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Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 10:01
von chris11
Was spricht dagegen einen FI USV ausgangseitig zu benutzen? Dann hast Du mit den Abschaltzeiten der LSS kein Problem mehr.

MFG
Christian

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 10:29
von houde
Allerdings stellt sich noch die Frage, wie ich das mit den 0,5s und 0,4s realisiere.?...
Oder habe ich überlesen das es Vorgaben speziell im USV-Netz bei Batteriebetrieb gibt. ? .

gruß

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 10:31
von Teletrabi
Wer sagt, dass die Abschaltzeit 0.4 sek betragen muss?

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 10:32
von houde
Ein FI ist teilweise eingebaut. Bei einer 30kVA Anlage ist es allerdings nicht in jedem Stromkreis erforderlich einen FI einzubauen.
Mich interessiert hauptsächlich wie ich vorgehen kann, um die Kurzschlussströme und damit die selektivität des USV-Netzes zu überprüfen.
Ich werde wohl nicht um eine andere USV herumkommen.

gruß

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 10:34
von houde
Da mein Trafo der USV geerdet ist, habe ich ein TN-S Netz im Batteriebetrieb. Bei TN-Netzen habe ich eine Abschaltzeit von 0,4s in Endstromkreisen bis 32A. (DIN VDE 0100-410)
Oder hast du einen anderen verweis?

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 10:47
von Teletrabi
Schutz durch zusätzlichen PA bei Nichteinhaltung der Abschaltbedingung (oder wie das noch genau hieß)?
(Auch 0100-410)


> Ein FI ist teilweise eingebaut. Bei einer 30kVA Anlage ist es allerdings nicht in jedem Stromkreis erforderlich einen FI einzubauen.

Wenn zur Einhaltung des Schutzes gegen indireketes Berühren mangels ausreichender Kurzschlusströme zum Auslösen des Überstromschutzes (oder sosntiger Schutzkonzepte) nötig, sind sie ggf. durchaus "erforderlich"...

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 21:09
von Olaf S-H
chris11 hat geschrieben:Was spricht dagegen einen FI USV ausgangseitig zu benutzen? Dann hast Du mit den Abschaltzeiten der LSS kein Problem mehr. ...
Moin zusammen,

denkt bitte auch an den Kurzschluss. Der RCD hilft nur bei den Abschaltzeiten des Erdschlusses.

Gruß Olaf

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 21:19
von chris11
Bei Kurzschluss schützen die LSS die Leitungen ausreichend, egal welche Abschaltzeiten sich ergeben. In der Regel schützt sich der USV Inverter selbst vor Überlast.

MFG
Christian

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 21:34
von Olaf S-H
Moin Chris11,

bei 30 kVA haben wir ca. 130 A Nennstrom. Je nachdem, wie die Anlage errichtet ist, kann die Kurzschlussbetrachtung doch interessant sein, vor allem, wenn es einen "mechanischen" Bypass gibt.

Gruß Olaf

Verfasst: Dienstag 28. Juni 2011, 22:06
von M@rkus
Der Kurzschlussfall dürfte eigentlich keine Rolle spielen, da gemäß EN62040 die Anlage nach 3 Sekunden spätestens abschalten muss, falls die Sicherungen nicht kommen. Hierbei geht es auch um darum die Zeit in der eine gefährliche Berühungsspannung ansteht zu begrenzen. Damit werden natürlich nicht die 0,4 Sekunden für TN ausser Kraft gesetzt.