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Anschluss von LED Röhren mit Kabel

Verfasst: Freitag 25. November 2016, 21:46
von chipp11
Ich habe seit etwa zwei Jahren diese LED Röhren https://www.isolicht.com/led-beleuchtun ... lanschluss . Ich habe mich für diese Bauform entschiedne, weil ich die Rohren mit Cups an die Gardinenleiste klemmen kann. Eine Fassung ist nicht nötig und so konnte ich günstige eine indirekte Beleuchtung umsetzen. Die Röhren sind drehbar, daher kann man das Licht genau so ausrichten, wie man es braucht. Damit bin ich super zufrieden. Aber nun habe ich ein Problem.

Zwei Röhren habe ich noch und die sollen nun ein meine alte Leuchte für Leuchtstoffröhren. Den Starter kann ich ausbauen, das ist klar. Ich entferne das schwarze und das blaue Kabel, die in den Klemmen stecken, die zum Starter führen und verbinde diese mit den jeweiligen Kabeln der Röhre. Die Erde (gelbgrün) wollte ich eigentlich am Gehäuse angeklemmt lassen. Da das Kabel der Lampe auch die dritte Ader hat, sagte mir jemand, ich muss das auch an diese Klemme anschließen. Mit etwas Mühe geht das schon, aber ist das nicht überflüssig? Ich muss doch die Leuchte Erden und nicht die Röhre. Sehe ich das falsch?

Verfasst: Samstag 26. November 2016, 10:16
von Olaf S-H
Moin Chipp,

von diesem Umbau kann ich nur dringend abraten. Du bist dann der Hersteller der neuen Leuchte - der Hersteller der alten Leuchte hat diesen Umbau nämlich nicht vorgesehen.

Dadurch, dass Du nun Hersteller bist, trägst Du auch die Haftung für das Teil und musst eine CE-Konformitätserklärung ausstellen. Deine Privathaftpflichtversicherung wird hier nicht einspringen - folglich haftest Du persönlich bis auf die Unterhose.

Auf Deine technische Anfrage bin ich bewußt nicht eingegangen, da Laien an elektrischen Betriebsmitteln keine Arbeiten ausführen dürfen.

Gruß Olaf

Verfasst: Samstag 26. November 2016, 13:20
von Elt-Onkel
Hallo,

auf die Elektrotechnik will ich auch nicht eingehen.

ABER

Bitte vor dem Kauf von LED-Ersatz mal die Beleuchtungsstärke prüfen !

Bitte mal ausrechnen, welcher Energieaufwand für welche Lichtmenge
erforderlich ist.
Bitte mal prüfen welche Homogenität vom Licht gefragt ist.

Es kann am Ende vom Planungsprozeß sein,
daß die herkömmliche Technik gar nicht so schlecht abschneidet.

Hintergrund:

Ich habe kürzlich Neuinstallationen vorgenommen,
und mich absichtlich gegen LED entschieden.
Es sind die konventionellen Leuchtstofflampen eingebaut worden.


...

Verfasst: Samstag 26. November 2016, 15:21
von Strippe-HH
Aldi Nord hatte mal T8 LED-Röhren verkauft wo ich eine von in meiner Kellerwerkstatt gemeinsam mit einen mitgelieferten Blindstarter in eine vorhandene Feuchtraumleuchte eingebaut hab.
Ich muss dazu sagen, ich bin mit dem Licht sehr zufrieden es ist intensiver als herkömmliche LS-Röhren und der Verbrauch ist bei 30watt gegen über vorher 58watt. Es gibt kein Flackern und keine sonstigen Störungen und diese ist schon über ein Jahr eingebaut. Die 29,99€ haben sich jedenfalls rentiert auch wenn es recht teuer ist.
An der Leuchte brauchte nichts verändert werden.
Aber wenn man das wie der TE. vorhat, in privaten Sektor mit dem Umbau der Leuchte macht was ist daran so schlimm?

Verfasst: Samstag 26. November 2016, 15:29
von Elt-Onkel
Hallo,

Antwort: Nix

Jedenfalls nichts, wenn nichts passiert, und der Umbau der Leuchte
nach den Regeln von VDE und EU passiert.

Olaf hatte es geschrieben.

Die Aldi-Nummer ist ein reiner Austausch von Leuchtmitteln.
Daher auch der 'Blind-Starter'.

Im vorliegenden Fall soll aber eine neue Leuchte angefertigt werden.

Damit wird man zum Hersteller mit allen Pflichten.

Die Stifte am Ende der Kunststoff-Röhre dienen nur noch zum Festhalten.
Es muß eine neue Einspeisung gebaut werden.

Hätte der Lieferant einen (Schuko-)Stecker am Kabelende angebaut,
wäre es einfacher gewesen.
Wenn dann ein Kunde den Stecker abschneidet, und anfängt selbst herumzuwerkeln,
hätte sich der Hersteller genüsslich zurücklehnen können,
wenn etwas passiert.


...

Verfasst: Samstag 26. November 2016, 17:05
von Olaf S-H
Strippe-HH hat geschrieben:... An der Leuchte brauchte nichts verändert werden.
Aber wenn man das wie der TE. vorhat, in privaten Sektor mit dem Umbau der Leuchte macht was ist daran so schlimm?
Moin Strippe,
chipp11 hat geschrieben:... Ich bin eine begeisterte Hobbybaslerin, die bei sich und Freunden Wohnungen einrichtet. ...
wenn diese veränderte Leuchte bei "Freunden" montiert wird, dann handelt es sich um ein Inverkehrbringen gem. 2014/35/EU bzw. ProdSG i. V. m. 1. ProdSV. Die "Preisliste" befindet sich hier: ProdSG - §39 (2)

Die Veränderung tritt auch dadurch ein, dass weder Starter noch Leuchtmittel wie vom Hersteller vorgesehen eingesetzt werden. Frage doch mal bei so einem "Umrüstsatz-Hersteller" an, wie es sich mit der Konformität verhält. Wer er angiebt, dass es keine Auswirkungen hat, dann möge er dies rechtsverbindlich und in Schriftform erklären. Spätestens dann ist Ende im Gelände und er kündigt Dir die zuvor angebotenen Freundschaft.

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 20:27
von chipp11
Hi Leute,

also ich wechsle bei Freunden noch nicht mal eine Glühbirne. So was deckt keine Versicherung. Auch wenn ich nichts falsch mache, kann ich nie wissen, was da vorher war.

ZU den LED Leuchten mit Kabel bin ich nun schlauer.

Es handelt sich genuagenommen um eine Leuchte und kein Leuchtmittel. Wenn ich das Kabel mit Strom verbinde, leuchte die Röhre. Es ist also nichts anderes als eine LED-Leuchte mit fest eingebautem Leuchtmittel.

Die ursprüngliche Lampe nehme ich durch diese Röhre außer Betrieb, weil sie nicht mehr an den Strom angeschlossen ist. Das hat mir ein Elektromeister bestätigt, den eine Freundin eingeschaltet hat. Die alte Leuchte für Leuchtstoffröhren ist nach dem Einsatz der LED nur noch ein Halter. Braucht daher auch nicht geerdet zu werden, ist ja nicht mehr mit Strom verbunden.

Die Röhren die ich gekauft habe verbrauchen 13W und bringen 1400 Lumen, also über 100 Lumen je Watt und flackern nicht. Hab ich getestet. Ich bin also zufrieden.

Im Nachhinein wir dir nur klar, wie dumm meine Frage nach der Erdung war.

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 20:59
von Olaf S-H
chipp11 hat geschrieben:... Die alte Leuchte für Leuchtstoffröhren ist nach dem Einsatz der LED nur noch ein Halter. Braucht daher auch nicht geerdet zu werden, ist ja nicht mehr mit Strom verbunden. ...
Moin chipp,

so pauschal würde ich dies nicht bestätigen. Tragschienen für Lichtbänder werden auch in die Schutzmaßnahme einbezogen, obwohl sie nur ein Halter für die Leuchten sind.

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 21:12
von NZ-Tafel
Ich würde die (Schutz-)Erdung auf jeden Fall dran lassen. Schließlich sind die Adern in der alten Leuchte nur Basisisoliert, ebenso die Klemmstelle.

Nur die Stromführenden Adern L & N der alten Leuchte werden abgeklemmt. Die neue "interne" Leuchte muss selbstverständlich auch mit dem Schutzleiter PE ("Erdung") verbunden werden.

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 22:26
von kabelmafia
Moin,

je länger ich mir die Webseite des Herstellers ansehe desto größer werden die Fragezeichen bei mir.
Wenn ich morgen mal Zeit finde versuche ich die Fragen mal zu klären. Ansonsten geht´s zur Marktaufsicht.
Ich könnte wetten dass dies Leuchtmittel mit Kabel normativ zu schwer für die Fassung ist. Und dass kein Hinweis in der Montageanleitung auf eine zugentlastete Montage der Zuleitung zu finden ist.
Zumindest ist die WEEE-Registrierung offsichtlich falsch gelistet. Gasentladungslampen sind das ja nicht...