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- kabelmafia
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Moin,
wie angekündigt müssen wir Freitag noch das neue Mebedo EMB final testen. Das könnte etwas dauern. Erst dann können wir uns von Montabaur aus auf den Weg nach Nürnberg machen. Sofern die Verkehrslage es erlaubt sollten wir hoffentlich bis 18 Uhr da sein können.
wie angekündigt müssen wir Freitag noch das neue Mebedo EMB final testen. Das könnte etwas dauern. Erst dann können wir uns von Montabaur aus auf den Weg nach Nürnberg machen. Sofern die Verkehrslage es erlaubt sollten wir hoffentlich bis 18 Uhr da sein können.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Lightyear,Lightyear hat geschrieben:Ich versuche seit TAGEN, die Herrschaften KM und NN davon zu überzeugen, ...
hast Du es mal mit anfüttern versucht. Bei NN könnte es mit Tee funktionieren. Bei KM mit "Nr. 52".
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Lightyear
- Beiträge: 3458
- Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41
Soderle, die Anreisebeschreibungen, sowie die Ablaufpläne sind 'raus, wer nichts bekommen hat, möchte bitte zunächst im Spam-Ordner nachsehen...
Die Absenderadresse ist Forumtreffen2014@disteckdose.net
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- kabelmafia
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...Hauptsache die Tiefgarage ist auch groß genug für mein Schlachtschiff... (2,1m mindestens)
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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- bettmann
- Beiträge: 1984
- Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 22:46
- Wohnort: Nürnberg
Hallo KM,
http://www.parkhaus-nuernberg.de/parkha ... orhof.html
Oder meintest du die Fahrzeug-Länge ?
bettmann
Die Tiefgarage Maxtorhof ist mit 200cm angegeben!kabelmafia hat geschrieben:...Hauptsache die Tiefgarage ist auch groß genug für mein Schlachtschiff... (2,1m mindestens)
http://www.parkhaus-nuernberg.de/parkha ... orhof.html
Oder meintest du die Fahrzeug-Länge ?
bettmann
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister)
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
so, ich mache hier jetzt auch Redaktionsschluss. Morgen früh erscheint hier meine Fahrgemeinschaft und dann gehts auf in den Süden.
Gruß Olaf
so, ich mache hier jetzt auch Redaktionsschluss. Morgen früh erscheint hier meine Fahrgemeinschaft und dann gehts auf in den Süden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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