NYM 4x1,5+2,5
- langer
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Mahlzeit Allerseits.
Muss nicht auch der PE den max. zu erwartenden Fehlerstrom führen können?
Wenn dem so ist, dann müsste er ja auch eine Stufe größer sein wie die Außenleiter, denn ein Fehlerstrom könnte doch ebenfalls die Werte des Neutralleiterstroms erreichen.
Oder ist meine Logik neben der Spur?
Viele Grüße
Dirk
Muss nicht auch der PE den max. zu erwartenden Fehlerstrom führen können?
Wenn dem so ist, dann müsste er ja auch eine Stufe größer sein wie die Außenleiter, denn ein Fehlerstrom könnte doch ebenfalls die Werte des Neutralleiterstroms erreichen.
Oder ist meine Logik neben der Spur?
Viele Grüße
Dirk
- Elt-Onkel
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Hallo,
Der PE muß dem Strom ja nicht unter Dauerbelastung führen.
Es reicht, wenn der PE solange stand hält,
bis das Überstromschutzorgan vom L abschaltet.
Hat sich denn in den vergangenen zwei Jahren Normativ etwas
in Richtung meiner Idee getan ?
NYM 3x2,5 + 4 + 1,5
...
Nö.langer hat geschrieben:Mahlzeit Allerseits.
Muss nicht auch der PE den max. zu erwartenden Fehlerstrom führen können?
Wenn dem so ist, dann müsste er ja auch eine Stufe größer sein wie die Außenleiter, denn ein Fehlerstrom könnte doch ebenfalls die Werte des Neutralleiterstroms erreichen.
Oder ist meine Logik neben der Spur?
Viele Grüße
Dirk
Der PE muß dem Strom ja nicht unter Dauerbelastung führen.
Es reicht, wenn der PE solange stand hält,
bis das Überstromschutzorgan vom L abschaltet.
Hat sich denn in den vergangenen zwei Jahren Normativ etwas
in Richtung meiner Idee getan ?
NYM 3x2,5 + 4 + 1,5
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- kabelmafia
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Moin,
seitens Kabelhersteller nicht. Anwenderseitig gibt es seit einiger Zeit das Beiblatt 3 der DIN VDE 0100-520, dass sich mit der Problematik der erhöhten Neutralleiterströme beschäftigt. Noch ist das Problem jedoch zu selten um ein großflächiges Umdenken zu bewirken.
seitens Kabelhersteller nicht. Anwenderseitig gibt es seit einiger Zeit das Beiblatt 3 der DIN VDE 0100-520, dass sich mit der Problematik der erhöhten Neutralleiterströme beschäftigt. Noch ist das Problem jedoch zu selten um ein großflächiges Umdenken zu bewirken.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Elt-Onkel
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Moin Elt-Onkel,
es fehlen aber noch die Brandschäden im größeren Umfang, biss man feststellt, dass dort ein Problem entstanden ist.
Das Problem wird auch irgendwann die Netzbetreiber treffen. In den Straßenzügen sammeln sich ja auch die netzharmonischen Oberschwingungen im PEN. Alles nur wegen der Glühlampe.
Gruß Olaf
es fehlen aber noch die Brandschäden im größeren Umfang, biss man feststellt, dass dort ein Problem entstanden ist.
Das Problem wird auch irgendwann die Netzbetreiber treffen. In den Straßenzügen sammeln sich ja auch die netzharmonischen Oberschwingungen im PEN. Alles nur wegen der Glühlampe.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin..Olaf S-H hat geschrieben:Moin Elt-Onkel,
es fehlen aber noch die Brandschäden im größeren Umfang, biss man feststellt, dass dort ein Problem entstanden ist.
Das Problem wird auch irgendwann die Netzbetreiber treffen. In den Straßenzügen sammeln sich ja auch die netzharmonischen Oberschwingungen im PEN. Alles nur wegen der Glühlampe.
Gruß Olaf
das Thema ist nicht so heiß wie es gekocht wird..
Die 3´ten summierenden Oberschwingungen kompensieren sich auch gegenseitig durch unterschiedliche Phasenlagen. Zum Problem kommt es erst, wenn die Außenleiter ausgereizt sind und auf allen Außenleiter die gleichen Oberwellenverursacher betrieben werden, es also keine gegenseitige Kompensation gibt.
Das kann z.B. passieren wenn mehrere Rechner wie in einem Bürotrakt versorgt werden.
Im privaten Umfeld ist nicht mit einer Überbelastung des Neutralleiters durch Oberschwingungen zu rechnen, und somit beim Versorger erst recht nicht ( Wohnsiedlung ).
Einige Versorger denken jetzt erst darüber nach den N / PEN nicht mehr zu verjüngen.
Grüße OW
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Oberwelle,
mit der zunehmenden Anzahl an elektronischen Betriebsmitteln (Netzteile, Leuchten, ...) steigt der Anteil der Oberschwingungen. Wenn nun in Bürogebäuden darüber nachgedacht wird, dass der N überlastet wird, dann müsste es beim Netzbetreiber doch ähnlich sein.
Mal sehen, was die Zeit so mit sich bringt. Dann wird sich zeigen, ob die Netzbetreiber auch ein Problem bekommen oder nicht.
Gruß Olaf
mit der zunehmenden Anzahl an elektronischen Betriebsmitteln (Netzteile, Leuchten, ...) steigt der Anteil der Oberschwingungen. Wenn nun in Bürogebäuden darüber nachgedacht wird, dass der N überlastet wird, dann müsste es beim Netzbetreiber doch ähnlich sein.
Mal sehen, was die Zeit so mit sich bringt. Dann wird sich zeigen, ob die Netzbetreiber auch ein Problem bekommen oder nicht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin Olaf,
durch die hohe Anzahl verschiedener Oberschwingungsverursacher kompensieren sich ja die einzelnen Verursacher.
Bei gleicher Last, wie z.B. im Gewerbe die Umrichter, entstehen die Probleme der N / PEN Überlastung.
Ich kann die Woche mal ein paar Beispiele einstellen..
Grüße OW
durch die hohe Anzahl verschiedener Oberschwingungsverursacher kompensieren sich ja die einzelnen Verursacher.
Bei gleicher Last, wie z.B. im Gewerbe die Umrichter, entstehen die Probleme der N / PEN Überlastung.
Ich kann die Woche mal ein paar Beispiele einstellen..
Grüße OW
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