Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zur Auswahl von Betriebsmitteln. Wir wollen eine Schreinerei einrichten, der Betreiber ist der Meinung er hätte EX - Leuchten installiert. Die vorhandenen Leuchten sollen in der neuen Halle wieder verwendet werden. Ich habe die Leuchten noch nicht gesehen. Nach den Vorschriften für feuergefärdete Betriebsstätten werden doch nur Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur benötigt mit dem Bildzeichen (D). In der Halle sollen zwei unter - Verteilungen installiert werden, müssen diese dann in IP5X ausgeführt sein ?
Gruß Oldie
Feuergefährdete Betriebsstätte
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- harmi
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Da ist die VDS 2033 eine wertvolle Hilfe, kostet allerdings etwa 8,- Euro
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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Feuergefährdete Betriebsstätte
Hallo harmi,
danke für den Tip, ich werde mal sehen ob ich an die Norm komme.
Gruß Oldie
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Gruß Oldie
- harmi
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Gruß, der Harmi
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- kabelmafia
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Moin,
eine Schreinerei kann durchaus eine Ex-Zone sein. Daß kommmt auf die Staubigkeit drauf an...
eine Schreinerei kann durchaus eine Ex-Zone sein. Daß kommmt auf die Staubigkeit drauf an...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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