Deutsche Glasfaser räumt Fehler beim Ausbau ein

geloescht

Beitrag von geloescht »

Auf die Gefahr hin, das ich mich blamiere..

Müßen die Leitungen für die TK-anlagen, also Glasfaser oder eben auch das Kupfer, nicht so tief verlegt werden, das es alleine durch die verlegetiefe, vor zu erwartenden Beschädigungen geschützt ist?

Bei Elektroleitungen müßen doch auch mindesttiefen eingehalten werden, oder wurde das irgendwann geändert?

Grade im Garten oder im landwirtschaftlichem Bereich ist es ja wohl normal, das umgegraben, Bäume/Büsche gepflanzt und zäune gesetzt werden.
Bäume fragen ja auch nicht nach, wo die ihre Wurzeln hintreiben dürfen, genauso wie ein Mieter eines EF-hauses oder eines reihenhauses wohl kaum einblick in irgendeinen Leitungsplan bekommen werden.

Von den unter umständen lebensbedrohenden folgen eines ausfalls des Telefonnetzes mal ganz zu schweigen, der technisch-wirtschaftliche aspekt wurde ja breits genannt.
Dipol
Null-Leiter
Beiträge: 414
Registriert: Sonntag 10. Januar 2010, 19:04
Wohnort: Nahe Stuttgart

Beitrag von Dipol »

karo1170 hat geschrieben: Hatte man nicht in den Normen zum Fundamenterder die Frosttiefe auf 0,8m erhöht, mit der Begründung "Anpassung an Baunormen"...
In der DIN 18014 kann man in den Änderungsmitteilungen Punkte lesen, die zur Bewusstseinsverstärkung als Neuheiten bezeichnet werden, obwohl es keine sind. Umgekehrt sucht man dort u. a. sowohl die Änderung des max. zulässigen Durchgangswiderständs von 1 auf 0,2 Ohm, als auch die der Mindesteinbautiefe von 0,6 auf 0,8 Meter vergebens. Die 0,8 m sind lediglich in Bild 5 (3 von 3) "gut" versteckt.

Es gibt in der DIN 18014:2014-03 selbst keine Begründung, was aber nix daran ändert, dass die Mindesteinbautiefe (!) von 0,8 m für Erder eine Anpassung an die DIN 1054 ist. ;)
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Beitrag von Funker »

Dipol hat geschrieben:In der DIN 18014 kann man in den Änderungsmitteilungen Punkte lesen, die zur Bewusstseinsverstärkung als Neuheiten bezeichnet werden, obwohl es keine sind. Umgekehrt sucht man dort u. a. sowohl die Änderung des max. zulässigen Durchgangswiderständs von 1 auf 0,2 Ohm, .......vergebens. Es gibt in der DIN 18014:2014-03 selbst keine Begründung,

0,2 Ohm siehe 7.3. - Satz 1
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Beitrag von Funker »

Tobi P. hat geschrieben:Moin,

der Schaden am Glasfaserkabel wäre gar nicht mal so wild. Klar, kostet Geld, Zeit und Material das kaputte Kabel wieder zu reparieren. Viel interessanter ist es aber wenn es Schadenersatzforderungen seitens der Anschlussnutzer gibt. Habe ich selbst live erlebt - Bagger zerlegt Kabel, dadurch Kommunikationsausfall bei einem großen IT-Unternehmen. Schaden dadurch mehrere hunderttausend Euro weil die nicht mehr arbeiten konnten. Man stelle sich jetzt mal vor das passiert bei - hm, sagen wir mal dreitausend - Anschlussnutzern und alle stellen Schadenersatzforderungen.......


Gruß Tobi
Ich denke, daß wird sich für den Betreiber in Grenzen halten. Da gibt es sicher ähnliche Formulierungen in den AGB wie in der NAV bei den Elektroanschlüssen.

(2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt.
Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf
1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen
Anschlussnutzern;
....

d.h. 100, - € pro Nase von denen sich 90 % nicht melden

je mehr Betroffenen desto billiger wird es wieder beim Einzelnen
Dipol
Null-Leiter
Beiträge: 414
Registriert: Sonntag 10. Januar 2010, 19:04
Wohnort: Nahe Stuttgart

Beitrag von Dipol »

Funker hat geschrieben:0,2 Ohm siehe 7.3. - Satz 1
Mir muss man nicht sagen wo das steht. ]Beuth[/url] mit rein.
Antworten