Wämemengenzähler Mietshaus

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Steffen
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Wämemengenzähler Mietshaus

Beitrag von Steffen »

Moin zusammen,

ich hab zwar google schon bemüht abe rnicht ganz so fündig geworden wie ich das gerne hätte.

Folgendes Szenario:

6 Parteien Mehrfamilienwohnhaus der Eigentümer wohnt selbst nicht in dem Haus. Eine Partei des Hauses macht den Eigentümer darauf aufmerksam, dass die Eichung der Wärmemengenzähler abgelaufen ist. Nun gibt der Eigentümer zwei Möglichkeiten vor.

1.) Austausch der Wärmemengenzähler zum preis von 450 Euro
2.) Austausch der Baterie im Wärmemengezähler durch einen Fachbetrieb ca 80 Euro danach hat der Zähler zwar keine Eichung mehr aber die Messeinheit ist lt aussage des Eigentümers dann immer noch nicht defekt. Ich sehe dabei dass Problem, das der Verbrauch so nicht abgrechnet werden darf, da der Zähler keine Eichung hat... Aber der Mieter soll das ganze Unterschreiben, dass er mit der weiteren Abrechnung so zufrieden seien wird.

beide Varianten soll der Mieter der Wohnung selbst tragen und zwar im vollen Umfang sofort nach getaner arbeit.

ich habe dabei jetzt folgende Probleme:

1.) Ich sehe eine dass wie Zähler zur Wärmeerzeugung gehören und somit der Mieter die Kosten für deren Austausch tragen muss (hierzu gibt es diverse Urteile). Allerding skann der Eigentümer nicht von mir verlagen, dass ich jetzt die Zähler zahlen soll und gar nicht weiß ob ich die gesamte Eichperiode noch in dem Haus wohne. Aussage von ihm hierzu war :"das ist dann Ihr Pech" ich bin gerne bereit die Kosten für den Austausch mit der NK Abrechnung Anteilig pro JAhr zu begleichen also 450Euro/5 Jahre. Gibt es hierzu Urteile die mich bestätigen?

2.) Die Heizkosten werden über einen Schlüssel vom Wohnfläche und gemessenem Verbrauch abgerechnet. Damit bin ich einverstanden. Aber was ist wenn die Anderen nur BAtterien tauschen lassen? Ich kann ja nicht mehr sagen ob deren Heizkosten dann richtig erfasst werden und ich über die Wohnfläche nicht zuviel Heizkosten bezahle.

Wäre super wenn sich da Urteile finden oder mir jemand etwas konkretes sagen kann wie sowas gehandhabt wird.

Gruß Steffen

2.)
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Steffen,

hast Du das schon gefunden?

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung

Gruß

Alois

Ps. Ein geeichtes Meßgerät ist m.E. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Hadde
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Beitrag von Hadde »

Hallo Steffen,

Urteile kenne ich leider keine und kann dir dementsprechend keine nennen.

Wie die Kosten, die bei einem Austausch entstehen, aufgeteilt bzw. abgerechnet werden können, würde ich mich entweder über eine Abrechnungsfirma (Z.B. Minol) schlau machen (die sich damit auskennt) oder bei entsprechender Stelle nachfragen wie z.B. Verbraucherzentrale oder notfalls Anwalt konsultieren.

Was die Erfassung der Daten angeht, können nur Werte in Anspruch genommen werden bzw. verarbeitet werden, die durch ein geeichtes Messgerät erfasst wurden.

Falls die Eichung abgelaufen ist und sich beispielsweise Unstimmigkeiten von der Mieterseite ergeben, steht der Eigentümer im Beweisverfahren mit schlechten Karten dar. Die Erfassten nicht geeichten Messergebnisse sind dann mehr verwertbar!
MFG

Hadde

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Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

> 1.) Austausch der Wärmemengenzähler zum preis von 450 Euro

Warum kosten Wärmemengenzähler bei dir das dreifache vom Preis eines 08/15-WM-Zählers? Sind die eingeschweißt statt verschraubt oder watt?

> 2.) Austausch der Baterie im Wärmemengezähler durch einen Fachbetrieb
> ca 80 Euro danach hat der Zähler zwar keine Eichung mehr aber die
> Messeinheit ist lt aussage des Eigentümers dann immer noch nicht defekt.

Aha? Seit wann geht das denn? War es nicht so, dass die Zähler so ausgelegt sind, dass sie sich bei Batterieentnahme selbst zerstören und es nur mit orentlichem gebastel und externer Überbrückung der Versorgungsspannung sich die Batterie tauschen lässt?

> Ich sehe dabei dass Problem, das der Verbrauch so nicht abgrechnet
> werden darf, da der Zähler keine Eichung hat...

Seh ich auch so.

> Aber der Mieter soll das ganze Unterschreiben, dass er mit der weiteren
> Abrechnung so zufrieden seien wird.

Von wem kommt der Vorschlag? Vermieter? Schön mit Gegenüberstellung der Kosten des überteuerten Austauschs?

3) basierend auf 2 ihm die nächsten NK-Abrechnung zerpflücken und selbige nicht bezahlen...
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Steffen
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Beitrag von Steffen »

Moin zusammen,

ich bin fündig geworden. Auf der Seite von Alois steht ganz unten bei links ein Urteil des AG Bremerhavens. Aus dem geht eigentlich eindeutig hervor, dass die kosten Umlagefähig sind, erst aber rückwirkend und dann auch nicht in einem Betrag sondern nur in Teilbeträgen Jahresweise aufgeteilt.

Vielen dank für eure Posts hierzu!

Steffen
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