Hochspannungs-Schuko-Steckverbindung
- -Claus-
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Hochspannungs-Schuko-Steckverbindung
Hallo
Zeigt man hier ungewollt die Verarsche zum Netzausbau?
http://www.ndr.de/regional/stromtrasse187.html
380 KV - Nordleitung per Schuko-Steckverbindung, wie mag wohl die entsprechende Norm dazu aussehen?
Hoffen wir mal, das dafür keine Prüfaufträge vergeben werden!
Gruß
Claus
Zeigt man hier ungewollt die Verarsche zum Netzausbau?
http://www.ndr.de/regional/stromtrasse187.html
380 KV - Nordleitung per Schuko-Steckverbindung, wie mag wohl die entsprechende Norm dazu aussehen?
Hoffen wir mal, das dafür keine Prüfaufträge vergeben werden!
Gruß
Claus
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Die "Dame" ist meines Wissens promovierte Physikerin. Wenn das einer kann, dann die.-Claus- hat geschrieben:Hallo
Zeigt man hier ungewollt die Verarsche zum Netzausbau?
Interessant finde ich: "Durch den mangelhaften Ausbau der Leitunge bla blub ging Strom für 100.000 Haushalte verloren" - Ja, wo isser denn hin, der Strom? Hoffentlich finden die den wieder.
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Der unterstützt die globale Erwärmung, ist doch klarMax60 hat geschrieben:Die "Dame" ist meines Wissens promovierte Physikerin. Wenn das einer kann, dann die.
Interessant finde ich: "Durch den mangelhaften Ausbau der Leitunge bla blub ging Strom für 100.000 Haushalte verloren" - Ja, wo isser denn hin, der Strom? Hoffentlich finden die den wieder.
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Moin Max,Max60 hat geschrieben:... Ja, wo isser denn hin, der Strom? Hoffentlich finden die den wieder. ...
das ist doch der Spannungsabfall.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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