Wämemengenzähler Mietshaus
Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2011, 17:35
Moin zusammen,
ich hab zwar google schon bemüht abe rnicht ganz so fündig geworden wie ich das gerne hätte.
Folgendes Szenario:
6 Parteien Mehrfamilienwohnhaus der Eigentümer wohnt selbst nicht in dem Haus. Eine Partei des Hauses macht den Eigentümer darauf aufmerksam, dass die Eichung der Wärmemengenzähler abgelaufen ist. Nun gibt der Eigentümer zwei Möglichkeiten vor.
1.) Austausch der Wärmemengenzähler zum preis von 450 Euro
2.) Austausch der Baterie im Wärmemengezähler durch einen Fachbetrieb ca 80 Euro danach hat der Zähler zwar keine Eichung mehr aber die Messeinheit ist lt aussage des Eigentümers dann immer noch nicht defekt. Ich sehe dabei dass Problem, das der Verbrauch so nicht abgrechnet werden darf, da der Zähler keine Eichung hat... Aber der Mieter soll das ganze Unterschreiben, dass er mit der weiteren Abrechnung so zufrieden seien wird.
beide Varianten soll der Mieter der Wohnung selbst tragen und zwar im vollen Umfang sofort nach getaner arbeit.
ich habe dabei jetzt folgende Probleme:
1.) Ich sehe eine dass wie Zähler zur Wärmeerzeugung gehören und somit der Mieter die Kosten für deren Austausch tragen muss (hierzu gibt es diverse Urteile). Allerding skann der Eigentümer nicht von mir verlagen, dass ich jetzt die Zähler zahlen soll und gar nicht weiß ob ich die gesamte Eichperiode noch in dem Haus wohne. Aussage von ihm hierzu war :"das ist dann Ihr Pech" ich bin gerne bereit die Kosten für den Austausch mit der NK Abrechnung Anteilig pro JAhr zu begleichen also 450Euro/5 Jahre. Gibt es hierzu Urteile die mich bestätigen?
2.) Die Heizkosten werden über einen Schlüssel vom Wohnfläche und gemessenem Verbrauch abgerechnet. Damit bin ich einverstanden. Aber was ist wenn die Anderen nur BAtterien tauschen lassen? Ich kann ja nicht mehr sagen ob deren Heizkosten dann richtig erfasst werden und ich über die Wohnfläche nicht zuviel Heizkosten bezahle.
Wäre super wenn sich da Urteile finden oder mir jemand etwas konkretes sagen kann wie sowas gehandhabt wird.
Gruß Steffen
2.)
ich hab zwar google schon bemüht abe rnicht ganz so fündig geworden wie ich das gerne hätte.
Folgendes Szenario:
6 Parteien Mehrfamilienwohnhaus der Eigentümer wohnt selbst nicht in dem Haus. Eine Partei des Hauses macht den Eigentümer darauf aufmerksam, dass die Eichung der Wärmemengenzähler abgelaufen ist. Nun gibt der Eigentümer zwei Möglichkeiten vor.
1.) Austausch der Wärmemengenzähler zum preis von 450 Euro
2.) Austausch der Baterie im Wärmemengezähler durch einen Fachbetrieb ca 80 Euro danach hat der Zähler zwar keine Eichung mehr aber die Messeinheit ist lt aussage des Eigentümers dann immer noch nicht defekt. Ich sehe dabei dass Problem, das der Verbrauch so nicht abgrechnet werden darf, da der Zähler keine Eichung hat... Aber der Mieter soll das ganze Unterschreiben, dass er mit der weiteren Abrechnung so zufrieden seien wird.
beide Varianten soll der Mieter der Wohnung selbst tragen und zwar im vollen Umfang sofort nach getaner arbeit.
ich habe dabei jetzt folgende Probleme:
1.) Ich sehe eine dass wie Zähler zur Wärmeerzeugung gehören und somit der Mieter die Kosten für deren Austausch tragen muss (hierzu gibt es diverse Urteile). Allerding skann der Eigentümer nicht von mir verlagen, dass ich jetzt die Zähler zahlen soll und gar nicht weiß ob ich die gesamte Eichperiode noch in dem Haus wohne. Aussage von ihm hierzu war :"das ist dann Ihr Pech" ich bin gerne bereit die Kosten für den Austausch mit der NK Abrechnung Anteilig pro JAhr zu begleichen also 450Euro/5 Jahre. Gibt es hierzu Urteile die mich bestätigen?
2.) Die Heizkosten werden über einen Schlüssel vom Wohnfläche und gemessenem Verbrauch abgerechnet. Damit bin ich einverstanden. Aber was ist wenn die Anderen nur BAtterien tauschen lassen? Ich kann ja nicht mehr sagen ob deren Heizkosten dann richtig erfasst werden und ich über die Wohnfläche nicht zuviel Heizkosten bezahle.
Wäre super wenn sich da Urteile finden oder mir jemand etwas konkretes sagen kann wie sowas gehandhabt wird.
Gruß Steffen
2.)