Forumtreffen 2017 - sonstiges
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1841
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
Wie steht es um die Erreichbarkeit des Tagungsortes mittels öffentlicher Verkehrsmittel bzw. für Bahnanreisende....?
Ich werde es mir nämlich keinesfalls antun vom Süden der Republik alleine via PKW 600Km anzureisen - wenn fahre ich mit der Bahn. Ist auch nicht wesentlich teurer wie für gute 1200Km Sprit - erster Klasse Nürnberg-Lauenburg hin/rück für 147€
Meinerseits deutliches Interesse, allerdings ggf. Terminschwierigkeiten - muss ich abklären....
Ich werde es mir nämlich keinesfalls antun vom Süden der Republik alleine via PKW 600Km anzureisen - wenn fahre ich mit der Bahn. Ist auch nicht wesentlich teurer wie für gute 1200Km Sprit - erster Klasse Nürnberg-Lauenburg hin/rück für 147€
Meinerseits deutliches Interesse, allerdings ggf. Terminschwierigkeiten - muss ich abklären....
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Forumtreffen 2017 - sonstiges
Moin zusammen,
im Anmeldethema hat sich schon der erste Beitrag angefunden, der keine Anmeldung beinhaltet. Ich mach hier mal ein separates Thema auf, damit diese Randthemen besprochen werden können.
Gruß Olaf
im Anmeldethema hat sich schon der erste Beitrag angefunden, der keine Anmeldung beinhaltet. Ich mach hier mal ein separates Thema auf, damit diese Randthemen besprochen werden können.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1841
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin IH-Elektriker,
Gruß Olaf
ich drücke die Daumen.IH-Elektriker hat geschrieben:... Jetzt muss ich nur noch versuchen eine Vertretung fürs WE zu finden, dann wäre ich dabei....
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin,
wie auch in den letzten Jahren biete ich für Steckdösler die es "nicht so dicke" haben wieder etwas besonderes an:
Ich stelle kostenfrei die Fahrkarten vom Wohnort nach Lauenburg und zurück bereit.
Bitte früh genug bescheid sagen!
Dies gilt für Steckdösler, die glaubhaft machen können, dass sie a) in einem Ausbildungsverhältnis sind oder b) Grundsicherung beziehen oder c) ähnlich wenig Geld haben. Der Wohnort muss in Deutschland, Österreich oder der Schweiz liegen.
Es werden Fahrkarten 2.Klasse der DB bereitgestellt, die eine Zugbindung und / oder Personenbindung aufweisen können und nicht umtauschbar sind.
Es erfolgt im Vorfeld eine postalische Zustellung.
wie auch in den letzten Jahren biete ich für Steckdösler die es "nicht so dicke" haben wieder etwas besonderes an:
Ich stelle kostenfrei die Fahrkarten vom Wohnort nach Lauenburg und zurück bereit.
Bitte früh genug bescheid sagen!
Dies gilt für Steckdösler, die glaubhaft machen können, dass sie a) in einem Ausbildungsverhältnis sind oder b) Grundsicherung beziehen oder c) ähnlich wenig Geld haben. Der Wohnort muss in Deutschland, Österreich oder der Schweiz liegen.
Es werden Fahrkarten 2.Klasse der DB bereitgestellt, die eine Zugbindung und / oder Personenbindung aufweisen können und nicht umtauschbar sind.
Es erfolgt im Vorfeld eine postalische Zustellung.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
-
- Beiträge: 551
- Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 08:12
- Wohnort: Stuttgart
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1841
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
ich bin jetzt nicht mehr hier zu erreichen. Wenn Fragen sind: Die Teilnehmer haben hierzu eine Telefonnummer erhalten.
Bis hachher.
Gruß Olaf
ich bin jetzt nicht mehr hier zu erreichen. Wenn Fragen sind: Die Teilnehmer haben hierzu eine Telefonnummer erhalten.
Bis hachher.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 905
- Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 14:27
- Wohnort: Münsterland
Viel Spaß!
Ich wünsche allen Teilnehmern am Forentreffen ein interessantes und lehrreiches Wochenende!
Ocho
Ocho
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Ocho,
ja, es war am Freitag schon wieder sehr interessant. Man sieht die Köpfe, die hinter der Anonymität des Nickmanens stehen. Man erfährt auch viel über deren Werdegänge - hochinteressant.
Gruß Olaf
ja, es war am Freitag schon wieder sehr interessant. Man sieht die Köpfe, die hinter der Anonymität des Nickmanens stehen. Man erfährt auch viel über deren Werdegänge - hochinteressant.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794