Forumtreffen 2015 - Ablaufplanung
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Forumtreffen 2015 - Ablaufplanung
Moin zusammen,
hier nun der Ablaufplan für das Treffen.
Gruß Olaf
hier nun der Ablaufplan für das Treffen.
Gruß Olaf
- Dateianhänge
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- Programmablauf 150313.jpg (144.02 KiB) 3926 mal betrachtet
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin liebe Vortragende,
bitte haltet Eure Unterlagen, so Ihr sie denn weitergeben möchtet, für mich bereit (z. B. als pdf-Datei). Ich sammle sie dann ein und erstelle den Datenträger.
Gruß Olaf
bitte haltet Eure Unterlagen, so Ihr sie denn weitergeben möchtet, für mich bereit (z. B. als pdf-Datei). Ich sammle sie dann ein und erstelle den Datenträger.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Heißt das, zum Forum mitbringen? Oder über welche Stecke willst Du sie erhalten?Olaf S-H hat geschrieben:Moin liebe Vortragende,
bitte haltet Eure Unterlagen, so Ihr sie denn weitergeben möchtet, für mich bereit (z. B. als pdf-Datei). Ich sammle sie dann ein und erstelle den Datenträger.
Gruß Olaf
KlausBÖ
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Moin Klaus,
ja. Wenn Du möchtest, dass Deine Unterlagen weitergegeben werden, dann übergebe sie mir bitte in elektronischer Form. Wir kopieren die ganzen Daten dann zusammen und versenden mit der Teilnahmebescheinigung einen Datenträger.
Eine Verpflichtung, die Daten zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.
Gruß Olaf
ja. Wenn Du möchtest, dass Deine Unterlagen weitergegeben werden, dann übergebe sie mir bitte in elektronischer Form. Wir kopieren die ganzen Daten dann zusammen und versenden mit der Teilnahmebescheinigung einen Datenträger.
Eine Verpflichtung, die Daten zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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nochmal die Frage
Olaf S-H hat geschrieben:Moin Klaus,
ja. Wenn Du möchtest, dass Deine Unterlagen weitergegeben werden, dann übergebe sie mir bitte in elektronischer Form. Wir kopieren die ganzen Daten dann zusammen und versenden mit der Teilnahmebescheinigung einen Datenträger.
Eine Verpflichtung, die Daten zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.
Gruß Olaf
Heißt das, einen Stick zum Forum mitbringen? Oder über welche Strecke willst Du die Unterlagen erhalten?
KlausBÖ
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Moin Klaus,
den Weg überlasse ich Dir. Wir können es mit einem Stick machen oder Du sendest mir die Unterlagen per E-Mail.
Gruß Olaf
den Weg überlasse ich Dir. Wir können es mit einem Stick machen oder Du sendest mir die Unterlagen per E-Mail.
Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin keytos,
für die Heimschläfer hat der glückliche Meister auch ein Abendessen organisiert. Insofern wäre eine "Anreise" bis 18:00 Uhr wohl ideal.
Gruß Olaf
für die Heimschläfer hat der glückliche Meister auch ein Abendessen organisiert. Insofern wäre eine "Anreise" bis 18:00 Uhr wohl ideal.
Gruß Olaf
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