EU knippst die Glühlampen aus
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
EU knippst die Glühlampen aus
Moin..
nun ist es beschlossen..
tagesguck
Erst mal ohne Kommentar..
Quelle faz.net
Nachtrag:
Bitte bei der Grafig beachten, daß die Datumsangaben sich nicht mit denen der Tagesschau decken ?
Warum auch immer...
Wer was offizielles hat bitte einstellen !
@Olaf
nun ist es beschlossen..
tagesguck
Erst mal ohne Kommentar..
Quelle faz.net
Nachtrag:
Bitte bei der Grafig beachten, daß die Datumsangaben sich nicht mit denen der Tagesschau decken ?
Warum auch immer...
Wer was offizielles hat bitte einstellen !
@Olaf
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Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Oberwelle,
wo wir gerade in einem anderen Thema bei der Thematik Fachsprache sind.
Die Glühbirnen gibts beim Obsthändler. Also prügelt die EU mal wieder auf die gebeutelte Landwirtschaft und die Fruchthändler mit Migrationshintergrund.
Gruß Olaf
wo wir gerade in einem anderen Thema bei der Thematik Fachsprache sind.
Die Glühbirnen gibts beim Obsthändler. Also prügelt die EU mal wieder auf die gebeutelte Landwirtschaft und die Fruchthändler mit Migrationshintergrund.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Jeff1
- Beiträge: 1538
- Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
- Kontaktdaten:
Da bin ich mal gespannt, ob für die Sicherheitsbeleuchtung eine Ausnahme gilt: ich habe schon -kistenweise- Kompaktleuchtstofflampen beanstandet, weil sie jeweils nicht gleichspannungstauglich (Batteriebetrieb!) waren.
Sicher ist das nicht bei jeder so.
Es gibt gedankenlose Haustechniker, die einfach KLL einschrauben, ohne sich zu vergewissern, ob ein U= Betrieb möglich ist.
Gruß Jeff1
Sicher ist das nicht bei jeder so.
Es gibt gedankenlose Haustechniker, die einfach KLL einschrauben, ohne sich zu vergewissern, ob ein U= Betrieb möglich ist.
Gruß Jeff1
Schlimmer geht's nimmer.
Energie wird ja nicht verbraucht, sondern umgewandelt. Ich hab hier so einen schönen Deckenstrahler mit 300 W. Wenn der (bei mir im Winter) leuchtet, dreh ich die Heizung ab. Wird der verboten, dreh ich halt die Heizung wieder an.
Schöne Ersparnis, liebe EU!
Viele Grüße
lötfix,
der sich auch fragt, wieviel Schmiergelder diesmals wieder geflossen sind, um eine solche Entscheidung positiv zu begleiten.
Energie wird ja nicht verbraucht, sondern umgewandelt. Ich hab hier so einen schönen Deckenstrahler mit 300 W. Wenn der (bei mir im Winter) leuchtet, dreh ich die Heizung ab. Wird der verboten, dreh ich halt die Heizung wieder an.
Schöne Ersparnis, liebe EU!
Viele Grüße
lötfix,
der sich auch fragt, wieviel Schmiergelder diesmals wieder geflossen sind, um eine solche Entscheidung positiv zu begleiten.
- bettmann
- Beiträge: 1984
- Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 22:46
- Wohnort: Nürnberg
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54