Es lebe die Monarchie
- -Claus-
- Beiträge: 2898
- Registriert: Donnerstag 21. Januar 2010, 11:48
- Wohnort: Sachsen
Es lebe die Monarchie
Hallo
Auswandern leicht gemacht. Oder, wie begehe ich Republikflucht ohne das Land zu verlassen.
http://koenigreichdeutschland.de/de/
http://koenigreichdeutschland.de/de/verfassung.html
Gruß
Claus
Auswandern leicht gemacht. Oder, wie begehe ich Republikflucht ohne das Land zu verlassen.
http://koenigreichdeutschland.de/de/
http://koenigreichdeutschland.de/de/verfassung.html
Gruß
Claus
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7749
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1996
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 12:17
- Kontaktdaten:
Schräge Sache!
Aber wie ist das rechtlich wenn ein Staat auf dem territorialen Gebiet eines anderen liegt? Da gibt es ja realpolitisch durchaus mal heftige Auseinandersetzungen bei Abspaltungen (z.B. Kosovo). In Wien hat mal einer versucht, seine Minirepublik zu gründen, das haben ihm die Behörden letzten Endes mit wilden Tricks untersagt (die Republik war ein einziges Gebäude, und das entsprach aufgrund seiner Kugelform auf Stelzen nicht der Bauordnung...).
Aber wie ist das rechtlich wenn ein Staat auf dem territorialen Gebiet eines anderen liegt? Da gibt es ja realpolitisch durchaus mal heftige Auseinandersetzungen bei Abspaltungen (z.B. Kosovo). In Wien hat mal einer versucht, seine Minirepublik zu gründen, das haben ihm die Behörden letzten Endes mit wilden Tricks untersagt (die Republik war ein einziges Gebäude, und das entsprach aufgrund seiner Kugelform auf Stelzen nicht der Bauordnung...).
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1153
- Registriert: Freitag 3. August 2007, 21:53
Leider steht auf der Site nicht, WER König von Deutschland ist (oder ists der Fitzek vom Impressum???).
Aber natürlich werde ich sofort Geld an die "königliche Bank" überweisen und bestimmt auch das Seminar (wie teuer?) zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft besuchen
Gruß
Achim
PS Ist "Deutschland" eigentlich eine eingetragene Marke? Wenn ja, wer hat sie auf sich eintragen lassen?
Aber natürlich werde ich sofort Geld an die "königliche Bank" überweisen und bestimmt auch das Seminar (wie teuer?) zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft besuchen
Gruß
Achim
PS Ist "Deutschland" eigentlich eine eingetragene Marke? Wenn ja, wer hat sie auf sich eintragen lassen?
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1996
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 12:17
- Kontaktdaten:
Nicht mal das, eine Enklave hat ja ihr eigenes Gebiet. Das oben genannte Konstrukt liegt aber vollständig auf Gebieten, auf die ein anderer, schon vorher bestehender Staat Ansprüche erhebt! Wäre also eher mit Situationen zu vergleichen, wo ein Teil eines Staates unabhängig werden will - eben z.B. Kosovo.Ralfi_K hat geschrieben:Das wäre dann doch eine Enklave, oder nicht?
- AC DC Master
- Null-Leiter
- Beiträge: 163
- Registriert: Dienstag 8. Dezember 2009, 00:57
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1665
- Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
- Wohnort: Berlin
Dürfte rechtlich ein wenig schwierig werden, auf bereits einem Staatsgebiet zugehörigenden Landstück einen neuen Staat zu gründen, völkerrechtlich vielleicht durch Verhandlungen mit dem Terretorialstaat oder Anerkennung durch die UN rechtswirksam, man sehe sich das Beispiel der Palästinenser an und weiß somit, daß diese Idee zum Scheitern verurteilt ist.
Erinnert mich eher an die Kinderspiele, wie wir Grenzabfertigung gespielt haben, mit selbstgebastelten Ausweisen, Führerscheinen, Zollstempeln...
Erinnert mich eher an die Kinderspiele, wie wir Grenzabfertigung gespielt haben, mit selbstgebastelten Ausweisen, Führerscheinen, Zollstempeln...
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin meisterglücklich,meisterglücklich hat geschrieben:Dürfte rechtlich ein wenig schwierig werden, auf bereits einem Staatsgebiet zugehörigenden Landstück einen neuen Staat zu gründen, ...
viele Staaten sind schon auf diese Art und Weise "ersetzt" worden (z. B. Deutsches Kaiserreich). Die neuen "Herren" hatten sich allerdings nicht mit Kleinkram zufrieden gegeben sondern gleich alles genommen.
Art. 20 (4) GG gibt Dir übrigens die Möglichkeit dazu, wenn Du damit die Ordnung wieder herstellst.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794