Schornsteinfeger rausgeschmissen

Hier kommt alles rein, was nicht erst gemeint ist.
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C_T

Beitrag von C_T »

Alois hat geschrieben:Hallo Christian,

der mit dem Ehrenwort war ein anderer. Er hieß nicht Helmut. Der Helmut, der vermutlich gemeint ist ist der "ich sag nix" Helmut.

Gruß

Alois


[Off Topic]

Nun bin ich verwirrt, da ich nur einen "dicken Helmut" kenne, der viel erzählte, nix sagte, alles aussaß, und zum Schluss mit dem Satz "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort" bekannt wurde.

[/Off Topic]

Da hier vom Threadersteller kein weiterer Kommentar kommt, ist die ursprüngliche Sache wohl sehr kompliziert, so dass die beteiligte Behörde vermutlich einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, der erst nach eingehender Beratung auf in sonnenreicheren gegenden angesetzten Meetings zu einem wie auch immer gearteten Ergebnis kommt?
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Christian,

mag sein, dass der auch ein Ehrenwort gegeben hat. Aber was ist das in Politikerkreisen wert. Deshalb ist es mir vermutlich aus dem Gedächtnis geraten.

Ich habs noch mal nachgelesen er hat nicht dem Volk sein Ehrenwort gegeben, sondern den "Spendern". Das ist natürlich etwas anderes, an ein solches Ehrenwort muss man sich halten - auch als Politiker - und selbst dann, wenn man zuvor das entsprechende Parteiengesetz mit verabschiedet hat. Wenn man sich an ein solches Ehrenwort hält, steht einer Ernennung zum Ehrenbürger und zum Ehrendoktor nichts entgegen. Beamter in der niedrigsten Besoldungsstufe kann man damit nicht werden.

Gruß

Alois
C_T

Beitrag von C_T »

Alois hat geschrieben:Hallo Christian,

... an ein solches Ehrenwort muss man sich halten - auch als Politiker -
... steht einer Ernennung zum Ehrenbürger und zum Ehrendoktor nichts entgegen.
Gruß

Alois

Aha. Gilt das auch, wenn ich jemandem mein Ehrenwort gebe und dadurch gegen geltende Gesetze verstoße?

Trotzdem bin ich gespannt wie ein Flitzebogen, was aus dieser Schornsteinfegergeschichte wird.

Denn einerseits sind die Kontrollen der Schornsteinfeger mitunter lebenswichtig - andererseits drei Mal eine Feuerstätte abzunehmen und dann den Betreiber zu bezichtigen, den Schornsteinfeger nicht arbeiten zu lassen, erzeugt schon einen üblen Beigeschmack.

Und während meine beispielhaft genannte Drohung gegen irgendwen, der irgendwas nicht zulässt, z.B. die Türe einzutreten und irgendwas zu vollziehen sofort nach §§ 240 / 241 StGB verfolgt wird, darf eine Behörde ungestraft mit allem Möglichen Übel drohen? Siehe Beispiel "Fahrrad", oder siehe Drohbriefe frühere GEZ, oder auch mir vorliegende Ordnungsverfügung einer Behörde in Sachen "Fahrzeugzulassung", bei der die drohende Behörde empfindliche Ohrfeigen vom Verwaltungsgericht kassierte, weil die Behördenforderungen durch den Bürger schlicht nicht durchführbar waren.

Mich interessiert der Ausgang des Verfahrens daher brennend.
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Christian,

ich vermute, dass Dir mein Sarkasmus nicht entgangen ist.

Gruß

Alois
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

aktuelle Meldung: nix neues

Offensichtlich hat die vollumfängliche Dokumentation des
Hauseigentümers alle Beteiligten der Obrigkeit in 'Trance' versetzt.

Es passiert aktuell nix.

Vielleicht sollten wir mal eine Erinnerung an den Kreis schicken ?

...
C_T

Beitrag von C_T »

Alois hat geschrieben:Hallo Christian,

ich vermute, dass Dir mein Sarkasmus nicht entgangen ist.

Gruß

Alois


Sarkasmus ist mein 2. Vorname... ] [Keine Ironie]

Vielleicht stelle ich mal die Posse um einen nach Umzug umgemeldeten ungebremsten Einachsanhänger online, den die vorherige Gemeinde mittels Ordnungsverfügung stillegen wollte und dessen in der neuen Gemeinde bei der Ummeldung eingezogene alte Fahrzeugschein/Kennzeichenkombi, welche ich der alten Gemeinde mittels Ordnungsverfügung aushändigen sollte, aber nicht konnte (weil ja bereits bei der Behörde eingezogen und durch neue Papiere ersetzt), und die dann aufgrund der mitgeteilten Rechtsmittelbelehrung vom zuständigen Verwaltungsgericht mit Urteil bearbeitet werden musste, bei der die den Mist verzapfende Behörde der Gemeinde darauf bestehen wollte, dass der unschuldige Bürger die Verfahrens- und Gerichtskosten zahlen müsse, weil er sich exakt an die Rechtsmittelbelehrung hielt und den diesen seltsamen Vorgang auslösenden Gesprächsresistenten Mitarbeiter nicht anrief und bei der bis heute jede Entschuldigung der alten Gemeinde für den verzapften Wahnsinn ausblieb?

War mein erstes Verfahren vor einem Verwaltungsgericht, welches innerhalb eines knappen halben Jahres erledigt war und über das immerhin kein Rechtsanwalt verstarb!

[/Keine Ironie] [/Off Topic]
Elt-Onkel hat geschrieben: ... Obrigkeit in 'Trance' versetzt ...

Vielleicht sollten wir mal eine Erinnerung an den Kreis schicken ?
...


Au ja, mach doch mal, die setzen ja auch immer zeitnah einzuhaltende Fristen von ein paar Tagen, nach deren fruchtlosem Ablauf ein SEK mit gepanzertem Wagen beim Bürger zum vollstrecken erscheint... ;-)

Denn Du möchtest ja wissen, ob Du Deine Feuerstätte bei Bedarf auch benutzen darfst, was bei einer nicht abgenommenen (wovon die Behörde ausgeht) ja nicht erlaubt und ein OwiG-Bußgeldtatbestand ist.
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

inzwischen habe ich alle meine Rauchrohre 'privat' gereinigt.

O.K. dafür ist der Schornsteinfeger auch nicht verantwortlich.

Haken daran:
Der Anschluß vom Rauchrohr an unserm Kaminofen war im Fuß von Ruß verlegt.
Beim ersten Anheizen den Ofens im Herbst gab es Rauch im Wohnzimmer.
Also alles von vorn, und die Rauchwege im Ofen auch noch gereinigt.

Nun habe ich also die komplizierten Stellen alle selbst gereinigt.

Bleibt der lotrechte Schornstein.

Da darf nun jeder EU-Feger Hand anlegen.

Da frage ich mich, was denn da nun kompliziert sein soll ?

Nun die Frage:

Was spricht dagegen, daß ich mir eine Kugel-Besen-Kombination kaufe,
und den einfachen Abschnitt selbst reinige ?

Nach drei Jahren hätte sich das amortisiert.

Muß ich Schornsteinfeger sein, um die einfachen Arbeiten selbst auszuführen ?

...
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Elt-Onkel,
inzwischen habe ich alle meine Rauchrohre 'privat' gereinigt.

O.K. dafür ist der Schornsteinfeger auch nicht verantwortlich.
Sicher? Das kann ich mir nicht vorstellen!

Gruß

Alois
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

eindeutig.

Das macht der Schornsteinfeger nur, wenn er einen diesbezüglichen
Zusatzauftrag hat.

(Deswegen heißt er ja auch Schornsteinfeger und nicht
Raurohrfeger.)

...
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Willi S
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Beitrag von Willi S »

Elt-Onkel hat geschrieben: Das macht der Schornsteinfeger nur, wenn er einen diesbezüglichen
Zusatzauftrag hat.
...
Hier auch, kostet 3,50€ oder so.
Grüße aus Kirchhellen Wetter

Willi
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