Eigenschaften von Lampen für Badezimmer/Toilette?
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Eigenschaften von Lampen für Badezimmer/Toilette?
Hallo zusammen,
u.a. im Rahmen der Betrachtungen zu Energieverbrauch etc. habe ich meinen alten Wunsch wieder aufgegriffen, die bei meinem Umzug vom Vormieter übernommenen Lampen auszutauschen- meist mehrstrahlige Dinger, wo (immer) noch die falschen Standard-Glüh"birnen" drin sind, oder wie im Bad schon nen defekt werdenden Schalter haben. Nebenher ist für ne stylische Spiegelleuchte mit 5x40W Kopfverspiegelten Leuchtmitteln sicher ein Schönheitspreis drin, aber keiner für auch nur annähernde Effizienz...
Fotos folgen, Digicam liegt natürlich gerade mal nicht zuhause...
Im Prinzip ist in Bad und Toilette (beide getrennt, beides kleine, fensterlose Räume) jeweils über dem Spiegel die Lampe als Leiste ausgeführt, festverdrahtet. Wie genau, werde ich morgen abend mal sehen, wenn ich die runternehme. Im Bad ist zusätzlich an der Decke ein kleiner Strahler dran- hier stellt sich die Frage, ob welche Vorschriften hier gelten, bzgl. Spritzwasser beim Duschen etc.
Auf was muss ich bei der Auswahl neuer Lampen achten, die hier montiert werden sollen, wenns um Eignung für diese Räumlichkeiten und naturgemäss Nähe zu fliessendem Wasser geht?
So oft, wie ich in diesen Räumen weile, dürften auch Energiesparleuchten nutzlos sein, dh. ich tendiere in diesem Falle eher zu sparsamen Hochvolt-Halogensystemen, dh. ohne Trafo. Gibt ja auch recht nette Halogen-Glüh"birnen", die in E14 und E27 erhältlich sind.
u.a. im Rahmen der Betrachtungen zu Energieverbrauch etc. habe ich meinen alten Wunsch wieder aufgegriffen, die bei meinem Umzug vom Vormieter übernommenen Lampen auszutauschen- meist mehrstrahlige Dinger, wo (immer) noch die falschen Standard-Glüh"birnen" drin sind, oder wie im Bad schon nen defekt werdenden Schalter haben. Nebenher ist für ne stylische Spiegelleuchte mit 5x40W Kopfverspiegelten Leuchtmitteln sicher ein Schönheitspreis drin, aber keiner für auch nur annähernde Effizienz...
Fotos folgen, Digicam liegt natürlich gerade mal nicht zuhause...
Im Prinzip ist in Bad und Toilette (beide getrennt, beides kleine, fensterlose Räume) jeweils über dem Spiegel die Lampe als Leiste ausgeführt, festverdrahtet. Wie genau, werde ich morgen abend mal sehen, wenn ich die runternehme. Im Bad ist zusätzlich an der Decke ein kleiner Strahler dran- hier stellt sich die Frage, ob welche Vorschriften hier gelten, bzgl. Spritzwasser beim Duschen etc.
Auf was muss ich bei der Auswahl neuer Lampen achten, die hier montiert werden sollen, wenns um Eignung für diese Räumlichkeiten und naturgemäss Nähe zu fliessendem Wasser geht?
So oft, wie ich in diesen Räumen weile, dürften auch Energiesparleuchten nutzlos sein, dh. ich tendiere in diesem Falle eher zu sparsamen Hochvolt-Halogensystemen, dh. ohne Trafo. Gibt ja auch recht nette Halogen-Glüh"birnen", die in E14 und E27 erhältlich sind.
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Moinmoin ohoyer,
bei Dir geht es etwas drunter und drüber. Meinst Du nun Lampen oder Leuchten?
Zu Leuchten: VDE 0100-701:2002-02, 701.512.2.1 + 701.55
Gruß Olaf
bei Dir geht es etwas drunter und drüber. Meinst Du nun Lampen oder Leuchten?
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Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Jo, man sollte um diese Zeit keine längeren Beiträge verfassen...
In diesem Falle soll beides raus, sowohl die Leuchte als auch die Leuchtmittel/Lampen.
Hier bedingt das Eine das Andere- aus ästhetischen Gründen wurden schicke Kopfspiegellampen verbaut, die toll aussehen, aber wo 5x40W ungefähr die Lichtleistung bringen, die man auch mit ner mattierten 60W Normal"Birne" hinbekommt...
Da die Leuchte auch schon 15 Jahre alt ist, und Alterungserscheinungen (u.a. wackligen Schalter) zeigt, soll die auch raus.
Frage ist, ob ich bei der Auswahl noch auf spezielle Prüfzeichen zu achten habe, ausser der Klassifizierung nach IPXirgendwas in Abhängigkeit der Installationszone?
Laut VDE100-701 sind ja die Zonen vorgegeben- in meinem Falle existiert eine Badewanne mit Duschschlauch, der in Kopfhöhe fixiert werden kann. Demzufolge würde sich ja in diesem Falle Zone 1 nicht an der Kante der Badewanne enden, sondern von der Wand weg 120cm betragen?
Ich muss hier nochmal nachmessen, aber bin mir recht sicher, dass dieses bereits die Mitte des recht kleinen Raums darstellt, wo an der Decke ne stinknormale Leuchte mit Glühlampen drin ist (diese allerdings über RCD 30mA geführt, der fürs gesamte Bad gilt)
Diese ist nach äusserem Anschein (wurde bereits so übernommen, und hat wohl mehrere Generationen Mieter überdauert) Marke IKEA normale Wohnraumleuchte.
Ist das so überhaupt zulässig/Gefahrenpotential? Wie wird hier das Fadenmass interpretiert? 120cm von dem Wasseraustritt bis zur Decke?
In diesem Falle soll beides raus, sowohl die Leuchte als auch die Leuchtmittel/Lampen.
Hier bedingt das Eine das Andere- aus ästhetischen Gründen wurden schicke Kopfspiegellampen verbaut, die toll aussehen, aber wo 5x40W ungefähr die Lichtleistung bringen, die man auch mit ner mattierten 60W Normal"Birne" hinbekommt...
Da die Leuchte auch schon 15 Jahre alt ist, und Alterungserscheinungen (u.a. wackligen Schalter) zeigt, soll die auch raus.
Frage ist, ob ich bei der Auswahl noch auf spezielle Prüfzeichen zu achten habe, ausser der Klassifizierung nach IPXirgendwas in Abhängigkeit der Installationszone?
Laut VDE100-701 sind ja die Zonen vorgegeben- in meinem Falle existiert eine Badewanne mit Duschschlauch, der in Kopfhöhe fixiert werden kann. Demzufolge würde sich ja in diesem Falle Zone 1 nicht an der Kante der Badewanne enden, sondern von der Wand weg 120cm betragen?
Ich muss hier nochmal nachmessen, aber bin mir recht sicher, dass dieses bereits die Mitte des recht kleinen Raums darstellt, wo an der Decke ne stinknormale Leuchte mit Glühlampen drin ist (diese allerdings über RCD 30mA geführt, der fürs gesamte Bad gilt)
Diese ist nach äusserem Anschein (wurde bereits so übernommen, und hat wohl mehrere Generationen Mieter überdauert) Marke IKEA normale Wohnraumleuchte.
Ist das so überhaupt zulässig/Gefahrenpotential? Wie wird hier das Fadenmass interpretiert? 120cm von dem Wasseraustritt bis zur Decke?
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Anbei mal ein Foto von Bad- dieses ist ungefähr quadratisch, und die Badewanne geht über eine komplette Seite, die Deckenleuchte ist mal gerade ca. 20cm von der gedachten Senkrechte über dem Wannenrand entfernt- ist das bei einer Dusche überhaupt zulässig? Dann müsste das ja 120cm Abstand vom Duschkopf sein...
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- bad.jpg (35.39 KiB) 2301 mal betrachtet
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Hallo Olaf
Leuchten leuchten in der restlichen Welt.
Karneval in drei Wochen ....Ausnahmezustand
Ich bin Reinländer und bei uns brennen Lampen .Olaf S-H hat geschrieben:Moinmoin ohoyer,
bei Dir geht es etwas drunter und drüber. Meinst Du nun Lampen oder Leuchten?
Zu Leuchten: VDE 0100-701:2002-02, 701.512.2.1 + 701.55
Gruß Olaf
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Moinmoin ohoyer,
Gruß Olaf
sehr gut. Die Trennwand gilt übrigens nicht als Abtrennung im Sinne einer Wand. Folglich befindet sich die Spiegelleuchte wohl im Bereich 2.ohoyer hat geschrieben:Anbei mal ein Foto von Bad ...
Die Deckenhöhe ist hier aber entscheident.ohoyer hat geschrieben:... die Deckenleuchte ist mal gerade ca. 20cm von der gedachten Senkrechte über dem Wannenrand entfernt...
Ab 2,25m über dem Fußboden werden nur schwammige Anforderungen gestellt.ohoyer hat geschrieben:...ist das bei einer Dusche überhaupt zulässig?...
Nö, siehe Bild 1 aus VDE 0100-701:2002-02. Das Fadenmaß gilt nur bei einer Dusche ohne Wanne. Allerdings solltest Du beachten, daß aufgrund von Abschnitt 701.512.2.1 bei Wasserschlachten eine höhere Schutzart erforderlich ist.ohoyer hat geschrieben:... Dann müsste das ja 120cm Abstand vom Duschkopf sein...
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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