Alois hat geschrieben:Hallo Christian,
ich vermute, dass Dir mein Sarkasmus nicht entgangen ist.
Gruß
Alois
Sarkasmus ist mein 2. Vorname... ] [Keine Ironie]
Vielleicht stelle ich mal die Posse um einen nach Umzug umgemeldeten ungebremsten Einachsanhänger online, den die vorherige Gemeinde mittels Ordnungsverfügung stillegen wollte und dessen in der neuen Gemeinde bei der Ummeldung eingezogene alte Fahrzeugschein/Kennzeichenkombi, welche ich der alten Gemeinde mittels Ordnungsverfügung aushändigen sollte, aber nicht konnte (weil ja bereits bei der Behörde eingezogen und durch neue Papiere ersetzt), und die dann aufgrund der mitgeteilten Rechtsmittelbelehrung vom zuständigen Verwaltungsgericht mit Urteil bearbeitet werden musste, bei der die den Mist verzapfende Behörde der Gemeinde darauf bestehen wollte, dass der unschuldige Bürger die Verfahrens- und Gerichtskosten zahlen müsse, weil er sich exakt an die Rechtsmittelbelehrung hielt und den diesen seltsamen Vorgang auslösenden Gesprächsresistenten Mitarbeiter nicht anrief und bei der bis heute jede Entschuldigung der alten Gemeinde für den verzapften Wahnsinn ausblieb?
War mein erstes Verfahren vor einem Verwaltungsgericht, welches innerhalb eines knappen halben Jahres erledigt war und über das immerhin kein Rechtsanwalt verstarb!
[/Keine Ironie] [/Off Topic]
Elt-Onkel hat geschrieben:
... Obrigkeit in 'Trance' versetzt ...
Vielleicht sollten wir mal eine Erinnerung an den Kreis schicken ?
...
Au ja, mach doch mal, die setzen ja auch immer zeitnah einzuhaltende Fristen von ein paar Tagen, nach deren fruchtlosem Ablauf ein SEK mit gepanzertem Wagen beim Bürger zum vollstrecken erscheint... ;-)
Denn Du möchtest ja wissen, ob Du Deine Feuerstätte bei Bedarf auch benutzen darfst, was bei einer nicht abgenommenen (wovon die Behörde ausgeht) ja nicht erlaubt und ein OwiG-Bußgeldtatbestand ist.