Einladung Forumtreffen 2021

Da sich regional und überregional Mitglieder treffen ist der Wunsch entstanden ein Unterforum zu Terminabsprachen einzurichten.
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Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Einladung Forumtreffen 2021

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

unser Forumtreffen 2021 findet wir bereits angekündigt vom 05.02.2021 - 07.02.2021 in Lauenburg/Elbe statt.

Aufgrund der Corona-Maßnahmen, wir können jetzt noch nicht abschätzen, was dann aktuell sein wird, wird das Treffen wahrscheinlich etwas anders ablaufen als in den letzten Jahren. Wir haben z. B. nur Einzelzimmer.

Anmeldeschluss (Zahlungseingang) ist der 11.11.2020. Das Anmeldeformular befindet sich im Anhang.

Gruß Olaf
FO_FOR_01-02 Anmeldung Forumtreffen Lauenburg 2021.docx
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Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Einladung Forumtreffen 2021

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

*hochschieb*.

Es sind nur noch 2 Plätze frei.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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