Schornsteinfeger rausgeschmissen

Hier kommt alles rein, was nicht erst gemeint ist.
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Elt-Onkel
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Schornsteinfeger rausgeschmissen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ich bin ja ein Gemütsmensch, aber irgendwann ist das Maß voll.

Inzwischen will der Bezirksschonsteinfeger unseren Kaminofen
zum vierten Mal abnehmen.

Einmal hat es sein Vorgänger im Jahr 2006 gemacht.

Einmal sein Mitarbeiter im Jahr 2010.

Nocheinmal sein Mitarbeiter in 2012.

Nun hat der Schornsteinfeger dem Kreis mitgeteilt,
ich würde seine Tätigkeit des Kehrens und Prüfens nicht zulassen.
Woraufhin der Kreis einen Behördlichen Einbruch in unser Haus
in Aussicht gestellt hat.

Man verlangt seitens des Kreises von mir schriftliche Dokumente für die
Tätigkeit des Schornsteinfegers.
Die gibt es natürlich nicht, weil bisher kein Schornsteinfeger
Arbeitsberichte sich hat quittieren lassen.

Ich habe aber einen Zeugen für die Tätigkeiten des Kehrens
und Prüfens im Herbst 2012.
Die Person war über die ganze Zeit zugegen.

So werde ich genüsslich den Dolch im Rücken des Schornsteinfegers drehen.

Mich beschleicht das Gefühl,
daß hier fehlende Kehrgebühren gegenfinanziert werden sollen.

Selbstredend gibt es keine Kehr- und Meßaufträge mehr an den
o.g. Schornsteinfeger ab 2013.
(Feuerstättenschau ist unabwendbar an den Bez.Schornsteinfeger gebunden.)

Moral an der Geschichte:

Man bezahle keine Schornsteinfegerleistungen ohne gegengezeichneten
Tagesbericht.

...
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Elt-Onkel,

halt uns auf dem Laufenden.

Gruß

Alois
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Horst
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Beitrag von Horst »

Hast du auf der Überweisung den Verwendungszweck angegeben?
Die Instandhaltung von Luftschlössern ist ein kostspieliges Vergnügen.
ego11
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Beitrag von ego11 »

Und du hast nie eine Rechnung für die tätigkeiten erhalten?

Dann ist dir ja bisher dadurch auch kein finanzieller Schaden entstanden?
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

die Sachbearbeiterin des Kreises hat sich heute per E-Mail entschuldigt,
und den Vorgang an ihren Vorgesetzten abgegeben.

Da frage ich mich, warum man denn ein Behördenschreiben mit
vielen Paragraphen und der Androhung des Einbruchs rausschickt.
Hätte da nicht ein Satz ausgereicht: Was sagen Sie zum Thema ?

Warum reden die Behörden nicht mit den Bürgern ?
Sind Bürger nur Menschen zweiter Klasse ?
Gibt es nicht einen Artikel 3 GG ?

In Hameln haben die Behördenmitarbeiter auch fleißig Bescheide verschickt,
ohne mit einem Bürger zu reden, der Probleme hatte.
In die Enge getrieben hat er schlußendlich den Landrat erschossen.
Dieser Tod wäre vermeidbar gewesen.
Die Behördenmitarbeiter wussten von dem Problem.
Gekümmert hat sich niemand.


Mal sehen, wie es bei uns weitergeht.


...
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Elt-Onkel,

da fällt mir ein ähnliches Beispiel ein.

Meine Tochter - inzwischen erwachsen - hat als Kind in der Schule am Verkehrsunterricht teilgenommen. Dazu brachte sie das eigene neue Fahrrad mit. Natürlich schauten die Herren von der Polizei nach der Verkehrssicherheit der Räder. Beim Rad meiner Tochter war am Rücklicht ein Draht abgerisssen (vermutlich auf dem Weg zur Schule, denn ich hatte zuvor das Licht kontrolliert).

Nichts dagegen, dass man bei einem Mangel an einem Fahrrad einen Zettel für die Eltern mit gibt. Dieser Zettel hatte es aber in sich. Es wurden - wie Du schon schriebst - alle Paragraphen aufgezählt und die möglichen Strafen (bis hin zur Gefängnisstrafe).

Meine Tochter kam jedenfalls sehr verschreckt nach Hause. Ein Anruf bei der Polizei dass man solche Schreiben auch abgestuft vergeben könnte (kleiner Mangel => kurzer Hinweis; erhebliche bis schwere Mängel => durchaus mit der Keule drohen) wurde mit zu viel Arbeit abgetan.


Gruß

Alois
C_T

Beitrag von C_T »

Das hier geschriebene kann ich alles nachvollziehen.

Ich übertreibe nun ein wenig, aber wenn ich einer Behörde schreiben würde:

"Frist bis zum ..., wenn nicht erledigt, dann

1.) Dienstaufsichtsbeschwerde
2.) Strafanzeige
3.) Klage
4.) Nun bekommen die Verantwortlichen was aufs Maul
5.) jetzt gibts was mit dem Baseballschläger...

Hochachtungsvoll

der Bürger
(Mitglied des Volkes, von dem alle Gewalt ausgeht)"

würde ich vermutlich eine Strafanzeige vom Feinsten bekommen, wenn nicht sogar einen Besuch vom SEK nebst Zuführung zum Amtsarzt!

Behörden dagegen dürfen straflos

- falsch beraten
- falsch informieren
- falsche, weil überhöhte, Rechnungen schicken
- Bürger zu Unmöglichen Dingen auffordern
- einschüchtern
- nötigen
- bedrohen

Früher dachte ich immer, Gesetze und Pflichten zu gutem Benehmen gelten für alle im Staat...
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

C_T hat geschrieben:...Früher dachte ich immer, Gesetze und Pflichten zu gutem Benehmen gelten für alle im Staat...
Moin Christian,

Du hast es genau richtig geschrieben: für alle IM Staat.

Nagut, nehmen wir den dicken Helmut mal außen vor. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
C_T

Beitrag von C_T »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin Christian,
...
Nagut, nehmen wir den dicken Helmut mal außen vor. :D

Gruß Olaf
Meinst Du "Ehrenwort - Helmut"?

Gruß Chris
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Christian,

der mit dem Ehrenwort war ein anderer. Er hieß nicht Helmut. Der Helmut, der vermutlich gemeint ist ist der "ich sag nix" Helmut.

Gruß

Alois
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