Schuko-Steckdose mit Klappdeckel?

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Zitteraal
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Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40

Beitrag von Zitteraal »

Olaf S-H hat geschrieben:Leider ist der elektrische dabei immer mit im Boot, auch wenn er nicht die Hauptverantwortung tragen muß.
Der "elektrische" kann sich recht wohl absichern! Situation schriftlich dem AG schildern, fertig...
Also mein Tipp: Buch 2x kaufen - Für Dich und den Schlosser. In wenigen Tagen hast Du es durchgelesen. Danach wird Dir wohl erstmal schlecht sein.
Mit Sicherheit!
Dem Schlosser wird es aber wesentlich schlechter gehen
Glaube ich kaum. Der Schlosser wird es mit ziemlicher Sicherheit überhaupt nicht begreifen, was Sache ist. Das ist meine Erfahrung.....

An den OP: Dem AG am besten schriftlich Meldung machen. Wenn Du allerdings begriffen hast, in welche Zwickmühle Dich Dein Brötchengeber bzw. dessen verantwortlicher Vertreter (hier Schlossermeister) gebracht haben wirst Du in Zukunft nicht mehr so locker wie bisher in Deinem Fachbereich tätig sein. Dann wird Dir nämlich klar, dass Du permanent gegen geltendes Recht verstösst bzw. verstossen musst.


Mitleidenden Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
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