Planungsfehler dem Installateur angelastet

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Tomy Tom
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Beitrag von Tomy Tom »

Nunja nicht umsonst heißt der Leitspruch der Zeichner und Ar(s)chitekten:

Wie ändern auch die Änderung ! ;)

Das ganze habe ich mal bei einem Ar(s)chitekten mit bekommen, der fast alle 2 Stunden mit irgendwelchen Änderungen daher kam.
Als ich Ihn dann einmal darauf angesprchen habe warum alle 2-3 Stunden wieder etwas verändert wird kam nur "Der Kunde will es so".

"Sauber" habe ich nur dann gemeint und dann gleich die Frage gestellt "Will der Kund noch dieses oder erst im nächsten Jahrhundert einziehen ?"
Darauf der Ar(s)chitekt "Das ist vollkommen irrelevant, die Leute auf der Baustelle müssen dann sehen wie diese damit zurecht kommen."

Worauf ich dann nur mit einem "Klar und Sie fahren auch erst los und schauen dann in den Tageshimmel um sich nach den STERNEN zu reichten wenn Sie sich mal VERFAHREN haben."

Darauf kam dann auch keine Antwort mehr von Ihm ;)
Tschau

Tomy Tom

Never Surrender
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Olaf S-H hat geschrieben:Es sind uns nicht alle Planungsfehler aufgefallen. Der Auftraggeber möchte sie uns aber komplett anlasten, da der Planer per Definition fehlerfrei ist.
Ja, nee....

Als ausführendes Unternehmen bekomme ich durch ein Elektro-Ingenieurbüro erstellte Pläne. Diese sind fehlerhaft und ich soll dafür haften?

Hier greift eindeutig das "Verursacherprinzip", alles andere wäre hirnrissig.

Natürlich werde ich (schriftlich) auf Planungsfehler hinweisen, letztendlich hafte ich ja auch für meine Arbeit. Dann muss das Planungsbüro nachbessern und schauen, wie es die Mehrkosten unterbringt. Ich habe ja ein LV ausgefüllt, darin ist der Vertragsbestandteil "Gesamtpreis" genau aufgeführt.


Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

ich benötige Ansatzpunkte, um aus dieser Nummer wieder rauszukommen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ich denke, es gibt da nur die juristisch-logische Lösung:

In die Ausschreibung schauen, in das Angebot schauen, in die Unterlagen
der Vergabeverhandlung schauen.

Wenn da so Sachen drinstehen wie: Der Fachunternehmer hat die
Unterlagen zu prüfen, und eine den gültigen Nomen entsprechende
Leistung zu erbringen, sieht es schlecht aus.

Es kann aber sein, daß es Grundsatzurteile über die Rechtmäßigkeit solcher
Formulierungen gibt.
Das wissen aber nur die Juristen.

Was immer geht, sind natürlich Nachträge für Änderungen, pp.

Wenn was falsch ausgeschrieben ist, und dann nach Norm gebaut wird, ist
es Nachtragswürdig.

Wenn was falsch ausgeschrieben ist, und nicht nach Norm gebaut wurde,
und er o.g. Satz juristisch nicht zu knacken ist, bleibt nur abreißen,
und neu bauen. Die falsche Leistung wird dann nicht vergütet.

Die Idee mit der kostenpflichtigen Prüfung "nach Aufwand" finde ich gut.
Diese Variante kannte ich noch nicht.

...
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Elektronix
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Beitrag von Elektronix »

Hallo
Auf einer Baustelle wurden uns verspätet Pläne ausgehändigt
wurden die Pläne nach Fertigstellung einer Arbeit ausgehändigt,
sollten Unterschriebene Arbeitsnachweise vorhanden sein.
Anhand der Daten kann der Nachweis geführt werden das Pläne nicht
zeitig vorhanden waren.
Weiterhin wurden Leitungen als "normales" IY(St)Y aufgeführt, die in der Funktionserhaltklasse E30 hätten ausgeführt werden müssen.
dazu gabs doch eine Ausschreibug. Ist IY(St)Y aufgeführt gillt der Auftrag
als erfüllt.

So sind wir davongekommen.
War vor einiger Zeit [7J]und wurde vom Gutachter bestätigt.
Gruß Elektronix
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Elektronix
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Beitrag von Elektronix »

PS
der Gutachter wurde vom Kunden beauftragt unsere Arbeit zu Prüfen.
Der bestätigte Planungsfehler.
Gutachter sind nicht des Handwerkers Feind:cool:
und nicht so Teuer wie mann glaubt.
:p
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Elt-Onkel hat geschrieben:... Wenn was falsch ausgeschrieben ist, ...
Moinmoin Elt-Onkel,

hier liegt der nächste Hase im Pfeffer. Der Planer ist guter Kumpel vom Bauherrn. :mad:

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

solange die Baufirma kein guter Bekannter des Planers/Bauherrn ist, wäre es
egal.

Dann kann der Bauherr zwar den Planer hofieren, da nützt aber nix, was
die Nachträge der Baufirma betrifft.
Höchstens kommt an's Tageslicht, daß der befreundete Planer ein bischen
unprofessionell ist.

Eine Baufirma lebt von Nachträgen.
(Außer man ist Gleisbauer für die Hannöverschen Verkehrsbetriebe
ÜSTRA - da sind die Ausschreibungen 99,99995 % wasserdicht.)

...
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Olaf S-H hat geschrieben: hier liegt der nächste Hase im Pfeffer. Der Planer ist guter Kumpel vom Bauherrn. :mad:
Falsch! Man sieht, Du hast keine Ahnung bezüglich der Realität....

Richtig wäre:

"Der Planer ist ein guter Kumpel des ausführenden Unternehmers und die "Kontrollkraft" des Bauherren spielt mit..."

Aufklärenden Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Olaf S-H hat geschrieben:... Der Planer ist guter Kumpel vom Bauherrn. :mad:
...
Sag doch sowas wichtiges gleich. Da hast Du / habt Ihr ein Problem. Aber nur, wenn Ihr den Bauherren nicht überzeugen könnt, dass ihm durch die schlechte/lässige Planung Geld verloren geht. Aber wahrscheinlich bekommt ihr diese Buhmannrolle (wollen laufend Nachträge) vom Planer zugeschoben.

Übel, übel.

Wenn ihr es nicht auf einen handfesten Rechtsstreit ankommen lassen wollt/könnt, ist da schwer rauszukommen. Leider.

Jeff1
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