Planungsfehler dem Installateur angelastet

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Olaf S-H
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Planungsfehler dem Installateur angelastet

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

ich bin auf der Suche nach Ideen und Anregungen.

Auf einer Baustelle wurden uns verspätet Pläne ausgehändigt. Diese Pläne sind in Teilbereichen auch falsch. So wurde z. B. ein Schacht 2 in der Leitungsspinne der BMA vorgesehen, den es aber nicht gibt. Weiterhin wurden Leitungen als "normales" IY(St)Y aufgeführt, die in der Funktionserhaltklasse E30 hätten ausgeführt werden müssen.

Es sind uns nicht alle Planungsfehler aufgefallen. Der Auftraggeber möchte sie uns aber komplett anlasten, da der Planer per Definition fehlerfrei ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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meister1993
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Beitrag von meister1993 »

Olaf S-H hat geschrieben:Moinmoin zusammen,

ich bin auf der Suche nach Ideen und Anregungen.

Auf einer Baustelle wurden uns verspätet Pläne ausgehändigt. Diese Pläne sind in Teilbereichen auch falsch. So wurde z. B. ein Schacht 2 in der Leitungsspinne der BMA vorgesehen, den es aber nicht gibt. Weiterhin wurden Leitungen als "normales" IY(St)Y aufgeführt, die in der Funktionserhaltklasse E30 hätten ausgeführt werden müssen.

Es sind uns nicht alle Planungsfehler aufgefallen. Der Auftraggeber möchte sie uns aber komplett anlasten, da der Planer per Definition fehlerfrei ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß Olaf

Ja! die Elektroplaner dürfen wie sie wollen, der Installateur ist der Depp.

Allerdings würde ich sehr entspannt mit dem Auftraggeber die Deteils durchgehen und mich nicht in Boxhorn jagen lassen, das ist so die Methode.

Zum Glück hab ich diese Projekt Sachen aufgeben können und hab seit ich mich nicht mehr mit Elektroplanern rumärgern muss, keine Magengeschwüre mehr.

Tips? ruhig und entspannt ggf auf die Klärung der Zuständigkeiten durch einen Richter hinweisen
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Elektronix
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Beitrag von Elektronix »

Hallo
und ja.
Auf den Plänen stand [Kleingedrucktes]:
Für die Richtigkeit der Angaben ist der Auftragnehmer verantwortlich.

Gruß Elektronix
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

> Auf den Plänen stand [Kleingedrucktes]:
> Für die Richtigkeit der Angaben ist der Auftragnehmer verantwortlich.

Im Sinne von "Der Planer überträgt dem Bauherrn eine Pflicht zur Nachkontrolle" oder "der Planer ist als Auftragnehmer des Bauherrn dafür verantwortlich und haftet entsprechend" oder "der Inst muss Fehler des Planers erkennen" - könnte man bei letzterem nicht 'ne ordentliche Rechnung für's überarbeiten/kontrollieren der Pläne schreiben?
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Elektronix
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Beitrag von Elektronix »

Hallo
:D :D gute Idee
manny296
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Beitrag von manny296 »

Hallo Olaf,

ich denke die einzige Möglichkeit aus solchen Sachen als Unternehmen wieder "sauber" herauszukommen ist jegliche Kleinigkeit die an Planungsfehlern auffällt dem Kunden zu "melden". Ích für meinen Teil gebe direkt ein Nachtragsangebot an den Kunden oder dessen Beauftrgen weiter, dieser kann dann prüfen und den Auftrag ggfs. vergeben.
So ist dann auf alle Fälle die finazielle Seite für die Firma abgesichert und der Kunde kann sich überlegen wem er auf die Füsse treten soll. Ich glaube nicht das es möglich ist, im Vorfeld alle Planungsfehler feststellen zu können.

Gruß

Manny
meister1993
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Beitrag von meister1993 »

die ESA hatte früher ne Rechstabteilung die so groß war wie die Planungsabteilung,
bevor die ein Angebot abgeben haben, wurde das ins Deteil zerlegt, dann wurde ein Brutal niedriger Preis gemacht und direkt nach dem Zuschlag, kamen die Stapel sorgfältig rechtssicherer Nachträge auf den Tisch

Pleite sind se trotzdem gegangen
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo Olaf,
Auf einer Baustelle wurden uns verspätet Pläne ausgehändigt. Diese Pläne sind in Teilbereichen auch falsch. So wurde z. B. ein Schacht 2 in der Leitungsspinne der BMA vorgesehen, den es aber nicht gibt.
Damit kann man ja dann "Hausieren" gehen.(BMA) Wenn ihr die verspätete Aushändigung der Pläne angezeigt habt und der Kunde sagte, trotzdem beginnen, seid ihr fein raus.
Weiterhin wurden Leitungen als "normales" IY(St)Y aufgeführt, die in der Funktionserhaltklasse E30 hätten ausgeführt werden müssen.
Hier seid ihr auf das Wohlwollen des Kunden angewiesen.
Es sind uns nicht alle Planungsfehler aufgefallen. Der Auftraggeber möchte sie uns aber komplett anlasten, da der Planer per Definition fehlerfrei ist.
Sollte der Planer was vergessen haben, steht der Kunde vor der Wahl, weglassen, Mehrleistung zahlen. Es sei denn dadurch entstehen Gefahren für den Kunden oder die Gesamtfunktion ist nicht erfüllt.

Man sollte in jedem Fall eine gütliche Einigung mit dem Kunden suchen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt es in der Regel einen butterweichen Vergleich und nur Streitkosten bleiben dann auf beiden Seiten als "nichtgeplante" Kosten übrig.
Neo2005
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Beitrag von Neo2005 »

Hi!

Ich erzähl euch mal von meiner liebesten Lieblingsbaustelle.

Also man bekommt einen elektroplan. 1 Woche später kommt der trockenbauer der die Wände aufstellt und bei dem sind die Wände anders aufgestellt, als bei uns im Plan.
Hmmm....schnell alles ändern. 2 Wochen später kommt jmd. (z.B. Technischer Leiter) und sagt:" Wir haben doch schon vor 3 Wochen beschlossen das der Arbeitsplatz hier hin kommt. Habt ihr keine Pläne?"
2 Wochen später kam der Plan der auch nicht mehr aktuell war. :D

....Ach, ja es ist kein Irrenhaus :D

Seit dem wird sich von jedem denn Plan angeguckt egal ob Trockenbau, Klempner oder einrichtungsplan. Und daraus wird sich was zusammen gereimt.

Und HEH! es funzt!
Man könnte sagen seit dem wir das so machen glaubt der Kunde wir können hellsehen :P

Gruß
Neo
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

es gibt noch einen Tick:

Ich hatte mal ein Bauvorhaben, da hat der Tragwerksplaner immer nur Pläne
herausgegeben auf denen stand: "Vorabzug"

Wegen Termingründen haben wir dann danach gebaut.
Er wollte sich immer ein Hintertürchen offen lassen, wenn's mal nicht passt.
Am Ende haeb wir dann 20 % Honorar einbehalten.
Er hat sich bis heute nicht wieder gemeldet.
Klasse Negativwerbung.

...
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