Schuko-Steckdose mit Klappdeckel?

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Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

> Übrigens warum das ganze Trara? Weil die Berufsgenossenschaft den Deckel
> fordert und sagt es gäb ne Vorschrift!

Vorsicht, es sind nicht nur die VDE-Normen von Belang, sondern auch Vorgaben seitens der GUV und FUK und ein Blick in die DIN 14092 Teil1 kann auch nicht schaden.


> Kennt die vielleicht einer von Euch? Ich nich...!!

vielleicht mal auf feuerwehr.de fragen?
scrabble

Beitrag von scrabble »

Vielleicht hat der von d GUV gedacht: bei den Grobmotorikern wird mit Schlauch gereinigt. UNd dann gehört nen Deckel drauf. 0100-737. dafuer1
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

sorbit hat geschrieben:...
Zu Konkretisierung: Es handelt sich hier um einen Waschraum in einem kleinem Feuerwehrgebäude (Ausstattung 4 Waschbecken, 1 Dusche). Zwischen den Waschbecken befindet sich jeweils eine Steckdose (außerhalb des Schutzbereich 0 u. 1 der Dusche). Die Steckdosen werden natürlich mit eine FI 30mA geschützt.
...
Moinmoin sorbit,

also ein Raum mit Dusche -> VDE 0100-701:2002-02:
701.512.2.1:
Bereich 0 mindestens IP X7
Bereich 1 und 2 mindestens IP X4
außerhalb der Bereiche keine Anforderung (also IP 20), es sei denn, daß mit Strahlwasser zu rechnen sei

701.53: Keine Steckdose 230V im Bereich 2

ggf. Feuchtraum -> Einzelfallentscheidung, abhängig von der Nutzung (also durchaus möglich)
VDE 0100-737:2002-01 (feuchte und nasse Bereiche/Räume):
5.1 mindestens IP X1
5.2 bei Strahlwasser mindestens IP X4

Ich würde mal konform mit der BG gehen und zumindest für Teilbereiche IP X4 ansetzen. Lieber etwas mehr Schutzart als etwas mehr Unfall.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
mega_ohm
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Beitrag von mega_ohm »

Zitteraal hat geschrieben:Dein "Meister" hat Mist geredet. Nicht "das ist", sondern "das war" wäre in dem von Dir geschilderten Fall richtig gewesen.

Im Übrigen hast Du bezüglich Handlungsweise und Protokoll absolut korrekt gehandelt.

Edit: Ach ja, bist Du EFK? Wer ist bei Euch VEFK? Falls keine VEFK vorhanden, ist Deinem "Meister" dann klar, in welcher Bredoullie er steckt, wenn mal ein E-Unfall passiert?


Gruss vom Zitteraal
Ich bin eine "Elektrofachkraft". Ich hoffe bei dem Abkürzungswahn, daß ich Deine Frage richtig deuten konnte.

VEFK würde ich als "verantwortliche ElektroFachkraft" deuten.
Das ist mein Meister natürlich nicht (Er ist Industriemeister in der Metallbearbeitung, also ein besser geschulter Schlosser) !
Es ist heute nach meiner Erfahrung eher unüblich, für den Bereich "Wartung, Instandhaltung" in einem Industriebetrieb Fachkräfte in Führungspositionen einzusetzen. Irgendwo gibt es in Industriebetrieben ja immer noch Begehungen durch die BG,
die dann schon die akuten Mängel beanstanden werden....
Und nach Erkenntnis der Mängel werden dann eben die "normalen" NVEFK :cool: (Nichtverantwortlichen Elektro....." zu Lehrgängen der BG geschickt.....
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo mega_ohm
Es ist heute nach meiner Erfahrung eher unüblich, für den Bereich "Wartung, Instandhaltung" in einem Industriebetrieb Fachkräfte in Führungspositionen einzusetzen.


Eine Wartung und Instandhaltung ohne EFK und VEFK gibt es rechtlich nicht, auch dann nicht wenn es so übliche ist.
Irgendwo gibt es in Industriebetrieben ja immer noch Begehungen durch die BG,
Dies erfolgt aufgrund einer Forderung der Versicherer, hat mit dem vorgenannten nichts zu tun.
die dann schon die akuten Mängel beanstanden werden....
Und nach Erkenntnis der Mängel werden dann eben die "normalen" NVEFK :cool: (Nichtverantwortlichen Elektro....." zu Lehrgängen der BG geschickt.....
Die VEFK haftet für den sicheren und ordnungsgemässen Betrieb aller elektrischen Betriebsmittel. Akute Mängel gibt es dann nicht.
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Chris
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Beitrag von Chris »

Son Klappdeckel ist eigentlich nie fehl am Platze.

Man weiss nie, was später mal mit den Räumen passiert oder wie der gereinigt wird.

Grade wenn es nicht Wohnraum etz. ist.
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

mega_ohm hat geschrieben:... Irgendwo gibt es in Industriebetrieben ja immer noch Begehungen durch die BG, die dann schon die akuten Mängel beanstanden werden....
Moinmoin Mega-ohm,

das tut aber richtig aua im Kopf. Ich empfehle hierzu die VDE-Schriftenreihe 120. rules1 richt1

Gruß Olaf
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mega_ohm
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Beitrag von mega_ohm »

Sehr geehrter Arno, sehr geehrter Olaf S-H,

Ich habe mal den IST- Zustand beschrieben... nicht mehr, nicht weniger.

Ich hoffe nicht (Zitatbezug Olaf S-H), daß dieser Zustand bei mir "Aua im
Kopf" machen sollte.
Ich bin ja eben auch aus dem Grund hier in diesem Forum, um mal zu erfahren, wie es eigentlich sein müßte, wie es NORMGERECHT sein sollte.

Sollte es in diesem Forum noch andere Fachkollegen geben, die in einem mittelständigen Unternehmen als Arbeitnehmer, zwar als Elektrofachkraft aber
eben nicht als verantwortliche EFK beschäftigt oder Selbständige sind, bitte ich hier mal um
einen Erfahrungsaustausch.


An Arno, Kabelmafia, Momo, Olaf (alphabetisch geordnet) und die vielen anderen Mitautoren:
ICH will fach- und sachkundig bleiben !!!
Ich habe den Beruf erlernt, weil ich diesen Beruf spannend fand und bis heute
noch immer liebe. Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen muß man sich aber
immer wieder auf die "Schulbank" setzen. Eine dieser "Schulbänke" ist für mich dieses Forum.
Ich bin seit mehr als 18 Jahren Abonent des "Elektropraktiker", was ich
bisher immer als "Schulbank für Fortgeschrittene" empfand. Leider habe ich das persönliche Empfinden, daß sich die Forschenden und Sachkundigen von
den Praktikern und Fachkundigen geistig immer mehr entfernen.

Ich mußte feststellen, daß gelernte EFK nicht sonderlich von der
erwähnten Fachzeitschrift unterstützt werden... und ich hier in diesem
Forum was von "Kopf aua weh" lesen durfte.

Es gibt AUCH verantwortungsbewußte EFK, die in mittelständigen Betrieben einem Meister für Wartung / Indstandhaltung (in meinem spez.
Fall ist mein direkter Vorgesetzter eben ein "Meisterschlosser") untergeordnet sind, die also keine Entscheidungen treffen können (dürfen), die nicht von einem fachunkundigen Vorgesetzen oder einem Buchhalter genervt werden.

Ich bin mir, nach mehreren Seminaren von der MMBG sicher, daß ich kein "einzelner Pflegefall" bin. Viele Fachkollegen (Arbeitnehmer !!!), selbst in
renomierten großen Unternehmen wie AUDI, VW, BOSCH stehen vor ähnlichen
Fragen.
Diese Abweichungen von gesetzlich (z.B: BGVA3) eigentlich klar geregelten
Normen werden aus Kostengründen (festeingestelltes Instandhaltungspersonal
ist teuer !!!) sehr gern von den Unternehmungen "weggespart".
Mein Meister hat es bis heute noch nicht für "Wichtig" befunden, mal neue Prüfplaketten für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte zu bestellen.
Ich weiß, daß in meinem Arbeitsbereich schon das Minimum einer Geräterüfung
(1/4- jährlich) nach meinem Ermessen deutlich zu lang ist.

Man steht eigentlich immer vor dem Problem: "Lieber ein Unternehmen, was nur die Mindestforderungen der jeweiligen BG erfüllt, dafür aber lebt und wächst, als ein SUPI-DUPI- sicheres Unternehmen, welches in 3 Wochen zahlungsunfähig ist.

Neben der Struktur, daß mein direkter Vorgesetzter keine EFK ist, ist mir klar
geworden, daß es bei uns und durch Seminare mit anderen EFK im INDUSTRIE-Bereich eigentlich üblich ist, daß gelernte Elektroniker, Mechatroniker die gleichen Aufgaben lösen müssen wie ich. (Ich mußte mich dementsprechend
genauso eben mit Hydraulik, Pneumatik, Regelungen beschäftigen).


Ich möchte hier mal eine Lanze für interessierten Elektrofachkräfte brechen.
Auch diese Leute haben zwischen 10- 12 Jahren Schulbildung und danach eine
Ausbildung gehabt !
Leider gibt es gerade für diese Fachleute, die sich ständig auf neue Anlagen einstellen müssen, die die Funktion der Anlage auch sicherstellen müssen....
selbst wenn sie die E- Pläne nicht lesen können (weil die in "spanioli", "italienisch" oder "russki" kommentiert sind) nur sehr wenig Unterstützung.
Diese "Geiz ist geil"- Meinung wurde m.E. von mittelständigen Unternehmen
überhaupt erst erfunden !!!!
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo mega_ohm,

ich wollte keinesfalls deine Fachkompetenz anzweifeln. Wenn du hier im Forum mal nach VEFK suchst wirst du sehen, dass es etliche Mitstreiter hier im Forum gibt die durchaus in der gleichen Situation sind. Wichtig für dich ist jedoch, dass du dich selber schützt. Du bist als Mitverantwortlicher rechtlich in einer sehr schwierigen Situation.

Das von Olaf vorgeschlagene Buch kann ich nur empfehlen, für dich und deine Vorgesetzten. Den Richter interessiert hinterher eines mit Sicherheit nicht - "habe ich nicht gewusst".
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

mega_ohm hat geschrieben:...Ich hoffe nicht (Zitatbezug Olaf S-H), daß dieser Zustand bei mir "Aua im
Kopf" machen sollte. ...


Moinmoin Mega-ohm,

das Aua hat Dein Hilfselektriker aus der Schlosserei im Kopf. In dem Buch sind auch solche Beispiele aufgegriffen. Man nennt es dann "Organisationsverschulden".

Leider ist der elektrische dabei immer mit im Boot, auch wenn er nicht die Hauptverantwortung tragen muß. Also mein Tipp: Buch 2x kaufen - Für Dich und den Schlosser. In wenigen Tagen hast Du es durchgelesen. Danach wird Dir wohl erstmal schlecht sein. Dem Schlosser wird es aber wesentlich schlechter gehen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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