Kleines Ruhrgebietstreffen?

Da sich regional und überregional Mitglieder treffen ist der Wunsch entstanden ein Unterforum zu Terminabsprachen einzurichten.
Markus83
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Beitrag von Markus83 »

Tobi P. hat geschrieben:Der 11.09 passt bei mir nicht, da bin ich in Aachen.
Ok, dann am 11.9. in Aachen.
Mindestens ein Vertreter wird anwesend sein ;-)

Gruß Markus
C_T

Beitrag von C_T »

Olaf S-H hat geschrieben:...Steckdosenwimpel...Gruß Olaf

Moin.

Mein Auto springt mit Zündschlüssel schlechter an als Olaf auf "...Steckdosenwimpel..." :D

(Olaf, ich weiss, ich bin böse. Aber die Vorlage von Dir an Leute, die einfach abends in guter Gesellschaft nur was essen und ein Bier trinken möchten, ohne sich bei einem Vereinsvorstand eine Erlaubnis abholen zu wollen und zu müssen ist einfach zu gut! Du erinnerst Dich, dass Du derjenige warst, der die Wimpeldiskussion entfachte - von uns wäre niemand auf den Gedanken gekommen. Seit wann müssen sich erwachsene Leute die was essen / trinken möchten, von irgendeinem Vorstand dazu autorisieren lassen? Irgendwer übertreibt maßlos.)

Wäre auch dabei, falls wir uns auf nen Ort und nen Termin einigen können, und bringe dann auch irgend nen alten Wimpel mit.

Anbei der Steckdosenwimpel für bis zu 20 Teilnehmer (Bei mehr als 20 Teilnehmern sind 2 Wimpel aufzustellen und der Tisch zu erden)
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steckdosenwimpel.png
steckdosenwimpel.png (208.35 KiB) 3069 mal betrachtet
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

C_T hat geschrieben:... ich bin böse ...
Moin Christian,

wenn man Dich kennt, weiß man, wie man es zu deuten hat. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Moin

So, nun kommt mal wieder runter.

Die "Jungs" machen im Pott ihr Treffen und gut is´s.
Da der Verein "dieSteckdose e.V." nicht geladen hat, ist es automatisch kein Vereinstreffen. Und so ist es, aus meiner Sicht, egal, ob es Steckdosentreffen oder Steckdosentreffen oder Steckdosentreffen heißt. Von mir aus könnt ihr es auch Kabelschuhtreffen nennen. Dann prüfe aber bitte vorher einer, ob der Begriff nicht irgendwie geschützt ist. :cool:

dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

@ Dwarslöper.
Das Treffen in Hamburg vor ein paar Tagen war ja auch kein Steckdosentreffen gewesen und da stand auch kein Wimpel auf den Tisch.
Es war eher ein gemütliches zusammen sein gewesen wo ein Systemadministrator und Softwareentwickler, ein BDSH geprüfter Sachverständiger und Fachdozent für Elektrotechnik, ein Sachverständiger für Antennentechnik und Erdungsbau sowie ein ganz normaler Elektriker zugegen waren und ihr Bierchen geschlabbert hatten.
Und es war ein schöner Abend gewesen.
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Beitrag von dwarslöper »

Strippe-HH hat geschrieben: .... Bierchen geschlabbert hatten.
Und es war ein schöner Abend gewesen.

Moin

Jepp, so soll´s sein.:)
Die Mitstreiter sind mir nicht unbekannt, zumindest die Hälfte.
Hab´s selber leider nicht geschafft, mußte mich für ein Seminar vorbereiten und packen.

dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
C_T

Beitrag von C_T »

dwarslöper hat geschrieben:Moin

So, nun kommt mal wieder runter.

Die "Jungs" machen im Pott ihr Treffen und gut is´s.
Da der Verein "dieSteckdose e.V." nicht geladen hat, ist es automatisch kein Vereinstreffen. Und so ist es, aus meiner Sicht, egal, ob es Steckdosentreffen oder Steckdosentreffen oder Steckdosentreffen heißt. Von mir aus könnt ihr es auch Kabelschuhtreffen nennen. Dann prüfe aber bitte vorher einer, ob der Begriff nicht irgendwie geschützt ist. :cool:

dwarslöper


Hallo Karsten,

Danke für die Klarstellung - somit steht "Steckdösler-Bier, -Rumpsteak oder -Schnitzel" nebst Infoaustausch ja juristisch nichts im Wege.

"Kabelschuh" dürfte eigentlich aus denselben Gründen nicht schützenswert sein, aus denen ein österreichisches Gericht den Warenzeichenschutz der Marke "kinder" verneint hat.

C_T hat geschrieben:Moin.

... (Bei mehr als 20 Teilnehmern sind 2 Wimpel aufzustellen und der Tisch zu erden)


Ich möchte vorstehenden Satz korrigieren: Da genug Elektrofachkräfte zu solchen Steckdosenforistentreffen erscheinen, muss der Tisch nicht unbedingt geerdet sein - sonst baut sich zuwenig Spannung auf die Teilnehmer auf ;)


Zum Thema:

Ich könnte an einem Freitag zu einem Treffen kommen, stellt sich nur die Frage des Datums und des Ortes. 150 Kilometer anreisen werde ich aber nicht, denn ich sitze derzeit schon genug im Auto...
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

C_T hat geschrieben:... Da genug Elektrofachkräfte zu solchen Steckdosenforistentreffen erscheinen, muss der Tisch nicht unbedingt geerdet sein ...
Moin Christian,

erkläre die Kneipe zur abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte und ernenne alle Anwesenden zu EuPs. Dann geht es auch ohne Tischerdung. Dann darf sogar dass Bier unisoliert serviert werden.

Gruß Olaf joint1
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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langer
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Beitrag von langer »

Olaf S-H hat geschrieben:.Dann darf sogar dass Bier unisoliert serviert werden.
Eine Glasisolierung des Bieres hat aber gewisse Vorteile :D


Nun mal wieder zum Thema zurück.
Da Tobi am 11ten verhindert ist, käme noch der 18te in frage.
Außerdem müsste die noch geklärt werden, in welcher Lokalität man sich treffen soll.

Sind hier Steckdösler vertreten, die sich in der Gegend um den Dortmunder IKEA- Laden auskennen und eine Empfehlung geben können?
Wenn nicht, würde ich den Vorschlag vom Cyclisten aufgreifen befürworten.

Welche Zeit wäre denn genehm, 18 oder 19 Uhr?
C_T

Beitrag von C_T »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin Christian,
...Dann darf sogar dass Bier unisoliert serviert werden.
Gruß Olaf joint1

Olaf, nichts gegen Deinen endlosen Sachverstand, ich schließe mich da aber wohl eher langer's fachtechnischer Meinung an, da eine Glasisolierung unbestreitbare Vorteile hat - auch den einer gewissen Geschmacksneutralität.
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte - ist nich so gut, wenn Wirt und Kellner unter Strom stehen ] Als Treffpunkt könnte ich die altbekannte Lokalität in Bochum anbieten, es darf aber auch wer anders was vorschlagen. [/quote]
Du meinst das Lokal, wo es diese wohlschmeckenden italienischen Speisen gibt? Nach deren Genuss man pappsatt ist?

Hätte für mich den Vorteil, nicht gegen Schalker Gesetze (Betreten einer verbotenen Stadt - in dem Falle "Lüdenscheid-Nord") verstoßen zu müssen ;)
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