Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
wir suchen für das Forumtreffen 2018 einen Nutzer, der ehrenamtlich an der Organisation des Treffens beteiligt sein möchte.
Wir benötigen jemanden, der vor Ort Auge, Ohr und Sprachrohr darstellt. Das Forumtreffen soll im Süden im ersten Quartal 2018 stattfinden.
An den Veranstaltungsort werden folgende Ansprüche gestellt:
Einzelzimmer mit Dusche/WC
Doppelzimmer mit Dusche/WC
Vollpension
Veranstaltungsraum für ca. 25 Teilnehmer bei Bestuhlung mit Tischen in U-Form
ausreichend Parkplätze
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, möge sich bitte an den Vorstand wenden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
190 Klicks und keine Meldung. Ich schiebe das Thema mal wieder nach oben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
es bleibt die Frage, wie man die Geografie von
Sueden definiert.
In der Vergangenheit waren die Suedlaender
immer etwas zurueckhaltend.
Irgendein schlauer Mensch hat mal den
Grossraum Goettingen als den Mittelpunkt
Deutschlands definiert. Aber ob das stimmt ?
Daher mal die Frage nach dem Mittelpunkt
der Steckdose.
Mein Abwasserprofessor hat mal gesagt:
Bevor sie den Standort einer Klaeranlage
festlegen, pruefen sie zuerst den
Verteilungsschluessel.
Um den gewichteten Mittelpunkt der Steckdose
festzulegen, wuerde ich vorschlagen:
- je Mitglied 1 Punkt.
- je Beitrag 3 Punkte.
Ich vermute, es wird dann ein gewichteter
Mittelpunkt in der Naehe von
Minden dabei herauskommen.
Lightyear hat geschrieben:Schau' doch einfach mal in Deine PNs...
Moin Lightyear,
aktuell gibt es dort eine PN von einem Nutzer, der sich ggf. nach der Sichtung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 01.07.2017 bereiterklären könnte. Der Zusammenhang zwischen der Mitgliederversammlung und dem Forentreffen erschließt sich mir zwar nicht, aber denn ist es eben so.
Es gibt noch eine "abgelagerte" PN zu einer Voranfrage. Die Unterkunft war jedoch nicht passend (keine EZ). Eine Aktualisierung hierzu liegt nicht vor.
Insofern stehen wir derzeit bei "Null".
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Elt-Onkel hat geschrieben:... es bleibt die Frage, wie man die Geografie von
Sueden definiert. ...
Moin Elt-Onkel,
grobe Richtung: Ba-Wü und Bay. A und CH sind prinzipiell auch möglich - die liegen noch weiter südlich.
Nein, Namibia liegt zwar noch südlicher, ist dann aber doch etwas zu weit weg.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo zusammen, es wäre natürlich super wenn es mal in Bayern stattfindet. Da habe ich die Gelegenheit dabei zu sein und einige mal kennen zulernen. Hätte mich auch um die Räumlichkeiten kümmern können. Aber leider stehe ich zur Zeit auf Kriegsfuß mit der Stadt XYZ. Die möchten gern die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte (zur Zeit meine Tätigkeit) extern vergeben (Kosteneinsparung). Deshalb kann ich nicht wissen wie lange ich noch zu euch bzw. zum Forum gehöre.
Du kannst doch auch im Forum bleiben, wenn Du nicht aktiv prüfst...
Den Namen der Stadt oben habe ich mal sicherheitshalber und zu Deinem Schutz editiert.
Danke dir .Hätte ins Auge gehen können, man muss an alles denken.
Natürlich bleibe ich im Forum, es ist dann nur irgendwie anders. Aber warten wir es ab