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wenn man B16 Automaten nachrüstet, oder einen Fi mit einbindet, muss man dann alle L Automaten gegen B austauschen?
Hallo Sven,
Nein. Wenn ein Automat in der UV defekt ist wird auch nur dieser getauscht und der Rest bleibt bestehen.
Soweit ich weiß, dürfen Sie nicht mehr produziert werden. Habe aber noch nicht gelesen, dass man sie, wenn die Schaltbedingungen erfüllt sind, nicht weiter betrieben werden dürfen.
Anders sieht es da glaube ich beinm H-Automaten aus!
Teilweise habe ich des Rätsels Lösung aus dem Ursprungsposting: Ich hatte mir jetzt eine weitere Wohnung aus dem Areal angesehen, die ersten Wohnungen sind 1992 fertiggestellt worden- ich halte es für denkbar, dass bei derlei grossen Projekten (über 100 Wohneinheiten) die Planungen einen gewissen Vorlauf haben, und die Elektriker dann das nehmen, was bei der Planung Stand der Besprechung war- bis Sept? 1990 durfen die ja noch in den Verkehr gebracht werden, und da ja auch nicht jeder Betrieb sich immer pünktlichst die VDE besorgt/liest oder dann alles umprojektiert...
Hat sich in der Zeit von 1990 bis jetzt eigentlich was an den zu verlegenden Querschnitten/Materialien geändert? Die neue Wohnung sieht recht schick aus, und ansonsten lasse ich einfach bei Gelegenheit die Automaten gegen B16 tauschen, VDE-konform dann auch mit einem FI pro "Laienbedienbarem Endstromkreis"...
(Verbaut wurden da in einer 2-Zimmer Wohnung 3 einzelne L16 für den Herd, sowie 4 Stromkreise, Geschirrspüler extra abgesichert, FI auf dem Badezimmerkreis)
Wo man auch gleich zur naechsten Frage kommt: in der Küche möchte ich (weils da als einziges genug Platz hat) Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner anschliessen- welche (normkonformen) Methoden gibt es, dafür den ja bestehenden einzeln abgesicherten Anschluss zu verwenden?