Pfusch oder doch nicht?

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street style03
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Pfusch oder doch nicht?

Beitrag von street style03 »

Hallo,
waren heute bei einem unseren Kunden und sollten die elektrische Anlage zurückbauen. Gesagt getan das einzige was wir nicht zurückbauen sollte war die Zuleitung für ein anderes Gebäudeteil. Nachdem wir alle Sicherungen außer die der besagten Zuleitung ausgeschaltet haben sind wir durch gegangen und haben alles geprüft. Manche Kabel konnten wir nur mit einem Berührungslosen Spannungstester testen ob sie tot sind oder nicht. Bei einem Kabel hat es nichts angezeigt und wir haben es geschnitten. Zum entsetzten mussten wir feststellen das es doch noch intakt war. Als wir die verteilung aufgeschraubt haben war das Kabel(NYM-J 5x2,5) mit 100!!!A abgesichert. Als wir den zuständigen Elektriker des Betriebes riefen sagte er ja das wüsste er das NYM wurde zusammen mit der Zuleitung für das andere Gebäude aufgelegt. Darauf meinten wir das die Anlage so nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Antwort war nur warum? Das darf man doch machen.

Jetzt die Frage war das früher erlaubt?
Ich kann zum Glück sagen das ich noch lebe da bei dem Schnitt nur eine Sicherung kam und ich "nur" Funken abgekriegt habe und keine gewischt.
ego11
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Beitrag von ego11 »

Wenn die Leitung Erd- und Kurzschlussicher/fest verlegt wurde, darf sie auch höher abgesichert werden. In der Praxis fallen mir da z.B. Spannungsabgriffe für Wandlermessungen ein.

Deiner beschreibung nach hört sich euer vorgehen aber nachfahrlässigkeit an. Zumindest eine optische/messtechniche Kontrolle des Hauptverteilers, das alle abgehenden Leitungen ausser der Hauptleitung zum Nachbargebäude freigeschaltet sind, hätte drin sein müssen.
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street style03
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Beitrag von street style03 »

Das Problem der Hauselektriker war der Einzige der nen Schlüssel für die UV hatte nach dem Kurzschluss haben wir das Schloss aufgebrochen. Und Zugang zu dem anderen Gebäudeteil hatten wir nicht da es ein Arzneimittelhersteller ist.
Achso die eig Zuleitung war NYM 5x16
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

street style03 hat geschrieben:Hallo,
waren heute bei einem unseren Kunden und sollten die elektrische Anlage zurückbauen. Gesagt getan das einzige was wir nicht zurückbauen sollte war die Zuleitung für ein anderes Gebäudeteil. Nachdem wir alle Sicherungen außer die der besagten Zuleitung ausgeschaltet haben sind wir durch gegangen und haben alles geprüft. Manche Kabel konnten wir nur mit einem Berührungslosen Spannungstester testen ob sie tot sind oder nicht. Bei einem Kabel hat es nichts angezeigt und wir haben es geschnitten. Zum entsetzten mussten wir feststellen das es doch noch intakt war. Als wir die verteilung aufgeschraubt haben war das Kabel(NYM-J 5x2,5) mit 100!!!A abgesichert. Als wir den zuständigen Elektriker des Betriebes riefen sagte er ja das wüsste er das NYM wurde zusammen mit der Zuleitung für das andere Gebäude aufgelegt. Darauf meinten wir das die Anlage so nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Antwort war nur warum? Das darf man doch machen.

Jetzt die Frage war das früher erlaubt?
Ich kann zum Glück sagen das ich noch lebe da bei dem Schnitt nur eine Sicherung kam und ich "nur" Funken abgekriegt habe und keine gewischt.
Erstmal herzlichen Glückwunsch, mit dem Schrecken davongekommen zu sein.
In einer ähnlichen Situation war ich auch dabei, als mal ein 5x6qmm geschnitten wurde- ein Bild des Seitenschneiders existiert hier noch irgendwo im Forum- da hat dann allerdings eine 25A NH-Sicherung die Sache beendet.

Zum Testen mit berührungslosen Spannungsprüfern: Die Dinger sind nur für Wechselstromkreise zu gebrauchen, bei symmetrisch belasteten Drehstromkreisen heben sich die Felder auf und man sieht genau gar nix.


Was für eine Zuleitung war jetzt geschnitten, und wie hoch war diese abgesichert?

Ein 5x16qmm darf theoretisch bei optimalen Bedingungen bis 102A abgesichert werden

Um das Ganze mal zu verstehen: Die Zuleitung zum Verteiler war 5x16qmm, und vom Verteiler gingen dann diverse Kabel weg. Das eine 5x2,5qmm, was geschnitten wurde, war im Verteiler mit 100A abgesichert? 8o
Oder lag das 5x2,5qmm parallel zu einem anderen Kabel und an einer Sicherung waren beide dran?
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

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jf27el
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Beitrag von jf27el »

Dann liegt das 5x2,5 parallel zu dem 5x16 :confused: :mad:

Das gabs seit ich mich erinnere noch nie. Die vorgeschaltete Sicherung muss die Leitung vor dem abbrennen schützen. Natürlich kann man unterschiedliche Kabel als Masche zusammenschalten. Aber entweder mit Vorsicherung bei definierter Verteilung der Ströme. Oder jeden Zweig mit einer entsprechenden Sicherung. Das ist bei Maschen der Versorger so auch normal.
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street style03
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Beitrag von street style03 »

Das 5x16 und das 5x2,5 lagen auf beiden Seiten parallel und auf der einen Seite auf einem Neozed Element mit 100 A sicherungen.
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Sowas ist ganz klar Müll- man darf mehrere Kabel parallel verlegen und gemeinsam absichern, aber dann muss bei einem solchen Fall die Vorsicherung das Kabel mit dem kleinsten Querschnitt schützen können- was impliziert, dass man sowas nur mit Kabeln/Leitungen gleichen Querschnitts bzw. besser komplett gleichen Materials machen sollte.
Bei grossen Querschnitten ist es sogar üblich, mehrere Kabel parallel zu ziehen, da oberhalb 200 qmm die Dinge allmählich richtig unhandlich werden.

In einem Fall wie diesem, wo ein 2,5qmm einen Kurzschluss hat, dürften Ströme bis zu 1000A zum fliessen kommen können, je nachdem, wie leistungsfähig der Trafo ist und die Längen der Kabel vor der Kurzschlussstelle sind.
(Genau Berechnungen überlasse ich jetzt lieber anderen - *zu Kaidegen gugg)


Normativ dürfte die VDE auch etwas dagegen haben, da dürften auch andere Spezi(e)s genaue Fundstellen beisteuern können.
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martin.schmidt

Beitrag von martin.schmidt »

HI

Natürlich ist das keinesfalls erlaubt und wird auch nie erlaubt gewesen sein.

Das 5x2,5 wird je nach Verlegeart mit max. 16A oder 20A abgesichert.

Eine Absicherung mit 100A ist absolut unzulässig und hätte im Fehlerfall schnell ein Brand zur Folge haben können.

Genaueres dazu findest du in der DIN VDE 0298
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NurNeugierig
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Beitrag von NurNeugierig »

martin.schmidt hat geschrieben:Genaueres dazu findest du in der DIN VDE 0298
Grrr. Immer diese Leute die mit Zahlen ohne Namen umherschmeißen (schiel zu Olaf). Bitte mit ganzem Titel...:)
DIN VDE 0298 Teil 4.
Die 298 behandelt Kabel und Leitungen, in Teil 4 wird die Strombelastbarkeit festgelegt, das ist denke ich mal der Teil der hier als relevant gemeint ist.
kaidegen
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Beitrag von kaidegen »

@ ohoyer:

Wenn er Daten rausrückt zum Trafo und zu den ungefähren Leitungslängen und Querschnitten vor den Sicherungen rechne ich da gerne mal was :cool:
Viele Grüße
Kai
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