Forumtreffen 2015 - Anmeldungen
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Olaf drängelt, daß wir nun zu Potte kommen, ich erinnere alle, die sich hier angemeldet haben daran, ihre ordnungsgemäße Überweisung zu überprüfen und alle, die schon überwiesen haben, zu prüfen, ob sie hier in diesem Faden als Teilnehmer verzeichnet sind, oder auf andere Weise dafür gesorgt haben, daß der Vorstand bescheid weiß.
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Wer überwiesen hat, entzieht sich mangels Kontoeinsicht meiner Kenntnis,Mac hat geschrieben:Hallo meisterglücklich,
kannst Du eine Übersicht machen und hier einstellen, wer sich alles angemeldet und überwiesen hat?
Ich habe überwiesen, habe aber keine Rückmeldung bekommen, ob das Geld angekommen ist oder nicht.
Von daher wäre es sicherlich gut, wenn man eine Übersicht hier hätte.
Gruß
Mac
angemeldet haben sich bisher auf diese und jene Weise:
Olaf S-H
meisterglücklich
Alois
kabelmafia
NurNeugierig
dwarslöper
jf27el
langer
cyclist
ohoyer
Eisen
Willi4
nicolaiB
heri
Kabelschelle
Mac
Fabi aus Berlin
Keytos
Wer also noch nicht erwähnt ist, mag prüfen, ob er teilnehmen will und sich eintragen und überweisen.
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Moin zusammen,
wir machen jetzt hier Anmeldeschluss.
Für die Vereinsmitglieder des Elektroverbandes dieSteckdose e. V. gilt:
Der Anmeldeschluss gilt nicht für die ordentliche Mitgliederversammlung. Hierzu gibt es keinen Anmeldeschluss. Für eventuell erforderliche Übernachtungen ist dann bitte selbst zu sorgen.
Gruß Olaf
wir machen jetzt hier Anmeldeschluss.
Für die Vereinsmitglieder des Elektroverbandes dieSteckdose e. V. gilt:
Der Anmeldeschluss gilt nicht für die ordentliche Mitgliederversammlung. Hierzu gibt es keinen Anmeldeschluss. Für eventuell erforderliche Übernachtungen ist dann bitte selbst zu sorgen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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