Schornsteinfeger rausgeschmissen
- Elt-Onkel
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Hallo,
so, das Sachverständigen-Gutachten ist fertig.
In Anwesenheit von zwei Bauingenieuren und des Herrn Professors,
wurden Text und Fotos gefertigt.
Da stehen so schöne Sätze drin, wie:
- Die Mangelanzeige ist unbegründet. -
- ... keine Mängel vorhanden. -
Im echten Leben wäre so ein Gutachten wahrscheinlich nicht unter
1'000,- EUR zu bekommen sein.
Das geht dann nächste Woche zum Kreis.
Dann kann die Bauverwaltung nachlesen,
daß der neue Bezirksschorni von Gesetzen und Verordnungen keine Ahnung hat,
und daß bei unserem Kaminofen alles nach Vorschrift ist.
Dann harren wir mal der Reaktionen.
...
so, das Sachverständigen-Gutachten ist fertig.
In Anwesenheit von zwei Bauingenieuren und des Herrn Professors,
wurden Text und Fotos gefertigt.
Da stehen so schöne Sätze drin, wie:
- Die Mangelanzeige ist unbegründet. -
- ... keine Mängel vorhanden. -
Im echten Leben wäre so ein Gutachten wahrscheinlich nicht unter
1'000,- EUR zu bekommen sein.
Das geht dann nächste Woche zum Kreis.
Dann kann die Bauverwaltung nachlesen,
daß der neue Bezirksschorni von Gesetzen und Verordnungen keine Ahnung hat,
und daß bei unserem Kaminofen alles nach Vorschrift ist.
Dann harren wir mal der Reaktionen.
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Reaktion der Behörde:Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,
so, das Sachverständigen-Gutachten ist fertig.
Dann harren wir mal der Reaktionen.
...
Es wird - auf Steuerzahlerkosten - ein Gegengutachten erstellt, unter Beteiligung irgendeiner der teuersten Gutachterorganisationen, die man finden kann.
Im Günstigsten Falle kommt das Gegengutachten zum gleichen Ergebnis - Kosten: 5000 Euro
Im ungünstigsten Falle kommt es zu einer anderen Erkenntnis in Gegengutachten, dann klagt die Behörde.
Und dann kommt ein Richter und erklärt denen (wie in einem meiner Verfahren), ob sie zuviel Freizeit auf der Behörde haben, um Luftschlösser zu bauen... ob sie extra Leute beschäftigen, die nach möglichen Gründen suchen, um Bürgern was anzuflicken um diese zu drangsalieren...
Kein Witz...!
-
- Null-Leiter
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- Elt-Onkel
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Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,
der Kreis hat aufgegeben.
Kurz vor Ostern kam ein Schreiben,
das man die Mängelfreiheit anerkannt hat.
...
Lachmichschlapp, richtig so. Haben sie auch gleich den Schorni mit aufgegeben, der das initiiert hat?
Hast Du für das Gutachten Ersatz der Gutachterkosten gefordert?
Ich denke, der Schorni hat die Suppe eingebrockt und sollte nun auch mit dem Auslöffeln beginnen...
- Oberwelle
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Moin Elt-Onkel,Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,
man muß unterscheiden:
A) Feuerstättenschau - das obliegt dem Bezirksschorni
B) Messen und Kehren
Kehren kann jeder Schornsteinfegermeister und deren Geselle.
Messen an Öl und Gas kann ab Ende des Jahres auch der Klempner.
...
bedeutet daß, das der Schorni für eine Gastherme nicht mehr kommen braucht ?!
Was muß den an einer Therme kontrolliert oder gemessen werden, und vor allen wer bekommt oder überwacht die gemessenen Werte ?
Sorry für ausgraben, ist aber für mich aktuell
OW
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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- sn00py603
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- Elt-Onkel
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Hallo,
es gibt 'Hoheitliche Aufgaben' und 'Handwerkliche Aufgaben'.
Hoheitlich ist z.B. die Feuerstättenschau.
Handwerklich ist z.B. Kehren von Rauchgaszügen und Messen
der Feuerstätten.
Die Hoheitlichen Aufgaben sind dem Bezirksschornsteinfegermeister
kraft Gesetz übertragen.
Der Hauseigentümer muß die Fristen der Handwerklichen selbst überwachen,
und die Belege sammeln, und dem Bezirks..... unaufgefordert vorlegen.
Verabsäumt er es, meldet der Bezirks..... den Fehl an die
Ordnungsbehörde.
Es wird dann ein Ordnungsgeld festgesetzt.
...
es gibt 'Hoheitliche Aufgaben' und 'Handwerkliche Aufgaben'.
Hoheitlich ist z.B. die Feuerstättenschau.
Handwerklich ist z.B. Kehren von Rauchgaszügen und Messen
der Feuerstätten.
Die Hoheitlichen Aufgaben sind dem Bezirksschornsteinfegermeister
kraft Gesetz übertragen.
Der Hauseigentümer muß die Fristen der Handwerklichen selbst überwachen,
und die Belege sammeln, und dem Bezirks..... unaufgefordert vorlegen.
Verabsäumt er es, meldet der Bezirks..... den Fehl an die
Ordnungsbehörde.
Es wird dann ein Ordnungsgeld festgesetzt.
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