Garage und Aussenanlagen ohne FI ??

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
meister1993
Null-Leiter
Beiträge: 58
Registriert: Samstag 11. November 2006, 11:59

Beitrag von meister1993 »

Arno hat geschrieben:Hallo kaidegen,

eine Steckdose in der Garage zählt nicht zum Außenbereich. wenn dort nachträglich eine Teichpumpe eingesteckt wird ist dies eine Nutzungsänderung, die nicht zwingend dem Installateur angelastet werden kann. Hier sollte, zumal du Fachmann bist der gesunde Menschenverstand eingesetzt werden. Zumal, ich habe noch nie erlebt, dass etwas zu sicher ist.

Also mit gesundem Menschenverstand ---gehört eine Garagensteckdose zum Aussenbereich

von dieser Steckdose werden seit Menschengedenken elektrische Geräte ausserhalb der Garage und damit im Freien betrieben

aber da wärn wir wieder bei "Theorie und Praxis"

und-- nach 10 Jahren ist das niemandem mehr anzulasten, es ist nur zu raten nachzurüsten
Tomy Tom
Beiträge: 388
Registriert: Dienstag 5. September 2006, 09:48
Wohnort: In den tiefsten Tiefen des PC's

Beitrag von Tomy Tom »

Moment mal, wie kann eine Steckdose in der Garage zum Aussenbereich zählen ?

Die meisten Steckdosen und Schalter werden INNERHLAB einer Garage zwar mit APWD installiert, dennoch würde ich diese nicht als AUSSENBEREICH sehen da diese ja im INNENRAUM angebracht werden.

Folglich dürfte das Risiko das es in diese per Niederschlag herein regnet minimal sein.
Ich sehe Steckdosen nur dann im Aussenbereich wenn diese auch der Witterung, sprich Regen, Sonne und weitere Witterungsverhältnisse, komplett ausgesetzt sind.
Das man hier eine FI Absicherung benötigt ist klar, aber im INNENRAUM einer Ggarage und das dieser zum AUSSENBEREICH zählen soll wäre mir neu.
Tschau

Tomy Tom

Never Surrender
meister1993
Null-Leiter
Beiträge: 58
Registriert: Samstag 11. November 2006, 11:59

Beitrag von meister1993 »

Tomy Tom hat geschrieben:Moment mal, wie kann eine Steckdose in der Garage zum Aussenbereich zählen ?

Die meisten Steckdosen und Schalter werden INNERHLAB einer Garage zwar mit APWD installiert, dennoch würde ich diese nicht als AUSSENBEREICH sehen da diese ja im INNENRAUM angebracht werden.

Folglich dürfte das Risiko das es in diese per Niederschlag herein regnet minimal sein.
Ich sehe Steckdosen nur dann im Aussenbereich wenn diese auch der Witterung, sprich Regen, Sonne und weitere Witterungsverhältnisse, komplett ausgesetzt sind.
Das man hier eine FI Absicherung benötigt ist klar, aber im INNENRAUM einer Ggarage und das dieser zum AUSSENBEREICH zählen soll wäre mir neu.
es geht nicht darum das es da rein regnet
es geht darum das daran Geräte angeschlossen werden die dann im Aussenbereich betrieben werden

Rasenmäher
Flex
Staubsauger
etc blablabla
und wenn dann das Kabel ein wenig beschädigt ist und es vielleicht auch noch höhere Luftfeuchtigkeit hat

......das soll verhindert werden!

-----------------------------

Ich installiere generell NICHT mehr OHNE FI
damit bin ich fast immer auf der Sicheren Seite
da können Kinder mit Schraubenziehern in Steckdosen spielen, dann tuts höchstens ein bisschen weh
wenn der Kunde irgendwelche Schrottgeräte drann anschließen will, dann merkt er SOFORT das das nicht geht

---der Kunde darf lediglich entscheiden, wie wichtig ihm die Versorgungssicherheit ist, sprich--ist er zufrieden wenns in der Spülmaschine feucht wird und die ganze Wohnung/Haus ausser betrieb sind? wenn nicht, baue ich idR 3-5 FI´s ein
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Arno hat geschrieben:...eine Steckdose in der Garage zählt nicht zum Außenbereich. wenn dort nachträglich eine Teichpumpe eingesteckt wird ist dies eine Nutzungsänderung, ...
Moinmoin Arno,

gem. VDE 0100-737:2002-01, 6.3 sind auch Steckdosen, die für die gelegentliche Nutzung von tragbaren Geräten im Freien verwendet werden, zu schützen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
meisterglücklich
Null-Leiter
Beiträge: 1665
Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
Wohnort: Berlin

RCD in der Garage

Beitrag von meisterglücklich »

Erst seit Gültigkeit der Norm VDE0100 Teil 737 (2002) gibt es einen "Gummiparagraphen" der heißt "Die Anforderungen... (sinngemäß gemeint RCD, da Verweis auf VDE0100 Teil 470, daselbst gültig seit 1996) (gelten)...
-für Steckdosen im Freien und
-Steckdosen, deren gelegentliche Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln im Freien erwartet werden darf."

Also hätte die Steckdose in deinem "Vogelhäuschen" vor 10 Jahren auf jeden Fall mit RCD ausgerüstet werden müssen, sei denn man interpretiert die Norm so, daß dein Vogelhäuschen ein Gebäude ist, dann könnte man sich herauswinden (vor dem Richter...), die Garage war jedoch nicht zwingend mit Fehlerstromschutzschaltung zu versehen.

Aber, und das ist das Tückische: Als Fachkraft muß ich mir einen Kopf machen und trage Mitverantwortung dafür, was der Nutzer mit der Elektroanlage machen wird.
Wenn der Bauherr/Vermieter auf die Balkonsteckdose verzichtet, so muß ich wegen erwähnten Gummiparagraphens die Wohnzimmersteckdosen auf die RCD auflegen, ist im Außenbereich keine Steckdose vorhanden, so wird der Nutzer sich den Strom für die Weihnachtsbeleuchtung/Gartenparty/Staubsauger fürs Auto von sonstwoher holen, da gehört dann auch ein Fehlerstromschutzschalter dazu.

Es hilft also alles nichts, irgendwo muß die RCD eingebaut werden, man kann lediglich Kosten sparen, indem man auf die Betriebssicherheit keinen Wert legt und in Kauf nimmt, daß alles dunkel ist, wenn die RCD fliegt; wer mehr wil, muß wie erwähnt in mehrere RCD investieren.

Da lobe ich mir die Ösis: Da muß einfach jede Steckdose in die Fehlerstromschutzschaltung einbezogen werden und damit basta!
Da muß man nicht erst große Überzeugungsarbeit bei den Kosten- (Sicherheits-)Sparern leisten. richt1
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

meisterglücklich hat geschrieben:Erst seit Gültigkeit der Norm VDE0100 Teil 737 (2002) gibt es einen "Gummiparagraphen" der heißt "Die Anforderungen... (sinngemäß gemeint RCD, da Verweis auf VDE0100 Teil 470, daselbst gültig seit 1996) (gelten)...
-für Steckdosen im Freien und
-Steckdosen, deren gelegentliche Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln im Freien erwartet werden darf."...
Moinmoin Meisterglücklich,

diese Forderung war auch schon in der alten 0100-737:1990-11, 5.3.2 enthalten. ;)

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
kaidegen
Null-Leiter
Beiträge: 538
Registriert: Sonntag 12. November 2006, 22:24

Beitrag von kaidegen »

Hi und genau das hatte ich im Kopf rumschwirren....

Also das eine Steckdose von der Geräte im Freien benutz werden mit einem FI versehen sein muss...
Und wie gesagt wurde sind ja wohl gerade Garagensteckdosen dafür prädestiniert irgendwas anzuschliessen das im Freien benutzt wird :)

Zumal die eine Steckdose von der Garagen UV aus direkt im Brunnenkasten (mitten im Garten) fest installiert ist...

Hmm, was man alles feststellt wenn man sich mal alles genau anguckt :)
Vor 10 Jahren war ich halt allerdings noch ein wenig zu jung um davon eine Ahnung zu haben :)

Grüsse Kai
meisterglücklich
Null-Leiter
Beiträge: 1665
Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
Wohnort: Berlin

Beitrag von meisterglücklich »

Danke, Olaf SH!
Ich habe leider einige Jahre den Fehler gemacht, alte, außer Kraft getretene Normen aus dem VDE-Ordner auszuheften und wegzuwerfen, heute ärgere ich mich darüber, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob etwas in der Vergangenheit zulässig war oder bei Installationsbeurteilungen einen Satz einzufügen, daß "das seit 20 Jahren bereits Vorschrift ist..."
Inzwischen wandern außer Kraft gesetzte Normen immer in den Hefter mit der Bezeichnung "alte Normen", und werden gleich neben den blauen Ordnern archiviert.
Ich habe mir auch schonmal überlegt, auf die CD umzusteigen, aber ich kann mit einer gedruckten Ausführung besser lernen, und wer druckt sich schon "Telefonbücher" aus?
scrabble

Beitrag von scrabble »

Die CD ist inzwischen eine DVD und recht übersichtlich gestaltet. Das war schon mal schlechter.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

meisterglücklich hat geschrieben:...Ich habe leider einige Jahre den Fehler gemacht, alte, außer Kraft getretene Normen aus dem VDE-Ordner auszuheften und wegzuwerfen...
Moinmoin meisterglücklich,

da tränen mir die Augen.

Gruß Olaf

PS: Das Archiv der DVD ist wirklich gut.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten