Alt = Verboten?

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Taliesin
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Registriert: Donnerstag 30. November 2006, 21:09
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Alt = Verboten?

Beitrag von Taliesin »

Hallo

Wie sieht es eigentlich mit den guten, alten Schaltern aus?
Darf man die noch verwenden? Wenn sie auch teilweise ihre
40 Jahre auf dem Buckel haben, so haben sie doch meist
zuverlässig ihren Dienst getan.

Wie siehts also aus, wenn Omma gerne noch eine Lampe im
Gartenhäuschen hätte und als Schalter gerne "den Einen da
im Keller, der ja eh nicht gebraucht wird" als Schaltstelle
wiederverwenden?

Immerhin waren die guten Bakelit-Drehschalter mal Stand der
Technik, sind die jetzt noch erlaubt (in neuer Installation)?

Gruß
Tali

neu... da fällt mir ein: [http://www.manufactum.de/group/172314/E ... 14.0.html]
ich bin subjektiv
Strippi
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Beitrag von Strippi »

Hallo,
ich weiß nicht was dagegen sprechen soll.Meine Meinung ist wenn sie noch Heile und noch vernünftig schalten wäre es eine überlegung.
Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ich würde mir original alte Gerät vor der Installation aber sehr sehr genau ansehen. Und auch mal bei Vater VDE nachschlagen, ob sie noch so halbwegs normgerecht sind.....

Die Sachen von Maufaktum sind grundsätzlich immer in Ordnung - nur nicht gerade günstig. Ich statte gerade ein Atelier mit Manufaktum-Leuchten aus.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Taliesin
Beiträge: 158
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Beitrag von Taliesin »

naja, manufactum war auch nur ein Beispiel, dass die es sich nicht leisten können, verbotene Ware anzubieten, ist auch klar :)

mir ist gerade eingefallen, in meinem Heizungsraum ist noch so ein Hübscher:

Hier, komplett mit Dübeln im Bestzustand:

Bild

Ein guter Busch-Jaeger, auf dem Metallblech oben auf dem Schaltereinsatz ist ein VDE-Zeichen und Anschlussdaten 6A/250V, ansonsten auf jedem Einzelteil das Busch-Jaeger-Symbol und eine PE-Klemme im Mittelteil des Sockels.


Gruß
Tali
ich bin subjektiv
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo,


nichts für ungut, aber das artet ja schon ein wenig in Schleichwerbung aus!


Gruß

Alois
Bödeker, Klaus
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Beiträge: 1478
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Beitrag von Bödeker, Klaus »

Hallo Alois, wenn Du mit diesen Schaltern usw. eine neue Installation errichtest, dann bis Du dafür verantwortlich, dass die gesamte Anlage - auch der Schalter - alle aktuellen Sicherheitsanforderungen (VDE) erfüllt und ordentlich (Vertrag) funktioniert. Wenn Du auf Grund Deiner Fachkompetenz entscheidest, dass beides gegeben ist, dann musst Du dabei natürlich alle Eventualitätem einkalkulieren. Das wären
- der Bemessungstrom des Schalters (Vielleicht wird einmal eine andere Leuchte ("Birne") eingesetzt
- die Qualität des Schalters im Neuzustand (Kriechstrecken, Luftstrecken, Abstände der Schaltkontakte, Steckenbleiben beim Linkksdrehen, Isolierhülle = verstärkte Isolierung, Kontaktdruck? usw.) alles müßte der heutgen VDE entsprechen
- vorhandener Verschleiß/Alterermüdung, vorhandene kleine Defekte, verschmorte Kontakte, Festigkeit gegen Überspannungen, Ableitstrom, Folgen (Korrosion und Beschädigungen durch Kriechströme) der letzten Überschwemmung usw.

Bei mir zu Hause würde ich einen solchen erfahrungsgemäß noch immer guten Schalter einbauen, ausprobieren und im Auge behalten. Es steht 1:100, dass er meiner Oma Leuchte - die ich täglich am Abend besuche - noch richtig bedienen kann. Bei einem Kunden aber auf keinen Fall. Du würdest doch mit einem hübschen alten heiß geliebten Opel P4 auch nur zu Hause auf dem Hof aber nicht auf der Autobahn fahren. Oder?
Gruß Klaus Bö
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Taliesin,

ich sehe es ähnlich wie Klaus und Kabelmafia. Entsprechen die Schalter noch den heutigen Normen und ist nur ein geringer Verschleiß vorhanden, so spräche sicherlich nichts gegen die Neuinstallation.

Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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