TAB Grenzwert Warmwasserbereiter

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Nobody
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TAB Grenzwert Warmwasserbereiter

Beitrag von Nobody »

Hi,

mich würde es interessieren welche Grenzwert laut TAB bei Warmwasserbereitern gilt.
Laut dem Europa Fachkunde Buch muss man bereits ab 6kW die Geräte anmelden.
Laut Lehreraussagen ab 10kW und laut Internetrecherche ab 12kW.

Könnte mir da einer genauere Infos geben?

Vielen Dank
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Oberwelle
Beiträge: 8770
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

Zitat aus der TAB:

Abs 2.3

Blabla...

-..
- Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte.
-..
- Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12kW

Also alle Warmwasser-Geräte ( außer der Wasserkocher ).

Anmerkung unter 10.2.3 Stromkreise für Elektrowärmegeräte mit einer Nennleisung von mehr als 4,6kW... werden als Drehstromkreise ausgelegt.

;)
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo Nobody,

im Zweifelsfall hilft hier nur eine Abfrage beim zuständigen VNB. Im dümmsten Fall wird kein Wärmegerät > 4 KW mehr genehmigt, weil in dem Versorgungsbereich die Strangauslastung bereits erreicht ist.
Nobody
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Beitrag von Nobody »

Vielen Dank!

MfG Thomas

@Arno

naja geht um die reine Theorie... (Berufsschule...)
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