Erst seit Gültigkeit der Norm VDE0100 Teil 737 (2002) gibt es einen "Gummiparagraphen" der heißt "Die Anforderungen... (sinngemäß gemeint RCD, da Verweis auf VDE0100 Teil 470, daselbst gültig seit 1996) (gelten)...
-für Steckdosen im Freien und
-Steckdosen, deren gelegentliche Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln im Freien erwartet werden darf."
Also hätte die Steckdose in deinem "Vogelhäuschen" vor 10 Jahren auf jeden Fall mit RCD ausgerüstet werden müssen, sei denn man interpretiert die Norm so, daß dein Vogelhäuschen ein Gebäude ist, dann könnte man sich herauswinden (vor dem Richter...), die Garage war jedoch nicht zwingend mit Fehlerstromschutzschaltung zu versehen.
Aber, und das ist das Tückische: Als Fachkraft muß ich mir einen Kopf machen und trage Mitverantwortung dafür, was der Nutzer mit der Elektroanlage machen wird.
Wenn der Bauherr/Vermieter auf die Balkonsteckdose verzichtet, so muß ich wegen erwähnten Gummiparagraphens die Wohnzimmersteckdosen auf die RCD auflegen, ist im Außenbereich keine Steckdose vorhanden, so wird der Nutzer sich den Strom für die Weihnachtsbeleuchtung/Gartenparty/Staubsauger fürs Auto von sonstwoher holen, da gehört dann auch ein Fehlerstromschutzschalter dazu.
Es hilft also alles nichts, irgendwo muß die RCD eingebaut werden, man kann lediglich Kosten sparen, indem man auf die Betriebssicherheit keinen Wert legt und in Kauf nimmt, daß alles dunkel ist, wenn die RCD fliegt; wer mehr wil, muß wie erwähnt in mehrere RCD investieren.
Da lobe ich mir die Ösis: Da muß einfach jede Steckdose in die Fehlerstromschutzschaltung einbezogen werden und damit basta!
Da muß man nicht erst große Überzeugungsarbeit bei den Kosten- (Sicherheits-)Sparern leisten.