Forumtreffen 2017 - Vorträge
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Forumtreffen 2017 - Vorträge
Moin zusammen,
ich diesem Thema bitte ich diejenigen, die Vorträge beisteuern wollen, diese anzugeben.
Gruß Olaf
ich diesem Thema bitte ich diejenigen, die Vorträge beisteuern wollen, diese anzugeben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin zusammen,
ich biete in Kooperation mit dem E_Schlumpf das Thema "Abschaltbedingungen im TN- und TT-System" an.
Gruß Olaf
ich biete in Kooperation mit dem E_Schlumpf das Thema "Abschaltbedingungen im TN- und TT-System" an.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- kabelmafia
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- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
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Moin,
Vorträge...
Ich hätte anzubieten:
"Die Umsetzung der neuen DGUV-Information 203-032 in der Praxis"
Vom normativen Ansatz über Europarecht bis zum ABC(D).
Im Vortrag werden die Neuregelungen zur Auswahl und zum Betrieb von Stromerzeugern im gewerblichen Einsatz vorgestellt und im Kontext zu bestehenden VDE / EN und EU-Richtlinien erläutert. Dabei werden sowohl entscheidende Fortschritte, ungewollte Nebenwirkungen als auch die Grenzen des Konzepts und die Grenzen der technisch sinnvollen Sicherheit an Praxisbeispielen aus verschiedenen Anwendungen vorgestell und anschließend auch gerne diskutiert.
Eine Praxisvorführung ist möglich.
Vorträge...
Ich hätte anzubieten:
"Die Umsetzung der neuen DGUV-Information 203-032 in der Praxis"
Vom normativen Ansatz über Europarecht bis zum ABC(D).
Im Vortrag werden die Neuregelungen zur Auswahl und zum Betrieb von Stromerzeugern im gewerblichen Einsatz vorgestellt und im Kontext zu bestehenden VDE / EN und EU-Richtlinien erläutert. Dabei werden sowohl entscheidende Fortschritte, ungewollte Nebenwirkungen als auch die Grenzen des Konzepts und die Grenzen der technisch sinnvollen Sicherheit an Praxisbeispielen aus verschiedenen Anwendungen vorgestell und anschließend auch gerne diskutiert.
Eine Praxisvorführung ist möglich.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
gibt es hier noch Vorschläge oder Wünsche? Wir sind derzeit ein bisschen "sparsam" bestückt.
Gruß Olaf
gibt es hier noch Vorschläge oder Wünsche? Wir sind derzeit ein bisschen "sparsam" bestückt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
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Moin Elt-Onkel,
der Vorschlag hört sich gut an. Allerdings habe ich von Dir noch keine Anmeldung zum Treffen.
Gruß Olaf
der Vorschlag hört sich gut an. Allerdings habe ich von Dir noch keine Anmeldung zum Treffen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
hier sind jetzt noch zwei weitere Vorträge eingegangen.
Etwas mit RCDs und ein Vortrag zur 3. Sicherheitsregel.
Gruß Olaf
hier sind jetzt noch zwei weitere Vorträge eingegangen.
Etwas mit RCDs und ein Vortrag zur 3. Sicherheitsregel.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7748
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Moin,
soll ich, oder soll ich nicht ?
Das ist hier die Frage.
Ich habe meine (analogen ) Unterlagen tatsächlich wieder aufgefunden.
Es besteht nun noch die Notwendigkeit es in PP zu übersetzen,
und das Merkel - Update einzuarbeiten.
Im Original waren es mal 23 Minuten.
Das würde nun wohl nicht mehr reichen.
...
soll ich, oder soll ich nicht ?
Das ist hier die Frage.
Ich habe meine (analogen ) Unterlagen tatsächlich wieder aufgefunden.
Es besteht nun noch die Notwendigkeit es in PP zu übersetzen,
und das Merkel - Update einzuarbeiten.
Im Original waren es mal 23 Minuten.
Das würde nun wohl nicht mehr reichen.
...
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Moin Elt-Onkel,
ich finde das Thema interessant. Wenn Du es vortragen möchtest, benötige ich Deinen Zahlungseingang bis Freitag (16.12.2016).
Guckst Du hier: http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... hp?t=15735, Beiträge #1 und #6
Gruß Olaf
PS: Auf die auf anderem Kommunikationsweg gestellte Frage habe ich noch keine Antwort erhalten. Daher ist es nur meine Meinung.
ich finde das Thema interessant. Wenn Du es vortragen möchtest, benötige ich Deinen Zahlungseingang bis Freitag (16.12.2016).
Guckst Du hier: http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... hp?t=15735, Beiträge #1 und #6
Gruß Olaf
PS: Auf die auf anderem Kommunikationsweg gestellte Frage habe ich noch keine Antwort erhalten. Daher ist es nur meine Meinung.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794