Forumtreffen
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Momo,
schon Konfuzius sagte, daß der Chinesische Kalender nicht ganz einfach ist.
16. Februar 1904 bis 3. Februar 1905
3. Februar 1916 bis 22. Januar 1917
23. Januar 1928 bis 9. Februar 1929
8. Februar 1940 bis 26. Januar 1941
27. Januar 1952 bis 13. Februar 1953
13. Februar 1964 bis 1. Februar 1965
31. Januar 1976 bis 17. Februar 1977
17. Februar 1988 bis 5. Februar 1989
5. Februar 2000 bis 23. Januar 2001
23. Januar 2012 bis 9. Februar 2013
Wenn ich höflich bin, würde ich 1964/1965 sagen. Aber ich glaube, daß ich lieber unhöflich sein sollte: 1952/1953. Das paßt auch besser zu Kabelaffe (Vertigungsjahr 1973, keine CE-Kennzeichnung).
Mit Seniorengruß Olaf
schon Konfuzius sagte, daß der Chinesische Kalender nicht ganz einfach ist.
16. Februar 1904 bis 3. Februar 1905
3. Februar 1916 bis 22. Januar 1917
23. Januar 1928 bis 9. Februar 1929
8. Februar 1940 bis 26. Januar 1941
27. Januar 1952 bis 13. Februar 1953
13. Februar 1964 bis 1. Februar 1965
31. Januar 1976 bis 17. Februar 1977
17. Februar 1988 bis 5. Februar 1989
5. Februar 2000 bis 23. Januar 2001
23. Januar 2012 bis 9. Februar 2013
Wenn ich höflich bin, würde ich 1964/1965 sagen. Aber ich glaube, daß ich lieber unhöflich sein sollte: 1952/1953. Das paßt auch besser zu Kabelaffe (Vertigungsjahr 1973, keine CE-Kennzeichnung).
Mit Seniorengruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin zusammen,
nun haben wir zwar noch keinen neuen Termin aber sabbeln schon auf der dritten Seite rum. Mal sehen, wie das ausgeht.
Gruß Olaf
nun haben wir zwar noch keinen neuen Termin aber sabbeln schon auf der dritten Seite rum. Mal sehen, wie das ausgeht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Jeff1
- Beiträge: 1538
- Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
- Kontaktdaten:
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 324
- Registriert: Freitag 18. Februar 2005, 13:34
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
- Momo
- Beiträge: 2367
- Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
- Wohnort: Koblenz
- Kontaktdaten:
@ Olaf
ich wußte doch, daß Du nicht auf den Kopf gefallen bist
@ kabelaffe
ich muß am 18.4. um 8:30 in Hattingen mit dem Vortrag anfangen. Sorry, von meiner Seite ein Rückzieher.
@torsten
komme doch auf einen Kaffee vorbei! Habe gerade einen neuen Kunden -eine Brauerei- da könnte wir den Erfahrungsaustausch doch auch praxisnah gestalten. Dann könnte sogar KARL dabei sein!
@alle
ich mache meinen Rückzieher für HH bei denen, die kommen wollten, wieder gut. Versprochen!
ich wußte doch, daß Du nicht auf den Kopf gefallen bist
@ kabelaffe
ich muß am 18.4. um 8:30 in Hattingen mit dem Vortrag anfangen. Sorry, von meiner Seite ein Rückzieher.
@torsten
komme doch auf einen Kaffee vorbei! Habe gerade einen neuen Kunden -eine Brauerei- da könnte wir den Erfahrungsaustausch doch auch praxisnah gestalten. Dann könnte sogar KARL dabei sein!
@alle
ich mache meinen Rückzieher für HH bei denen, die kommen wollten, wieder gut. Versprochen!
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Ich habe schon jetzt Durst.Original von Momo
@alle
ich mache meinen Rückzieher für HH bei denen, die kommen wollten, wieder gut. Versprochen!
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Kabelaffe,
moinmoin Kabelmafia,
ich denke, wir sollten im kleinen Kreis beim ursprünglichen Termin bleiben.
Gruß Olaf
moinmoin Kabelmafia,
ich denke, wir sollten im kleinen Kreis beim ursprünglichen Termin bleiben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 324
- Registriert: Freitag 18. Februar 2005, 13:34
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Kabelaffe,
mir schwebt da was vor. Der Gedanke ist jedoch noch nicht vollendet.
Gruß Olaf
mir schwebt da was vor. Der Gedanke ist jedoch noch nicht vollendet.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 324
- Registriert: Freitag 18. Februar 2005, 13:34
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten: