilllegen.
Kaminbauer sagt: Unser Kamin ist davon nicht betroffen, weil eine Andere Heizung vorhanden ist.
Wir heizen nicht mit dem Kamin.
Leider zählt offenbar nur die Meinung des Bez.Schornis.

Kann man sich bei anderen Schornsteinfegermeistern Meinungen einholen, und dann gegen unseren Bez.Schorni vorgehen ?

Gruß
Andreas

Verfasst: Freitag 13. Februar 2015, 06:12
von sn00py603
Willi S hat geschrieben:Vom Heizungsmonteur bekomme ich den Ausdruck des Messgerätes.
Lizenz- :confused:

Ich werde beide beim nächsten mal darauf ansprechen.
Genau, sprich mal beide darauf an.
Es darf auch nicht jeder an Gas- oder Ölbrennern rum schrauben wie er will. Man muss auch die entsprechenden Schulungen der Hersteller haben. Ohne diese Schulungen lässt mich mein Chef nicht an solchen Geräten arbeiten. Schließlich muss ich ja wissen, was ich da mache.
Ein Elektriker kann ja auch nicht an einer 10KV Anlage rumschrauben, ohne zu wissen, was er da tut.

Verfasst: Freitag 13. Februar 2015, 06:49
von zebra-ma
Guten Morgen,
sn00py603 hat geschrieben:Genau, sprich mal beide darauf an.
Es darf auch nicht jeder an Gas- oder Ölbrennern rum schrauben wie er will. Man muss auch die entsprechenden Schulungen der Hersteller haben. Ohne diese Schulungen lässt mich mein Chef nicht an solchen Geräten arbeiten. Schließlich muss ich ja wissen, was ich da mache.
Ein Elektriker kann ja auch nicht an einer 10KV Anlage rumschrauben, ohne zu wissen, was er da tut.
Momentchen mal...... Reden wir jetzt über eine Regelung, die eine Gesetz/Erlass/Vorschrift zur Grundlage hat oder die man Firmenintern oder Herstellerseitig getroffen hat?

Gruß

Verfasst: Freitag 13. Februar 2015, 08:36
von Tobias Claren
Zur Info, die ganzen Storys die man hier so las, sollten bei Yelp, Facebook, Google Local, Klicktel, GoLocal etc. hinterlassen werden.
Bei Facebook scheint es auch Seiten von Behörden etc. zu geben, auf die diese Institutionen keinen Einfluss haben. Extra für Rezensionen.

Einen Schornsteinfeger wird es sicher stören.
Und auch wenn Behörden ein Monopol haben, da arbeiten Menschen mit einem Ego.
Gerade bei den Behörden, Polizeidienststellen, Jobcenter, Jugendamt etc. sollte man Klarnamen der Beamten nennen!

Das ist echte Zivilcourage, nicht sich für die Teilnahme an einer Lichterkette bewundern zu lassen.

Schaut euch mal das Amtsgericht Dorsten bei Yelp und Facebook an.
Ich habe z.B. aufgrund Medienberichten, einer von mir namentlich benannten Richterin einen "auffällig schlechten Charakter" etc. bescheinigt.....


Was die "Termine" von Schornsteinfegern für "Rauchmelderkontrollen" angeht, die sollte man nach solchen "festgelegten" Terminen in Kärtchen gleich online negativen bewerten.
Gibt ja auch genug andere "Unternehmer" die ähnlich arbeiten.
Z.B. die Telefonbucheintagsofferten die genannt wurden. Solchen Unternehmen sollte man die zwei Minuten oder länger für einen miesen Eintrag widmen, warum also nicht auch den Bezirksschornteinfegermeister vor Ort?!?
Wenn das jeder machen würde, hört das ganz schnell auf, besonders, da ja mittlerweile jeder den Feger frei wählen kann.
Das sollte man in den miesen Bewertungen auch immer noch reinsetzen.



Übrigens:
Eine Vorlaung der Polizei/Kriminalpolizei wird übrigens auch mit festem Termin verschickt, den Eindruck erzeugend, man muss darauf reagieren.
Gerne auch Montags um 9 Uhr, evtl. in der Hoffnung der treudoofe Deutsche nimmt sich einen Tag frei, und steht pünktlich um 9 Uhr in seinem Büro. Evtl. auch besonders, wenn es die Polizei selbst betrifft (es ist absolut legal sich hinten ins Auto "Die Polizei ist ein Sammelbecken aus Asozialen und Kriminellen), als versuchte Selbstjustiz. Mit dem Hintergedanken eine Drohkulisse aufzubauen, und so zu tun als ob z.B. der Heckscheibenspruch strafbar wäre, um dann ganz großzügig anzubieten dass man die Sache vergisst, wenn das entfernt wird... Das ist kriminell, Nötigung im Amt.
Auf solche Polizeilichen Vorladungen sollte man nicht mal kmit Anruf oder Absage reagieren. Man könnte auf dem Wisch einen lachenden Smiley malen, und darunter "Muharharhar" schreiben, und es zum Termin an die Nummer von dem faxen.
Effektiver kann man einem Polizisten in so einer Sache nicht seine Missachtung ausdrücken. Und das ohne dass er Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten kann. Was die ehrverletzende Wirkung durch ein Gefühl der Hilflosigkeit und Nichtachtung seiner Autorität (auf die sein Ego aufbaut) nur erhöht (bei einer echten Beleidigung reibt er sich sonst freudig die Hände, im Wissen um die "Strafkeule").



Was die Arbeit der Feger angeht, da soll es schon vorgekommen sein, dass sie ihre Messgerät irgendwo dranhalten, und eine Messung vortäuschen. Bei Anlagen wo nicht mehr viel zu messen ist. Versteckte Aufnahmen sind absolut legal.
Will man sicher gehen, kann man ja ohne Ton aufnehmen und das Gesicht verfremden. Allerdings darf man im Video seinen Namen und Firmenadresse und wenn bekannt auch Privatadresse etc. drunter setzen, und jedes Wort von ihm/ihr untertiteln oder nachsprechen.
"Das Erste" hat ja vorgemacht, dass man sogar mit Ton aufzeichnen, und unverfremdet veröffentlichen darf. Siehe den Fall des Behördenleiter des Ausländeramt (bzw. Sozialbehörde) in Sömmerda.


Gutachten zu falschen Forderungen etc. sollte man unverfremdet veröffentlichen. Bei Yelp kann man es wohl nicht hochladen (oder?), notfalls kann man es ja verlinken.
Und wenn es mal zu Verfahren kommt, die man gewinnt, auch diese Unterlagen.





@ sn00py603

Es darf jeder an Gas und Ölbrennern sowie dem Sicherungskasten etc. "rumfummeln".
Auch ohne jede Ausbildung, Titel etc. (e)in ganzes Haus neu verkabeln (parallel ein neues sternförmiges Netz ist zumindest nicht ganz ohne Sinn).
Sogar an fremden Anlagen, solange man dafür kein Geld nimmt (Freunde, gegen Tauschringwährung etc.).

Der einzige Bereich wo es anscheinend echte gesetzliche Regeln (nicht irgendwelche Regeln des Handwerks etc.) gibt, sind die Brauchwasserleitungen.
Evtl. hat man Angst dass Legionellen nach außen gelangen könnten...

Verfasst: Freitag 13. Februar 2015, 09:33
von Grauzone
Der Schornsteinfeger hat die Aufgaben :Umweltschutzbestimmungen zu überprüfen,dazu gehören die Wärmedämmverordnung (überprüfen der Obersten Bewohnten geschoßdecke ob sie gedämmt ist) ,Abgaswerte der verschiedenen Brenneranlagen (reinigung der anlage ist der Mieter oder Besitzer zuständig) und ob die Rauchmelder wo sie vorgeschrieben sind auch Installiert sind.Früher brauchte ER nur den Kamin kehren, aber die Zeiten ändern sich ja nur zu unserem Besten:D Ich meine das mal so gelesen zu haben,wer mehr weiß bitte melden dank1 .
Gruß Marcus